Personenbeförderung
Personenbeförderungsschein
Aufnahme und Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder zur Durchführung von Ferienziel- und Ausflugsfahrten
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
- Mindestens 2-jähriger Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B (bei Krankenkraftwagen 1 Jahr)
- Vollendung des 21. Lebensjahres (bei Krankenkraftwagen des 19. Lebensjahres)
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Nachweis einer Ortskundeprüfung für das Stadtgebiet, in dessen Bereich der Unternehmer seinen Betriebssitz hat (bitte vorab in der Fahrerlaubnisbehörde erfragen)
Antrag auf Erteilung:
- Hauptwohnsitz in Hagen
- Persönliche Antragstellung ist erforderlich
Vorzulegen sind:
- Personalausweis oder Pass
- Führerschein
- Nachweis über das Sehvermögen
- bei Sehvermögen (mit Korrektur) von 100 % auf einem und mind. 80% auf dem anderen Auge durch: BESCHEINIGUNG eines Augenarztes oder Arztes für Arbeits-, Betriebsmedizin oder Arzt einer Begutachtungsstelle für Kraftfahreignung oder Arzt für öffentliche Verwaltung (amtlicher Vordruck – 2 Jahre gültig)
- bei Unterschreitung der Werte oder sonstige Mängel durch ZEUGNIS eines Augenarztes (amtlicher Vordruck – 2 Jahre gültig)
- Gesundheiltiche Eignung
- ärztliche Bescheinigung (amtlicher Vordruck –1 Jahr gültig)
Leistungsvermögen: Reaktionstest (Gutachten - 1 Jahr gültig)
- ärztliche Bescheinigung (amtlicher Vordruck –1 Jahr gültig)
Zusätzlich bei Krankenkraftwagen:
- Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe (unbegrenzt gültig)
Bitte erkundigen Sie sich im Bedarfsfall beim zuständigen Mitarbeiter.
Gebühren
- Erteilung: 55,60 €
- Erteilung mit Umtausch alter Führerschein auf EG: 71,90 €
- Erteilung nach vorheriger Entziehung, Versagung oder Sperre: 87,40 bis 122,40 €
Besonderheiten / Befreiungen
1. | Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung in Mietwagen, beschränkt auf Behindertentransport: Hier ist im Ausnahmewege eine Erteilung ab 19. Lebensjahr entsprechend der Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Krankenkraftwagen möglich (jedoch ohne Erste-Hilfe-Nachweis). |
2. | Ausnahmen von der Ortskundeprüfung für Mietwagen: Sofern dieser auf Behindertentransport oder Schülerspezialverkehr oder Fahrten zu Hagener Krankenhäusern beschränkt werden soll, kann im Wege der Ausnahme auf die Ortskundeprüfung verzichtet werden. |
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Fahrerlaubnisbehörde -
Verwaltungsgebäude Hohenlimburg, Freiheitstr. 3, 58119 Hagen
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) |
Dienstag | geschlossen |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Formulare und Merkblätter
- Information nach Art. 13 DSGVO
- Antrag auf Ausnahme-Prüfung
- Antrag auf einen internationalen Führerschein
- Antrag auf Ersatzführerschein
- Antrag auf Fahren ab 17 (Angaben der Begleitperson)
- Antrag auf Fahren ab 17 (Zustimmung des ges. Vertreters)
- Antrag auf Führerschein
- Antrag auf Umtausch Führerschein
- Übersicht der Führerscheinklassen