Kampfmittelbeseitigung und Anordnung von Sicherungsmaßnahmen
Zufallsfunde
Auch Jahrzehnte nach Ende des Zweiten Weltkrieges werden beinahe täglich bei Erdarbeiten Kampfmittel aller Art gefunden. Die Beseitigung dieser Kampfmittel ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr und obliegt der örtlichen Ordnungsbehörde mit technischer Unterstützung bei der Durchführung durch den Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst.
Zu den Kampfmitteln zählen Bomben, Granaten, Munition und Munitionsteile, aber auch Waffen und Waffenteile, die durch die Wehrmacht oder die ehemaligen Alliierten im Zuge der Kampfhandlungen hinterlassen wurden. Es kann sich dabei gleichermaßen um sogenannte "Blindgänger" wie um ungebrauchte Kampfmittel handeln. Aber nicht nur Kampfmittel des Zweiten Weltkrieges, sondern auch Munition aus heutiger Produktion werden gefunden.
In allen Fällen von Kampfmittelfunden ist höchste Vorsicht geboten!
Beim Auffinden von Kampfmitteln:
- Kampfmittel auf keinen Fall anfassen.
- Sofort das Ordnungsamt, die Feuerwehr oder die Polizei verständigen.
- Nach Möglichkeit den Zugang zur Fundstelle sperren.
- Ausreichend Abstand zu der Fundstelle halten.
Bei Baumaßnahmen:
Baugrundstücke müssen auch im Hinblick auf ihre Kampfmittelfreiheit für bauliche Anlagen geeignet sein. Dies ist vor allem von Bedeutung bei Bauvorhaben auf Grundstücken, die in Bombenabwurfgebieten oder in ehemaligen Hauptkampfgebieten des Zweiten Weltkriegs liegen und bei denen nicht unerhebliche Erdeingriffe vorgenommen werden. Zur Vermeidung von unnötigen Bauverzögerungen wenden Sie sich bitte rechtzeitig, ggf. vor Stellung eines Bauantrages, an die zuständige Stelle. Diese veranlasst die Einschaltung des Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes bei der Bezirksregierung Arnsberg.
Am 10.06.2020 wurde die rechts abgebildete Fliegerbombe im Rahmen einer geplanten Kampfmittelbeseitigungsmaßnahme auf der BAB 46 Höhe Autobahnausfahrt Hagen-Elsey geborgen. Da der Zünder neben der Fliegerbombe lag, musste dieser lediglich gesprengt werden, so dass durch das Ordnungsamt keine umfangreiche Evakuierung eingeleitet werden musste. Lediglich die Bundesautobahn musste für den Zeitraum der Sprengung gesperrt werden.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Ordnungsbehördliche Außendienste und Aufgaben -
Böhmerstr. 1 (2. Etage), 58095 Hagen
Herr Bornfelder
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