Anmeldung

Anmeldung von Neubürgern inklusive Nebenwohnsitz


Jede in Deutschland lebende Person ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die Wohnung bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.


Ein Verstoß gegen diese Vorschrift ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße geahndet.

Auf Grund der Terminvergabe ist es derzeit nicht immer möglich, sich fristgerecht umzumelden. Verstöße werden daher erst nach einer Frist von 8 Wochen geahndet.


Notwendige Unterlagen

Wohnungsgeberbestätigung gem. §19 Absatz 3 Bundesmeldegesetz


Es muss ein Anmeldeformular ausgefüllt werden, das vom Meldepflichtigen (bei einer Familie nur von einem Meldepflichtigen) unterschrieben werden muss. Außerdem muss der Personalausweis zur Änderung der Anschrift vorgelegt werden.


Beim Zuzug aus dem Ausland muss die Abmeldebestätigung der letzten Wohnsitzgemeinde in Deutschland (falls schon mal ein Wohnsitz in Deutschland bestanden hat) vorgelegt werden. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.


Gebühren
  • Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Besonderheiten

Meldepflichtig für Personen bis zum 16. Lebensjahr ist derjenige, in dessen Wohnung der Jugendliche einzieht. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.

Ziehen Minderjährige mit nur einem Sorgeberechtigten um, so muss der andere dem Umzug zustimmen (auf dem Anmeldeformular mit unterschreiben).

Abmeldung

Abmeldung von Hagener Einwohnern (Aufgabe des Wohnsitzes innerhalb von Deutschland)


Jede in Deutschland lebende Person ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegzug aus Deutschland bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden.


Ein Verstoß gegen diese Vorschrift ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße geahndet.


Die Abmeldepflicht besteht auch, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen. Dies trifft zu, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen ( z.B. Zweitwohnung) in Deutschland aufgeben.


Notwendige Unterlagen

Ein ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular muss eingereicht bzw. mitgebracht werden.


Gebühren
  • Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Besonderheiten / Befreiungen

Meldepflichtig für Personen bis zum 16. Lebensjahr ist derjenige, in dessen Wohnung der Jugendliche einzieht. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.

Ziehen Minderjährige mit nur einem Sorgeberechtigten um, so muss der andere dem Umzug zustimmen (auf dem Abmeldeformular mit unterschreiben).


Der Meldepflichtige muß nicht persönlich vorsprechen. Das Abmeldeformular kann vom Meldepflichtigen zugeschickt werden.


Bestand für die aufgegebene Wohnung keine Meldepflicht, entfällt auch die Abmeldepflicht.

Ummeldung

Ummeldung von Hagener Einwohnern (Wohnsitzwechsel innerhalb von Hagen)


Jede in Deutschland lebende Person ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug bei der zuständigen Meldebehörde umzumelden.


Ein Verstoß gegen diese Vorschrift ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße geahndet.

Auf Grund der Terminvergabe ist es derzeit nicht immer möglich, sich fristgerecht umzumelden. Verstöße werden daher erst nach einer Frist von 8 Wochen geahndet.


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

  • Wohnungsgeberbestätigung gem. §19 Absatz 3 Bundesmeldegesetz
  • Ausgefülltes und unterschriebenes Ummeldeformular
  • Personalausweis

Gebühren
  • Die Ummeldung ist gebührenfrei.

Besonderheiten / Befreiungen

Meldepflichtig für Personen bis zum 16. Lebensjahr ist derjenige, in dessen Wohnung der Jugendliche einzieht. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.

Ziehen Minderjährige mit nur einem Sorgeberechtigten um, so muss der andere dem Umzug zustimmen (auf dem Ummeldeformular mit unterschreiben).


In Verbindung mit einer Ummeldung innerhalb von Hagen ist es möglich die Adressänderung für das Fahrzeug vorzunehmen.


Notwendige Unterlagen / Gebühren

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • 11,70 Euro Gebühr (bar oder per EC-Karte möglich)

Statusänderung des Wohnsitzes

Annahme und Bearbeitung von Statusänderungen des Wohnsitzes


Wenn die Hauptwohnung in Hagen Nebenwohnsitz werden soll, ist die Erklärung bei der neuen Hauptwohnsitzgemeinde abzugeben. Die Stadt Hagen berät Sie zuvor gerne über die rechtlichen Voraussetzungen zur Klärung des Wohnungsbegriffes.


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

  • Erklärungsvordruck
  • bei Erklärungen zum alleinigen Wohnsitz in der Gemeinde: ggf. Abmeldebestätigung des anderen Wohnsitzes
  • Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, zwecks Anschriften-/Wohnortänderung