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Stadt Hagen, Der Oberbürgermeister
Rathausstraße 11, 58095 Hagen



Die Stadt Hagen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.

Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Erik O. Schulz.

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 5 DDG: Thomas Bleicher

Webmaster: Michael Kaub


Umsatzsteueridentifikationsnummer der Stadt Hagen: DE125131397


Bitte beachten Sie: Die offizielle Amtssprache ist Deutsch. Es werden daher nur E-Mails beantwortet, die uns in deutscher Sprache (in Ausnahmen auch in englischer Sprache) erreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Please note: the official language is German. Therefore we only answer e-mails that reach us in German. In some exceptional cases, we may also answer questions in English. Thank you for your understanding.


Attention: La langue officielle de l´Administration est l´allemand. Seuls les e-mails rédigés en allemand (exceptionnellement en anglais) seront pris en considération. Merci de votre compréhension.

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Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Hagen

Die Stadt Hagen bietet Ihnen die Möglichkeit zur verschlüsselten, rechtsverbindlichen, elektronischen Kommunikation (Internet/ E-Mail) mit der Stadtverwaltung.


Die verschlüsselte und/oder rechtsverbindliche Kommunikation über die zentrale E-Mail-Adresse stadtverwaltung@stadt-hagen.de ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Bitte beachten Sie unsere elektronischen Kommunikationsregeln, s.u.


Alternativ kann für den verschlüsselten und authentifizierten Versand von elektronischen Nachrichten und Dateianhängen eine De-Mail mit Absenderbestätigung im Sinne des § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes an stadtverwaltung@stadt-hagen.de-mail.de versandt werden. Für alle anderen De-Mail-Adressen der Stadtverwaltung Hagen wird der rechtsverbindliche Zugang ausdrücklich nicht eröffnet. Weitere Informationen zur rechtsverbindlichen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Hagen über De-Mail entnehmen Sie bitte den elektronischen Kommunikationsregel siehe unten.


Die Bearbeitung Ihrer E-Mail, die Sie an eine personenbezogene Kennung eines Beschäftigten der Stadt Hagen senden, wird bei vorübergehender Abwesenheit (Urlaub, Krankheit, etc.) des Empfängers durch die zuständige Stellvertretung sichergestellt.


Gemäß § 7a des E-Government-Gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW) besteht für öffentliche Auftraggeber die Verpflichtung, elektronische Rechnungen nach dem xRechnung-Standard zu empfangen. Hierbei handelt es sich um ein strukturiertes elektronisches Format auf xml-Basis. Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zu elektronischen Rechnungen.


Übersicht:


Fragen zur elektronischen Kommunikation

Sollten sich Ihre Fragen zum Versand von E-Mails an die Stadtverwaltung Hagen nicht aus dem Verzeichnis der häufig gestellten Fragen (FAQ) beantworten lassen, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich für Informationstechnologie und Zentrale Dienste