Quads
Bitte rechnen Sie damit, dass das Fahrzeug vorgeführt werden muss.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
- Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung (bei gebrauchten Fahrzeugen)
- Kennzeichen (bei angemeldeten nicht-Hagener Fahrzeugen)
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (bei Gebrauchtfahrzeugen)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Personalausweis/Reisepass mit Meldebestätigung (bei Ausländern aus Nicht-EG-Ländern mit gültiger Aufenthaltserlaubnis)
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- evtl. Vollmacht (incl. der Personalausweise des Antragstellers und des Bevollmächtigten) einschließlich SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer)
Gebühren
- Die Gebühr richtet sich nach der Art der Anmeldung.
- Bei Wunschkennzeichen erhöht sich die Gebühr um 10,20 €, bei vorab reservierten Wunschkennzeichen um 12,80 €.
- Die Gebühren erhöhen sich bei gleichzeitiger Änderung der Technikdaten um 10,20 €.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Zulassungsbehörde -
Freiheitstr. 3, 58119 Hagen
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Freitag | 08:00 - 11:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |