Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
- Feststellung der Staatsangehörigkeitsverhältnisse
- Feststellung der Statuseigenschaft nach Art. 116 (1) GG
- Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen/Rechtsstellungsausweisen
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
- Wohnsitz in Hagen
- Art und Umfang sowie Ablauf des Feststellungsverfahrens richten sich nach den persönlichen Lebenserhältnissen im Einzelfall. Der Einleitung eines Feststellungsverfahrens geht immer ein Beratungsgespräch voraus. Weitere Informationen erteilt die og. zuständige Stelle
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Ausländer- und Einbürgerungsbehörde
Erdgeschoß und 1. Etage
Böhmerstr. 1, 58095 Hagen
Telefax: 02331 207-2075
Information zu Betroffenenrechten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Information zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Bushaltestelle: MARKT (Linien 510, 512, 516, 535, SB71)
Öffnungszeiten
Montag | nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | nur nach Terminvereinbarung |
Mittwoch | nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | nur nach Terminvereinbarung |
Freitag | nur nach Terminvereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |