Ratten sind dämmerungs- und nachtaktive Tiere. Ein Auftreten - an der Oberfläche auf freien und offenen Plätzen - sowie bei Tageslicht deutet auf einen starken Befall hin. Da Ratten Krankheitskeime auf Menschen übertragen können, ist es dringend notwendig, einen akuten Befall zu stoppen.
Durch das Wühl- und Nageverhalten der Tiere drohen massive materielle Schäden an baulichen Einrichtungen, Möbeln, Leitungen, Mauerwerk, Holzwänden, Kabelisolierungen, Dämmstoffen, Rohren und sonstigem.
In erster Linie ist die umweltgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung des Mülls ausschlaggebend für die Vorbeugung!
Alles Wichtige rund um das Thema Entsorgung sowie entsprechende Broschüren und Flyer (auch in verschiedenen Sprachen) finden Sie unter:
https://www.heb-hagen.de/rund-um-den-muell/broschueren-und-flyer.html
Bio-/Restmülltonne
Bio- und Restmülltonnen sind geschlossen im Hinterhof oder Keller des Anschlusspflichtigen aufzubewahren. Überprüfen Sie ggfls. die für Sie benötigte Behältergröße - Regelvolumen von 20 Liter pro Person und Woche. Passen Sie ggfls. ebenso die Leerung, je nach Bedarf, wöchentlich oder 14-täglich an und wenden Sie sich in diesem Fall bitte an das Kundenbüro des HEB.
Wertstoffabfälle (gelber Sack)
Ratten werden auch von Wertstoffabfällen angezogen, da sich an diesen noch Essensreste befinden. Wenn man die „gelben Säcke“ nun im Freien, der Garage oder dem Gartenhäuschen lagert, werden die Nagetiere durch den Geruch der Speisereste angezogen. Deshalb sollte stets darauf geachtet werden, dass diese Säcke bis zu ihrer Abholung in einem geschlossenen Raum gelagert werden (es bietet es sich an, die Wertstoffe vor der Entsorgung zu reinigen).
Haustiere
Futter ist verschlossen und unzugänglich aufzubewahren. Mangelnde Sauberkeit in Tierstallungen und Käfigen begünstigt einen Rattenbefall.
Grün- und Gehölzpflege
Ein regelmäßiger Rückschnitt von stark wuchernden Sträuchern und Boden-Deckern ist häufig sehr hilfreich, um dem Befall entgegenzuwirken.
Kompost
Dieser bietet oft eine große Menge an Nahrung, aber auch Schutz vor Kälte im Winter, da die Verwesungsprozesse der Abfälle Wärme erzeugen. Um einem Rattenbefall vorzubeugen ist es daher wichtig, dass darauf geachtet wird, welche Küchenabfälle in den Kompost gehören.
Unbedenkliche Abfälle sind: Obst- und Gemüsereste, verwelkte Schnittblumen, Laub, geschnittener Rasen, geschnittene Sträucher- oder Baumreste (zerkleinert), Kaffeesatz.
Folgende Dinge sollten Sie auf keinen Fall kompostieren: Fleisch- und/oder Fischreste, gekochte Speisereste, Wurst, Käse, Getreideprodukte (Brötchen, Brot, Nudeln, usw.)
Sollte im Kompost ein Befall festgestellt werden, sollte der Kompost sofort umgesetzt und die reife Komposterde im Garten verteilt werden. Das Nest ist zu entfernen. Ein neuer Komposthaufen ist möglichst an einer anderen Stelle im Garten aufzusetzen. Hilfreich ist es, einen geschlossenen Kompost mit einem engmaschigen Metallgitter am Boden zu verwenden, damit die Nager nicht eindringen können. Eine regelmäßig gepflegte Kompostierstelle wird von Ratten gemieden. Zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) sollten sie Ihren Komposthaufen umsetzen.
Vogelfutter
Am besten eignet es sich, eine Futterstelle hängend an einer Decke anzubringen, so dass die Ratten keine Chance haben diese zu erreichen. Das auf den Boden gefallene Vogelfutter sollten Sie regelmäßig entfernen. Es gilt zu bedenken, dass Ratten gute Kletterer sind – das übliche Aushängen an Bäumen und Sträuchern erachtet sich nicht als geeignet.
Sonstiges
Entsorgen Sie grundsätzlich keine Nahrungs-/Speisereste über die Kanalisation (Toilette und/oder Spüle). Dies ist unzulässig und lockt Ratten an.
Füttern Sie keine Tauben, Enten, Fische oder anderen freilebenden Tiere. Achten Sie im Freien darauf, ihre Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.
Verschließen sie nicht dicht schließende Türen oder Tore mit sogenannten Nylon-Bürstenstreifen oder Gummilippen. Sichern Sie Fenster, Türen und Lüftungsöffnungen durch stabile Gitter mit geringer Maschenweite (nicht größer als 18 mm). Verschließen Sie Durchbrüche von Versorgungsleitungen mit Steinwolle oder engmaschigem Maschendraht und zudem mit Zementmörtel. Durch den Einbau von Rückstauklappen in die Abflusssysteme kann das Eindringen von Ratten verhindert werden.
BEFALL IM ÖFFENTLICHEN RAUM
Sie haben eine Vielzahl von Ratten auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, Flussufern oder im öffentlichen Kanalnetz gesehen?
Dann melden Sie einen Befall bitte über den städtischen Mängelmelder, per E-Mail an ordnungsamt@stadt-hagen.de, per Brief oder telefonisch.
Die Stadt Hagen trägt dafür Sorge, dass die Rattenbekämpfung im öffentlichen (städtischen) Raum durch einen extern beauftragten Schädlingsbekämpfer angegangen wird.
BEFALL AUF PRIVATEN GRUNDSTÜCKEN
Die Stadt Hagen übernimmt die Rattenbekämpfung nicht auf privaten Grundstücken und oder in privaten Immobilien. Zur Durchführung von Maßnahmen sind die Grundstück-eigentümer*innen oder sonstigen Grundstückberechtigten verpflichtet. Die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers und die Bekämpfung dieser Schädlinge sind im Infektionsschutzgesetz geregelt. Wenden Sie sich bitte in erster Linie (schriftlich) an den/die jeweilige/n Eigentümer*in des betroffenen Grundstückes/Gebäudes. Sollte der/die jeweilige Eigentümer*in nachweislich nicht tätig werden, wenden Sie sich bitte an den städtischen Mängelmelder oder per E-Mail an ordnungsamt@stadt-hagen.de, per Brief oder telefonisch.
BEFALL BEKÄMPFEN
Rattenbekämpfung durch ein Fachunternehmen
Da Ratten sehr clevere und ausgesprochen lernfähige Tiere sind gestaltet sich eine Bekämpfung äußerst schwierig. Sie verfügen über eine soziale Intelligenz, lernen also aus den Fehlern ihrer Artgenossen.
Daher kann es sinnvoll sein, die Schädlingsbekämpfung durch ein Fachunter-nehmen durchführen zu lassen, denn Schädlingsbekämpfer sind ausgebildete, sachkundige Fachkräfte, die Schädlinge bekämpfen bzw. bei der Vorbeugung von Schädlingsbefall mitwirken. Ein professioneller Schädlingsbekämpfer sollte frühzeitig und sofort hinzugezogen werden,
Professionelle Schädlingsbekämpfer sollten eine Prüfurkunde der Industrie- und Handelskammer oder zumindest einen Sachkundenachweis vorlegen können. Das Zusatzprädikat „TÜV-geprüft“ beinhaltet eine Überprüfung der Sachkunde und Weiterbildungen sowie die Kontrolle der technischen Standards und der Arbeitsschutzbestimmungen der Firma.
Ein/e gute/r Schädlingsbekämpfer*in kann umfassend über verfügbare Bekämpfungsstrategien beraten und verständlich erklären, was, warum und von wem etwas zu tun ist, um das Problem zufriedenstellend zu lösen. Nach einer Besichtigung des Befalls wird er/sie/div. eine nachhaltige Strategie zur Bekämpfung des Schädlings entwickeln. Die Schädlingsbekämpfer*innen werden Sie über die Art des Befalls, die durchzuführenden Maßnahmen, die eingesetzten Mittel, den zeitlichen Umfang und die zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen informieren und dann ein konkretes Angebot erstellen.
Achten Sie darauf, dass Ihnen von der Schädlingsbekämpfungsfirma ein Bekämpfungsprotokoll ausgestellt wird.
Eine/n sachkundige/n Schädlingsbekämpfer/in findet man auf Webseiten im Internet, u. a. bei dem Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verband (DSV), oder beim Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung (VFöS).
RATTENBEKÄMPFUNG SELBST DURCHFÜHREN
Eine eigenständige Rattenbekämpfung birgt gewisse Risiken. Daher sollten Sie unbedingt folgende Aspekte beachten:
Die Auslegung von Giftködern im Freien darf zum Schutz der anderen Tiere und der Umwelt nur in Köderstationen erfolgen. Obwohl das Gift in den Köderstationen von anderen Tieren nicht aufgenommen werden kann, empfiehlt es sich, Haustiere von dem Gelände fern zu halten. Um Kinder nicht zu gefährden, müssen besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um sie vor Schäden zu bewahren.
Als Hausmittel gegen Ratten gelten Nelkenöl und Essigessenz. Versuchen Sie, die Ratten zum Auszug zu bewegen, indem Sie getränkte Lappen vor und um den Rattenbau herum verteilen. Auch mit scharfem Chili lassen sich Ratten vergraulen. Werden Pulver oder Flocken auf den üblichen Laufwegen der Tiere verteilt, nehmen sie die Substanz über das Fell beim Putzen auf. Zu guter Letzt sollen sich Stoffbeutel gefüllt mit Katzenstreu als wirksam erweisen. Eine Garantie für die Wirksamkeit der Hausmittel kann nicht gegeben werden.
Flyer Rattenbefall / bulgarisch
Flyer Rattenbefall / rumänisch
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Kakerlaken sind Gesundheitsschädlinge im Sinne des § 2 Ziffer 12 Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Sie werden auch Küchenschabe oder nur Schabe genannt und sind weltweit verbreitete Insekten, die bis zu 10 cm groß werden können. Am rotbraunen bis schwarzfarbigen Panzer sind sie schnell zu erkennen. Sie sind überwiegend nachtaktiv und bewegen sich, obwohl sie Flügel besitzen, hauptsächlich durch sehr schnelles Laufen und Klettern fort. Kakerlaken bevorzugen hohe Temperaturen und fühlen sich daher in beheizten Wohnräumen besonders wohl.
Ein Befall durch Kakerlaken stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar, da die Tiere gefährliche Krankheiten (z.B. Salmonellen oder Schimmelpilzporen) und Keime übertragen können. Der Kot von Kakerlaken kann Asthma und Ekzeme verursachen. Kinder, Senioren sowie kranke Personen sind durch Schaben besonders gefährdet. Kakerlaken-Befall entsteht nicht aufgrund mangelhafter Hygiene oder Sauberkeit, sondern Kakerlaken werden meist über Nahrungsmittelverpackungen, Lebensmitteln, gebrauchte Möbel sowie gebrauchte Küchengeräte oder mit dem Urlaubsgepäck in das Haus eingeschleppt.
Kakerlaken vermehren sich so rasant, dass schnell ein ganzes Wohnhaus betroffen sein kann. Es drohen zu den gesundheitlichen Schäden der Menschen auch Schäden an Gebäude und/oder Wirtschaftsschäden. Der Kakerlaken-Befall stellt somit eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar.
BEFALL ERKENNEN?
Den Befall von Kakerlaken kann man am kaffeepulverförmigen Kot erkennen, welcher sowohl am Boden als auch an senkrechten Wänden haftet. Außerdem hinterlassen Kakerlaken Hautreste, da sie sich häufig häuten. Eipäckchen und angefressene Lebensmittel stellen ebenfalls häufige Wiedererkennungsmerkmale dar. Darüber hinaus erkennt man Kakerlaken auch am Geruch. Kakerlaken kommunizieren durch Pheromone, die einen markanten und penetranten Geruch erzeugen, der für Menschen muffig bis süßlich riecht.
BEFALL AUF PRIVATEN GRUNDSTÜCKEN
Die Stadt Hagen übernimmt die Schädlingsbekämpfung nicht auf privaten Grundstücken und oder in privaten Immobilien.
Zur Durchführung von Maßnahmen sind die Grundstückeigentümer*innen oder sonstigen Grundstückberechtigten verpflichtet. Die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers und die Bekämpfung dieser Schädlinge sind im Infektionsschutzgesetz geregelt.
Wenden Sie sich bitte in erster Linie (schriftlich) an den/die jeweilige/n Eigentümer*in des betroffenen Grundstückes/Gebäudes. Sollte der/die jeweilige Eigentümer*in nachweislich nicht tätig werden, wenden Sie sich bitte an den städtischen Mängelmelder oder per E-Mail an ordnungsamt@stadt-hagen.de, per Brief oder telefonisch.
BEFALL BEKÄMPFEN
Es ist unverzüglich eine Schädlingsbekämpfung durch ein Fachunternehmen zur Regulierung des Kakerlaken-Befalls durchzuführen. Dabei sollte man einen zertifizierten Schädlingsbekämpfungsexperten mit der Bekämpfung beauftragen. Es dürfen dabei nur Mittel und Verfahren eingesetzt und verwendet werden, die von der zuständigen Bundesoberbehörde, in einer Liste, im Bundesgesundheitsblatt bekannt gemacht worden sind.
Was kann darüber hinaus selbst getan werden?
Möglichen Zugänge zu den betroffenen Wohnbereichen müssen isoliert werde. Kakerlaken dringen vor allem durch Türspalten und Ritzen an Versorgungsschächten für Wasserleitungen, Kabeln, Lüftungen etc. in die Wohnung(en) ein. Alle denkbaren Fugen und Ritzen von Mauerwerk, Wänden, Abschlussleisten müssen verschlossen werden.
Kakerlaken mögen es warm und feucht. Stoßlüftungen in den betroffenen Zimmern müssen regelmäßig durchgeführt und die Zimmertemperatur (Heizung) muss herunter geregelt werden.
Die sicherste Möglichkeit, Kakerlaken Einhalt zu gebieten, besteht darin, ihnen die Lebensgrundlage, also vor allem Wasser und Lebensmittel zu entziehen. Lebensmittel nur in verschlossenen Behältern oder Tüten aufbewahren. Lebensmittelrückstände oder Lebensmittelreste sind unverzüglich weg zu wischen. Lebensmittelrückstände unter Herden und Kühlschränken müssen entfernt werden. Benutztes Geschirr und Töpfe müssen nach Gebrauch möglichst zeitnah abgewaschen werden.
Abfälle sollten jeden Tag aus der Wohnung entfernt und in verschlossene Mülltonnen oder Abfallcontainern gebracht werden. Schmutzwäsche sollte möglichst nicht offen herumliegen. Wasser darf nicht über Nacht in Waschbecken oder Eimern stehen.
Putzen Sie regelmäßig und entfernen Sie Spuren von Nahrungsmitteln und Flüssigkeiten von Arbeitsflächen, Fußböden, Wänden, Geräten in der Küche oder an Orten, wo Sie Lebensmittel lagern oder verzehren.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Ordnungsbehördliche Außendienste und Aufgaben -
Böhmerstr. 1 (2. Etage), 58095 Hagen
Frau Homburg
Telefon: 02331 207-4508
Telefax: 02331 207-2747
Herr Grüber
Telefon: 02331 207-4932
Telefax: 02331 207-2747
Öffnungszeiten
Montag | 14:30 - 17:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | geschlossen |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | 14:30 - 17:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |