Abschleppen - Sicherstellung

Bei Abschleppmaßnahmen durch die Stadtverwaltung nehmen Sie bitte Kontakt auf mit:

  • ABS Abschlepp- & Bergeservice
    Am Ringofen 15-17, 58089 Hagen
    Telefon: 02331/4833522

In einigen Fällen besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass Ihr Fahrzeug lediglich "versetzt" wurde.


Die Einsatzstelle der Polizei wird unverzüglich über die getroffene Abschleppmaßnahme informiert.


Die städtischen Überwachungskräfte sind (neben der Polizei) legitimiert, Abschleppmaßnahmen einzuleiten. Diese werden in der Regel dann veranlasst, wenn Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum so parken, dass Behinderungen eingetreten oder zu erwarten sind.


Die Abschleppmaßnahme wird parallel zum Verwarnungsgeld festgesetzt. Beide Maßnahmen sind rechtlich voneinander unabhängig und daher auch in unterschiedlichen Rechtswegen anfechtbar.


Gebühren

Eine Abschleppmaßnahme verursacht immer folgende Kosten:

  • Kosten für das Abschleppunternehmen
  • Gebühren für das Tätigwerden der Verwaltung
  • Verwarnungsgeld

Anhänger- Wohnwagen

Anhänger (Wohnwagen sind auch Anhänger) dürfen im öffentlichen Verkehrsraum nur abgestellt werden, wenn sie zugelassen sind. Aber auch dann dürfen sie nicht länger als 2 Wochen unbewegt an ein und derselben Stelle stehen.


Wohnmobile dürfen an allen geeigneten Stellen abgestellt werden (wie Pkw`s). Sie dürfen jedoch nicht aufgrund ihrer Größe den Staßenverkehr gefährden oder behindern.

Politessen - Überwachungskräfte

Die Stadt Hagen verfügt über 15 Überwachungskräfte für den ruhenden Straßenverkehr (Politessen), die im Schichtdienst eingesetzt werden. Sie haben die Aufgabe, Halte- und Parkverstöße mit zugelassenen Kraftfahrzeugen im Stadtgebiet festzustellen und zu ahnden. Sie sind legitimiert, Abschleppmaßnahmen einzuleiten.


Von den Überwachungskräften wird ein Hinweiszettel am Fahrzeug angebracht. Dieser hat keine Rechtswirksamkeit. Es handelt sich lediglich um den Hinweis an den Kraftfahrer, dass sein Fahrzeug verwarnt wurde und er in den nächsten Tagen eine schriftliche Verwarnung erhält. In der Regel dauert es 2 - 3 Tage, bis die Verwarnung im Computer des Ordnungsamtes gespeichert ist. Erst danach können Rückfragen beantwortet werden.

Quereinparken

Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge nur in Fahrtrichtung am rechten Straßenrand geparkt werden.


Ausnahmen:

In Einbahnstraßen und wenn eine entsprechende Beschilderung die Aufstellart vorschreibt.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

- Bußgeldstelle-

Böhmerstr. 1, 58095 Hagen

Direkt-Kontakt

Telefax: 02331 207-2084


Bushaltestelle: MARKT (Linien 510, 512, 516, 535, SB71)

Öffnungszeiten

Montagnur nach Terminvereinbarung
Dienstagnur nach Terminvereinbarung
Mittwochnur nach Terminvereinbarung
Donnerstagnur nach Terminvereinbarung
Freitagnur nach Terminvereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen