Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

- Erteilung eines Aufenthaltstitels


Die deutsche Staatsangehörigkeit geht verloren:
  • durch Entlassung,
  • durch Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit,
  • durch Verzicht,
  • durch Annahme als Kind durch einen Ausländer,
  • durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates oder
  • durch Erklärung.

Die gesetzliche Regelung befindet sich im Staatsangehörigkeitsgesetz.


Sofern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Annahme einer fremden Stattsangehörigkeit ohne deutsche Beibehaltensgenehmigung verloren gegangen ist, kann die Erteilung eines Aufenthaltstitels erforderlich werden.



Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

Sofern Sie sich weiterhin im Bundesgebiet aufhalten wollen, obwohl Sie der Auffassung sind, die deutsche Staatsangehörigkeit verloren zu haben, wenden Sie sich bitte mit folgenden Dokumenten persönlich an die Ausländerbehörde:

  • gültiger Nationalpass einschl. Kopie
  • Auszug aus dem Personenstandsregister
  • deutsche Dokumente (z.B. Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Einbürgerungsurkunde)
  • Einkommensnachweis
  • Arbeitgeberbescheinigung
  • ein Lichtbild


Gebühren

Die Gebührenhöhe ist abhängig vom zu erteilenden Titel und vom Einkommen. Grundsätzlich belaufen sich die Gebühren für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf 110,- Euro (Minderjährige 55,- Euro) und für eine Niederlassungserlaubnis auf 135,- €.



Besonderheiten / Befreiungen

Die Teilnahme an einer deutschen Wahl nach Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit stellt eine Straftat dar. Sollte der Verlust während eines Auslandsaufenthaltes festgestellt werden, besteht Visapflicht.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Ausländer- und Einbürgerungsbehörde

Erdgeschoß und 1. Etage

Böhmerstr. 1, 58095 Hagen

Direkt-Kontakt

Telefax: 02331 207-2075


Information zu Betroffenenrechten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)


Information zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)


Bushaltestelle: MARKT (Linien 510, 512, 516, 535, SB71)

Öffnungszeiten

Montagnur nach Terminvereinbarung
Dienstagnur nach Terminvereinbarung
Mittwochnur nach Terminvereinbarung
Donnerstagnur nach Terminvereinbarung
Freitagnur nach Terminvereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen