Personenbeförderung

Personenbeförderungsschein

Aufnahme und Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder zur Durchführung von Ferienziel- und Ausflugsfahrten


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

  • Mindestens 2-jähriger Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B (bei Krankenkraftwagen 1 Jahr)
  • Vollendung des 21. Lebensjahres (bei Krankenkraftwagen des 19. Lebensjahres)
  • Persönliche Zuverlässigkeit
  • Nachweis einer Ortskundeprüfung für das Stadtgebiet, in dessen Bereich der Unternehmer seinen Betriebssitz hat (bitte vorab in der Fahrerlaubnisbehörde erfragen)

Antrag auf Erteilung:

  • Hauptwohnsitz in Hagen
  • Persönliche Antragstellung ist erforderlich

Vorzulegen sind:

  • Personalausweis oder Pass
  • Führerschein
  • Nachweis über das Sehvermögen
    • bei Sehvermögen (mit Korrektur) von 100 % auf einem und mind. 80% auf dem anderen Auge durch: BESCHEINIGUNG eines Augenarztes oder Arztes für Arbeits-, Betriebsmedizin oder Arzt einer Begutachtungsstelle für Kraftfahreignung oder Arzt für öffentliche Verwaltung (amtlicher Vordruck – 2 Jahre gültig)
    • bei Unterschreitung der Werte oder sonstige Mängel durch ZEUGNIS eines Augenarztes (amtlicher Vordruck – 2 Jahre gültig)
  • Gesundheiltiche Eignung
    • ärztliche Bescheinigung (amtlicher Vordruck –1 Jahr gültig)
      Leistungsvermögen: Reaktionstest (Gutachten - 1 Jahr gültig)

Zusätzlich bei Krankenkraftwagen:
  • Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe (unbegrenzt gültig)

Bitte erkundigen Sie sich im Bedarfsfall beim zuständigen Mitarbeiter.



Gebühren

  • Erteilung: 55,60 €
  • Erteilung mit Umtausch alter Führerschein auf EG: 71,90 €
  • Erteilung nach vorheriger Entziehung, Versagung oder Sperre: 87,40 bis 122,40 €


Besonderheiten / Befreiungen

1.  Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung in Mietwagen, beschränkt auf Behindertentransport:
Hier ist im Ausnahmewege eine Erteilung ab 19. Lebensjahr entsprechend der Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Krankenkraftwagen möglich (jedoch ohne Erste-Hilfe-Nachweis).

2.  Ausnahmen von der Ortskundeprüfung für Mietwagen:
Sofern dieser auf Behindertentransport oder Schülerspezialverkehr oder Fahrten zu Hagener Krankenhäusern beschränkt werden soll, kann im Wege der Ausnahme auf die Ortskundeprüfung verzichtet werden.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

- Fahrerlaubnisbehörde -

Verwaltungsgebäude Hohenlimburg, Freiheitstr. 3, 58119 Hagen

Öffnungszeiten

Montag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Dienstaggeschlossen
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Donnerstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Freitag08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen