Aufenthalt
Verpflichtungserklärung
Voraussetzungen für die Einreise in das Bundesgebiet
Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland und die anderen Schengener Staaten benötigen viele Ausländer - auch für Besuchszwecke - vorab ein Visum. Die aktuelle Staatenliste zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes. Beachten Sie bitte auch die Erläuterungen am Ende der Liste.
Wenn Sie einen visapflichtigen Ausländer zu Besuch nach Deutschland einladen wollen, benötigt dieser zur Vorlage bei der Auslandsvertretung (Deutsche Botschaft oder Deutsches Konsulat) grundsätzlich eine sogenannte "Einladung" - die Verpflichtungserklärung im Original.
Mit dieser Bürgschaft verpflichtet sich der Einladende, für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthaltes im Bundesgebiet anfallen. Dazu gehören u.a. Lebenshaltungskosten, Kosten für die Unterkunft und evtl. erforderlich werdende Behandlungs- oder Abschiebekosten.
Unterlagen
Für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung bingen Sie bitte persönlich folgende Unterlagen mit:
- einen amtlichen Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis)
- Ihren Aufenthaltstitel (für ausländische Staatsangehörige)
- aktuelle Einkommensnachweise (z.B. Lohn- oder Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, Rentenbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters bezüglich des Einkommens der letzten drei Monate nach Abzug von Steuern/Versicherungen)
- einen Wohnraumnachweis (z.B. Mietvertrag, Grundbuchauszug)
Sie benötigen die persönlichen Daten desjenigen, den Sie einladen wollen.
Verpflichtungserklärungen (für Besuchszwecke) erhalten Sie auch in den Bürgerämtern
Gebühren
- 29,- Euro
Besonderheiten / Befreiungen
Die Verpflichtungserklärung gilt für den Zeitraum ab Einreise bis zur Beendigung des Aufenthaltes bzw. bis zur Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels.
Der Eingeladene hat der Auslandsvertretung grundsätzlich neben der Rückkehrbereitschaft auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachzuweisen.
Formulare und Merkblätter
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Ausländer- und Einbürgerungsbehörde
Erdgeschoß und 1. Etage
Böhmerstr. 1, 58095 Hagen
Telefax: 02331 207-2075
Information zu Betroffenenrechten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Information zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Bushaltestelle: MARKT (Linien 510, 512, 516, 535, SB71)
Öffnungszeiten
Montag | nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | nur nach Terminvereinbarung |
Mittwoch | nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | nur nach Terminvereinbarung |
Freitag | nur nach Terminvereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Formulare & Merkblätter
- Antrag Aufenthaltserlaubnis
- Abmeldung in der Gemeinde
- Anmeldung in der Gemeinde
- Antrag auf Reiseausweis
- Antrag auf Umstellung bzw. Übertragung eines Aufenhaltstitels nach neuem Recht
- Aufenthaltsgenehmigung für Kinder
- Aufenthaltskarte/Daueraufenthaltskarte/Daueraufenthaltsbescheinigung
- Aufenthaltsanzeige von Unionsbürgern
- Stellenbeschreibung der BA
- Verpflichtungserklärung
- Wohnraumerklärung