Einreise

Registrierung (EU-Bürger)

Registrierung von aus dem Ausland zuziehenden Einwohnern mit EU-Staatsangehörigkeit



Mitgliedstaaten

  • Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

  • Anmeldebestätigung
  • Erklärung zur Freizügigkeit
  • evtl. Einkommensnachweise und Krankenversicherungsschutz
  • Personalausweis bzw. Reisepass (und Kopie des Identitätsnachweises)
  • ein biometrietaugliches Lichtbild

Freizügigkeit eines Unionsbürgers

Freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger benötigen seit dem 01.01.2005 keine Aufenthaltserlaubnis und seit dem 29.01.2013 keine Freizügigkeitsbescheinigung mehr. Um die Freizügigkeitsvoraussetzungen prüfen zu können, ist bei der Anmeldung eine Erklärung abzugeben.


Bezüglich des Zuganges zum Arbeitsmarkt siehe Arbeitsgenehmigung .


Nach einem 5-jährigen rechtmäßigen Aufenthalt kann auf Antrag eine Daueraufenthaltsbescheinigung ausgestellt werden.


Drittstaatsangehörigen Familienmitgliedern/Lebenspartnern eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers wird auf Antrag eine Aufenthaltskarte oder eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt.



Gebühren

Für die Ausstellung von Dokumenten an Unionsbürger und ihre Familienangehörigen wird für folgende Dokumente eine Gebühr erhoben:

  • Ausstellung Aufenthaltskarte, Daueraufenthaltskarte, Aufenthaltsdokument-GB oder Grenzgänger-GB - 37,00 Euro (unter 24 Jahre 22,80 Euro),
  • Bescheinigung des Daueraufenthalts - 10 Euro

Besonderheiten / Befreiungen

Die Pflicht zur Wohnsitzanmeldung nach dem Melderecht bleibt unberührt.


Befreit von der Registrierungspflicht sind EU-Ausländer, die sich nur zu Besuchszwecken (maximal 90 Tage) aufhalten wollen.