Aufenthalt

Reisendenliste

Ausstellung einer Reisendenliste für eine Klassenfahrt in einen anderen Staat der Europäischen Union als Passersatz oder statt Visum


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

Grundsätzlich ist jeder "Ausländer" für eine Einreise und den Aufenthalt in einem anderen Land visa- und passpflichtig. EU-Bürger genügen der Passpflicht in den Ländern der europäischen Union auch mit einem gültigen Personalausweis; für sie besteht dort keine Visapflicht. Bei Nicht-EU-Bürgern ersetzt der deutsche Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis) In den Schengen-Staaten die Visapflicht.


Sofern ausländische Schüler für eine Klassenfahrt in einen anderen EU-Staat keinen eigenen Nationalpass und / oder keinen erforderlichen Aufenthaltstitel vorlegen können, besteht die Möglichkeit auf Antrag der Schule eine Reisendenliste / Schülersammelliste auszustellen. Dies betrifft neben geduldeten Ausländern auch Asylbewerber oder Jugendliche, die noch im Pass der Eltern eingetragen sind.


Vorzulegende Unterlagen:

  • Antrag der Schule,
  • Liste aller mitfahrenden Schüler (Name, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit)
  • ein biometrietaugliches Lichtbild für jeden Schüler, der keinen Pass besitzt,
  • eine Passkopie für jeden Schüler, der einen Pass besitzt.

Aus dem Antrag der Schule müssen folgende Daten ersichtlich sein:

  • Bezeichnung der Schule
  • Anschrift der Schule
  • Reiseziel und -zeitraum
  • Name(n) des (der) begleitenden Lehrer(s)
  • Name, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit der einzutragenden Schüler


Biometrietaugliches Lichtbild

Aufenthaltstitel, Bescheinigungen und Personaldokumente müssen seit dem 01.01.2006 mit einem biometrietauglichen Lichtbild versehen werden, welches folgende Voraussetzungen erfüllen muss:

  • nicht älter als 6 Monate
  • Lichtbildgröße von 35 x 45 mm, wobei das Gesicht in einer Höhe von 32 bis 36 mm dargestellt wird
  • gerade Kopfhaltung (frontal - nicht geneigt, gedreht oder gekippt)
  • Gesichtsausdruck neutral, Lippen geschlossen
  • Augen offen und deutlich sichtbar (auch bei Brillenträgern)
  • Foto scharf, kontrastreich, gleichmäßig ausgeleuchtet und mit einfarbigem Hintergrund,
  • nicht geknickt, verunreinigt oder beschädigt.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Bürgerservice-Seite der Bundesdruckerei unter Fotomustertafel oder auf der Internet-Seite des Bundesinnenministeriums unter Passbildvorgaben .



Gebühren

Die Gebühr ist abhängig von der Anzahl und dem Alter der einzutragenden Schüler:
  • 5,- Euro je volljährigem Schüler; 2,50 Euro je minderjährigem Schüler


Besonderheiten / Befreiungen

Beachten Sie bitte, dass für Klassenfahrten in die EU-Osterweiterungsstaaten und nach Großbritannien zum Teil abweichende Regelungen gelten. Das britische Innenministerium weist darüber hinaus darauf hin, dass das Vereinigte Königreich die Schülersammellisten auch nach einem Brexit bis zum 31.12.2020 weiter anwenden wird. Darüber hinaus ist die Vereinbarung einer Visafreiheit für Kurzaufenthalte geplant, allerdings wird dafür ein gültiger Nationalpass und zumindest ein rechtmäßiges Aufenthaltsrecht in Deutschland Voraussetzung sein.


Da für eine Reisegruppe nur ein Dokument ausgestellt werden kann, ist der Antrag auf Ausstellung einer Reisendenliste von der Schule und nicht von einem Schüler stellen. Die Liste kann nur an eine Lehrerin, einen Lehrer oder eine durch Vollmacht autorisierte Person ausgehändigt werden.


Deutsche Schülerinnen und Schüler, die keinen eigenen Pass oder Passersatz besitzen, müssen rechtzeitig bei dem Bürgeramt einen Antrag auf Aussstellung eines Kinderreisepasses oder Personalausweises stellen.


Schüllerinnen und Schüler aus anderen EU-Ländern müssen sich in diesem Fall an ihre Vertretung (Botschaft, Konsulat) wenden

Formulare und Merkblätter