Feinstaubplakette
Seit dem 01.01.2008 gibt es in Deutschland Umweltzonen mit Fahrverboten für nicht gekennzeichnete Kraftfahrzeuge.
Man unterscheidet zwischen vier verschiedenen Schadstoffklassen:
Schadstoffklasse 1: keine Plakette
Schadstoffklasse 2: rote Plakette
Schadstoffklasse 3: gelbe Plakette
Schadstoffklasse 4: grüne Plakette
Auf den Feinstaubplaketten ist die Nummer der Schadstoffgruppe angegeben. Das jeweilige Kfz-Kennzeichen wird von der Zulassungsbehörde auf der Plakette vermerkt. Die Plakette muss dann in die Windschutzscheibe geklebt werden.
Die Umweltzone Hagen gilt seit dem 01.01.2012. Von dem Einfahrverbot waren zunächst Fahrzeuge ohne Umweltplakette betroffen.
Seit dem 1. Juli 2014 ist die dritte Stufe der Umweltzone in Kraft. Das bedeutet, dass seitdem nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Umweltzone Hagen einfahren dürfen. Fahrzeugen mit gelber und roter Plakette ist die Einfahrt in diese Zone somit nicht mehr gestattet.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
- Das Fahrzeug muss nach der Kennzeichnungs-Verordnung eine Feinstaubplakette erhalten können.
- Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise den Fahrzeugschein
Gebühren
- 5 Euro
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Zulassungsbehörde -
Freiheitstr. 3, 58119 Hagen
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Freitag | 08:00 - 11:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |