Überwachung ruhender Verkehr und Abschleppfälle
Die Stadt Hagen setzt für die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs 16 Überwachungskräfte (Politessen) ein, die im Schichtdienst tätig sind. Sie haben die Aufgabe, Halte- und Parkverstöße mit zugelassenen Kraftfahrzeugen im Stadtgebiet festzustellen und zu ahnden. Sie sind legitimiert, Abschleppmaßnahmen einzuleiten.
Von den Überwachungskräften wird zunächst ein blauer Hinweiszettel (Knöllchen) am Fahrzeug angebracht. Dieser hat keine Rechtswirksamkeit. Es handelt sich lediglich um den Hinweis an den Kraftfahrer, dass sein Fahrzeug verwarnt wurde und er in den nächsten Tagen eine schriftliche Verwarnung erhält. In der Regel dauert es zwei bis drei Tage, bis die Verwarnung im System des Ordnungsamtes gespeichert ist. Erst danach können Rückfragen beantwortet werden.
Bei dem Hinweiszettel handelt es sich um ein sogenanntes Online-Knöllchen. Über den aufgedruckten QR-Code hat der Fahrzeugführer die Möglichkeit, den ihm vorgeworfenen Verkehrsverstoß sowie die Höhe des Verwarnungsgeldes an Ort und Stelle abzufragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Verwarnungsgeld per Online-Zahlung unmittelbar über das Smartphone zu begleichen.
In Fällen, in den Fahrzeuge verkehrsbehindernd oder -gefährdend abgestellt worden sind, werden diese regelmäßig durch das Ordnungsamt abgeschleppt und bis zur Auslösung durch den Fahrzeughalter verwahrt.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Ordnungsbehördliche Außendienste und Aufgaben -
Böhmerstr. 1, 58095 Hagen
Herr Franchi-Schröder
Telefon: 02331 207-4902
Telefax: 02331 207-2084
Bushaltestelle: MARKT (Linie 510, 512, 516, 535, SB71)
Öffnungszeiten
Montag | 14:30 - 17:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | geschlossen |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | 14:30 - 17:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |