Führerschein - Berufskraftfahrerqualifizierung und Weiterbildung
Berufskraftfahrer/-innen müssen seit dem 23.05.2021 ihre Grundqualifikation oder Weiterbildung durch einen Fahrerqualifizierungsnachweis nachweisen.
Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Karte, die gesondert beantragt werden muss.
Die Schlüsselziffer 95 auf der Rückseite dieser Karte wird ergänzt durch das Ablaufdatum - maximal fünf Jahre - der vorgelegten Nachweise 'Grundqualifikation' oder 'Weiterbildungsbescheinigung'.
Wenn die nachgewiesene Grundqualifikation oder Weiterbildung beispielsweise bis zum 25.05.2026 gültig ist, lautet die Eintragung der Schlüsselziffer im Fahrerqualifizierungsnachweis: 95(25.05.26)
Da auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis auch die Führerscheinnummer vermerkt ist, empfiehlt es sich, die Weiterbildungsnachweise bei der anstehenden Verlängerung der befristeten Fahrerlaubnisklassen vorzulegen.
Antrag Fahrerqualifizierungsnachweis
Voraussetzungen:
- persönliche Vorsprache ist erforderlich
- Der Antragsteller muss seinen ordentlichen Wohnsitz im Stadtgebiet Hagen haben.
- Wenn Hagen Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen gemäß § 73 FeV und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
- Besitz der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
Erforderliche Unterlagen:
- gültiges Ausweisdokument
- Führerschein oder vorläufige Fahrerlaubnis
- Bescheinigung über die erworbene Grundqualifikation oder durchgeführte Fortbildung (5 Module oder 4 Module mit ADR-Schein - Hinweis: sofern die Teilnahme von der Fahrschule ordnungsgemäß gemeldet wurde, können die Daten digital abgerufen werden)
- aktuelles biometrisches Lichtbild
Bei Verlust des bisherigen Fahrerqualifizierungsnachweises:
- Abgabe einer Versicherung an Eides statt im Amt (kostenpflichtig: 30,70 €)
Bei Diebstahl des bisherigen Fahrerqualifizierungsnachweises:
- Bescheinigung der Polizei über die Erstattung der Anzeige
Gebühren:
- 23,70 Euro bis 42,30 Euro
Rechtsgrundlagen:
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrfQG)
- Anlage 9 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Fahrerlaubnisbehörde -
Verwaltungsgebäude Hohenlimburg, Freiheitstr. 3, 58119 Hagen
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) |
Dienstag | geschlossen |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Formulare und Merkblätter
- Information nach Art. 13 DSGVO
- Antrag auf Ausnahme-Prüfung
- Antrag auf einen internationalen Führerschein
- Antrag auf Ersatzführerschein
- Antrag auf Fahren ab 17 (Angaben der Begleitperson)
- Antrag auf Fahren ab 17 (Zustimmung des ges. Vertreters)
- Antrag auf Führerschein
- Antrag auf Umtausch Führerschein
- Übersicht der Führerscheinklassen