Ausnahme Anschnallpflicht
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von der Anschnallpflicht
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Anschnallpflicht (Verkehrsabteilung)
- gesundheitliche Beeinträchtigung
- Als Nachweis der Körpergröße unter 150 cm reicht die Eintragung im Personalausweis.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt nach Ziffer 285 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr 80 €. Inhaber eines Schwerbehindertenausweises sind von der Gebühr befreit.
Formulare und Merkblätter
Ausnahme Helmtragepflicht
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von der Helmtragepflicht
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Schutzhelmtragepflicht (Straßenverkehrsamt)
- Ärztliche Bescheinigung, aus der sich ergibt, dass von der Helmpflicht befreit werden muß
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt nach Ziffer 285 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr 80 €. Inhaber eines Schwerbehindertenausweises sind von der Gebühr befreit.
Formulare und Merkblätter
Gefahrenbeseitigung
Beseitigung von Gefahrenstellen und Unfallbrennpunkten
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
- Formloser Antrag mit kurzer Begründung.
Gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Die Straßenverkehrsbehörden bestimmen, wo und welche Verkehrszeichen, -einrichtungen und -anlagen anzubringen oder zu entfernen sind. Das Straßenverkehrsamt überprüft die Anfrage des Bürgers zusammen mit der Polizei und dem Fachbereich für Grünanlagen und Straßenbetrieb (Straßenbaulastträger) vor Ort. Sofern die Gefahrenstelle durch entsprechende Maßnahmen nach der Straßenverkehrsordnung beseitigt werden kann, geschieht dies durch die verkehrsbehördliche Anordnung des Straßenverkehrsamtes, die vom Fachbereich für Grünanlagen und Straßenbetrieb (Straßenbaulastträger) ausgeführt wird. Unfallbrennpunkte werden aufgrund besonderer Richtlinien von der örtlichen Polizei festgestellt und dem Straßenverkehrsamt gemeldet. Hier erfolgt eine automatische Benachrichtigung des Straßenverkehrsamtes. Die Beseitigung von Unfallbrennpunkten ist durch Erlasse und Richtlinien verbindlich vorgeschrieben. Bürgeranträge sind hier nicht erforderlich.
Haltestellenfestlegung
Festlegung von Bushaltestellen
Vorschläge können sowohl bei der Verkehrsabteilung als auch bei der Hagener Straßenbahn AG formlos mit kurzer Begründung eingereicht werden.
Haltestellen für die Linienbusse werden durch amtliche Verkehrszeichen beschildert. Hier ist die Verkehrsabteilung zuständig, die zusammen mit dem Fachbereich für Grünanlagen und Straßenbetrieb, dem Polizeipräsidenten und der Hagener Straßenbahn AG die Standorte von Haltestellen - auch aufgrund vorgetragener Wünsche aus der Bevölkerung - festlegt.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Volme-Forum, Friedrich-Ebert-Platz 3, 58095 Hagen
Öffnungszeiten
Montag | Nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | Nur nach Terminvereinbarung |
Mittwoch | Nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | Nur nach Terminvereinbarung |
Freitag | Nur nach Terminvereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Formulare & Merkblätter
- Antrag auf Befreiung von der Helm- und/oder Gurtpflicht
- Antrag auf einen Handwerkerparkausweis
- Antrag auf einen personenbezogenen Behindertenparkplatz
- Antrag auf Parkerleichterung für Schwerbehinderte und Blinde
- Antrag auf Sonderparkberechtigungen
- Merkblatt Sonderparken
- Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerbl. Güterkraftverkehr
- Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerbl. Güterkraftverkehr
- Antrag auf Erlaubnis für den gewerbl. Güterkraftverkehr
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung Samstags-, Sonn- und Feiertagsverbot
- Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz