Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter
Minderjährige Personen können die Zulassung eines Fahrzeuges beantragen, wenn die gesetzlichen Vertreter einwilligen. Die Grundlage hierzu gibt das Bürgerliche Gesetzbuch
-BGB-, §§106, 107.
Der Zulassungsbehörde gegenüber ist eine schriftliche Einwilligung abzugeben.
Die gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen sind die Eltern (§ 1626 BGB), ggf. ein Elternteil oder ein Vormund (§ 1793 BGB).
Des Weiteren verlangt die Zulassungsbehörde von dem/den gesetzlichen Vertreter/n eine Erklärung, wonach diese/r die persönliche Haftung für alle aus der Zulassung des Fahrzeuges sich etwa ergebenden Folgen übernimmt/übernehmen.
Auf minderjährige Personen ohne Behinderung darf nur dann ein Fahrzeug zugelassen werden, wenn der/die Minderjährige für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Einwilligungserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der minderjährigen Person. Sollte nur ein Elternteil das Sorgerecht haben, ist das Sorgerechtsurteil oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen.
- Original-Ausweise (oder gut lesbare Ausweiskopien) der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und der minderjährigen Person
- Bei minderjährigen Fahrerlaubnisinhabern: Fahrerlaubnis bzw. Prüfbescheinigung „Begleitetes Fahren ab 17“ und Vollmacht bei nicht persönlicher Vorsprache
- Bei schwerbehinderten Minderjährigen: Schwerbehindertenausweis
Gebühren
- Die Gebühr richtet sich nach der Art der Anmeldung.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Zulassungsbehörde -
Freiheitstr. 3, 58119 Hagen
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Freitag | 08:00 - 11:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |