Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

  1. Feststellung der Staatsangehörigkeitsverhältnisse
  2. Feststellung der Statuseigenschaft nach Art. 116 (1) GG
  3. Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen/Rechtsstellungsausweisen


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

  • Wohnsitz in Hagen
  • Art und Umfang sowie Ablauf des Feststellungsverfahrens richten sich nach den persönlichen Lebenserhältnissen im Einzelfall. Der Einleitung eines Feststellungsverfahrens geht immer ein Beratungsgespräch voraus. Weitere Informationen erteilt die og. zuständige Stelle

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Ausländer- und Einbürgerungsbehörde

Erdgeschoß und 1. Etage

Böhmerstr. 1, 58095 Hagen

Direkt-Kontakt

Telefax: 02331 207-2075


Information zu Betroffenenrechten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)


Information zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)


Bushaltestelle: MARKT (Linien 510, 512, 516, 535, SB71)

Öffnungszeiten

Montagnur nach Terminvereinbarung
Dienstagnur nach Terminvereinbarung
Mittwochnur nach Terminvereinbarung
Donnerstagnur nach Terminvereinbarung
Freitagnur nach Terminvereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen