Abschleppen - Sicherstellung
Bei Abschleppmaßnahmen durch die Stadtverwaltung nehmen Sie bitte Kontakt auf mit:
ABS Abschlepp- & Bergeservice
Am Ringofen 15-17, 58089 Hagen
Telefon: 02331/4833522
In einigen Fällen besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass Ihr Fahrzeug lediglich "versetzt" wurde.
Die Einsatzstelle der Polizei wird unverzüglich über die getroffene Abschleppmaßnahme informiert.
Die städtischen Überwachungskräfte sind (neben der Polizei) legitimiert, Abschleppmaßnahmen einzuleiten. Diese werden in der Regel dann veranlasst, wenn Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum so parken, dass Behinderungen eingetreten oder zu erwarten sind.
Die Abschleppmaßnahme wird parallel zum Verwarnungsgeld festgesetzt. Beide Maßnahmen sind rechtlich voneinander unabhängig und daher auch in unterschiedlichen Rechtswegen anfechtbar.
Gebühren
Eine Abschleppmaßnahme verursacht immer folgende Kosten:
- Kosten für das Abschleppunternehmen
- Gebühren für das Tätigwerden der Verwaltung
- Verwarnungsgeld
Quereinparken
Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge nur in Fahrtrichtung am rechten Straßenrand geparkt werden.
Ausnahmen:
In Einbahnstraßen und wenn eine entsprechende Beschilderung die Aufstellart vorschreibt.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Ordnungsbehördliche Außendienste und Aufgaben -
Böhmerstr. 1 (2. Etage), 58095 Hagen
Herr Franchi-Schröder
Telefon: 02331 207-4902
Telefax: 02331 207-2747
Öffnungszeiten
Montag | 14:30 - 17:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | geschlossen |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | 14:30 - 17:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |