Abschleppen - Sicherstellung
Bei Abschleppmaßnahmen durch die Stadtverwaltung nehmen Sie bitte Kontakt auf mit:
- ABS Abschlepp- & Bergeservice
Am Ringofen 15-17, 58089 Hagen
Telefon: 02331/4833522
In einigen Fällen besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass Ihr Fahrzeug lediglich "versetzt" wurde.
Die Einsatzstelle der Polizei wird unverzüglich über die getroffene Abschleppmaßnahme informiert.
Die städtischen Überwachungskräfte sind (neben der Polizei) legitimiert, Abschleppmaßnahmen einzuleiten. Diese werden in der Regel dann veranlasst, wenn Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum so parken, dass Behinderungen eingetreten oder zu erwarten sind.
Die Abschleppmaßnahme wird parallel zum Verwarnungsgeld festgesetzt. Beide Maßnahmen sind rechtlich voneinander unabhängig und daher auch in unterschiedlichen Rechtswegen anfechtbar.
Gebühren
Eine Abschleppmaßnahme verursacht immer folgende Kosten:
- Kosten für das Abschleppunternehmen
- Gebühren für das Tätigwerden der Verwaltung
- Verwarnungsgeld
Anhänger- Wohnwagen
Anhänger (Wohnwagen sind auch Anhänger) dürfen im öffentlichen Verkehrsraum nur abgestellt werden, wenn sie zugelassen sind. Aber auch dann dürfen sie nicht länger als 2 Wochen unbewegt an ein und derselben Stelle stehen.
Wohnmobile dürfen an allen geeigneten Stellen abgestellt werden (wie Pkw`s). Sie dürfen jedoch nicht aufgrund ihrer Größe den Staßenverkehr gefährden oder behindern.
Politessen - Überwachungskräfte
Die Stadt Hagen verfügt über 15 Überwachungskräfte für den ruhenden Straßenverkehr (Politessen), die im Schichtdienst eingesetzt werden. Sie haben die Aufgabe, Halte- und Parkverstöße mit zugelassenen Kraftfahrzeugen im Stadtgebiet festzustellen und zu ahnden. Sie sind legitimiert, Abschleppmaßnahmen einzuleiten.
Von den Überwachungskräften wird ein Hinweiszettel am Fahrzeug angebracht. Dieser hat keine Rechtswirksamkeit. Es handelt sich lediglich um den Hinweis an den Kraftfahrer, dass sein Fahrzeug verwarnt wurde und er in den nächsten Tagen eine schriftliche Verwarnung erhält. In der Regel dauert es 2 - 3 Tage, bis die Verwarnung im Computer des Ordnungsamtes gespeichert ist. Erst danach können Rückfragen beantwortet werden.
Quereinparken
Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge nur in Fahrtrichtung am rechten Straßenrand geparkt werden.
Ausnahmen:
In Einbahnstraßen und wenn eine entsprechende Beschilderung die Aufstellart vorschreibt.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bußgeldstelle-
Böhmerstr. 1, 58095 Hagen
Telefax: 02331 207-2084
Bushaltestelle: MARKT (Linien 510, 512, 516, 535, SB71)
Öffnungszeiten
Montag | nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | nur nach Terminvereinbarung |
Mittwoch | nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | nur nach Terminvereinbarung |
Freitag | nur nach Terminvereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Formulare & Informationen
- Informationen zu Datenverarbeitungen im Rahmen von Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gemäß § 47 f. Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)
- Formular: Anhörung zur Verkehrsordnungswidrigkeit
- Merkblatt für Verkehrsteilnehmer
- Übersicht der Strafen für zu schnelles Fahren (Auszug)
- Hinweise für Sonn- und Feiertage