An- und Ummeldungen, Außerbetriebsetzungen
Neuzulassung
Zulassung von bisher noch nicht dem Zulassungsverfahren unterworfenen Kraftfahrzeugen bzw. von bisher noch nicht in Betrieb genommenen Fahrzeugen.
Voraussetzungen
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Betriebserlaubnis
- elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB)
- Personalausweis/Reisepass mit Meldebestätigung (bei Ausländern aus Nicht-EG-Ländern mit gültiger Aufenthaltserlaubnis)
- evtl. Vollmacht (incl. der Personalausweise des Antragstellers und des Bevollmächtigten) einschließlich SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer)
Gebühren
- Die Gebühr richtet sich nach dem Einzelfall, 30,90 € bis 46,20 €.
- Bei Wunschkennzeichen 10,20 €, bei vorab reservierten Wunschkennzeichen 12,80 €.
- Die Gebühren erhöhen sich bei gleichzeitiger Änderung der Technikdaten um 11,70 €.
Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen
Durch die Außerbetriebsetzung wird automatisch die zuständige Versicherung und das Hauptzollamt informiert.
Voraussetzungen
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Kennzeichenschild(er)
- ggf. Verwertungsnachweis; dann ist auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich
Gebühren
- 16,80 €
- Bei der Vorlage eines Verwertungsnachweises erhöht sich die Gebühr um 5,10 €.
Namens- und / oder Adressenänderung
Änderung von Namen (z.B. nach Heirat) und/oder Adressen (bei Umzug innerhalb Hagens) in den Fahrzeugpapieren
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (nur bei Namensänderung) oder Fahrzeugbrief (immer]
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- geänderter Personalausweis oder Ummeldebescheinigung (bei Adressenänderung)
- geänderter Personalausweis oder Namensänderungsnachweis
Gebühren
- 12,00 € Gebühren
- Bei der Anschriftenänderung erhöht sich die Gebühr um 9,20 €, wenn gleichzeitig ein Tausch der "alten" Papiere in die Zulassungsbescheinigungen erfolgen muss.
Sollten Sie innerhalb von Hagen umgezogen sein, können Sie bei der Ummeldung Ihres Umzugs in den Bürgerämtern gleichzeitig Ihre neue Anschrift in den Fahrzeugschein eintragen lassen. In diesem Fall ist eine Änderung des Fahrzeugscheines in der Zulassungsbehörde nicht zusätzlich nötig.
Umschreibung von Fahrzeugen innerhalb von Hagen mit Halterwechsel
Bei der Umschreibung kann zusätzlich eine Umkennzeichnung auf Wunsch des Halters durchgeführt werden; hierfür wird jedoch eine zusätzliche Gebühr erhoben (siehe Gebühren)
- Voraussetzungen
- Fahrzeugbrief, Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis
- Fahrzeugschein (Fahrzeug ist angemeldet) oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Abmeldebescheinigung (Fahrzeug ist abgemeldet) oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder (bei gleichzeitiger Umkennzeichnung)
- Nachweis über die Hauptuntersuchung
- elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB)
- Personalausweis/Reisepass mit Meldebestätigung (bei Ausländern aus Nicht-EG-Ländern mit gültiger Aufenthaltserlaubnis)
- evtl. Vollmacht (incl. der Personalausweise des Antragstellers und des Bevollmächtigten) einschließlich SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer)
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 27,70 €
- Eine Umschreibung mit vollgeschriebenem Fahrzeugbrief kostet 31,50 €.
- Bei einer möglichen Umkennzeichnung beträgt die Gebühr 29,70 €, ggf. zuzüglich Wunschkennzeichen 10,20 €, bei vorab reservierten Wunschkennzeichen 12,80 €.
- Die Gebühren erhöhen sich bei gleichzeitiger Änderung der Technikdaten um 11,70 €.
- Falls der Fahrzeugbrief "alter Art" vorgelegt wird, findet ein Umtausch in die Zulassungsbescheinigung Teil II statt. Hier beträgt die Gebühr zusätzlich 9,20 €.
Umschreibung von außerhalb
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
- Fahrzeugbrief, Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis über die Hauptuntersuchung
- Kennzeichen (Fahrzeug ist angemeldet)
- elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB)
- Personalausweis/Reisepass mit Meldebestätigung (bei Ausländern aus Nicht-EG-Ländern mit gültiger Aufenthaltserlaubnis)
- evtl. Vollmacht (incl. der Personalausweise des Antragstellers und des Bevollmächtigten) einschließlich SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer)
Gebühren
- Die Gebühr richtet sich nach dem Einzelfall, 25,10 € - 27,10 €.
- Falls ein vollgeschriebener Fahrzeugbrief vorgelegt wird und ein Folgebrief erstellt werden muss, beträgt die Gebühr 30,90 € - 34,40 €.
- Bei Wunschkennzeichen 10,20 €, bei vorab reservierten Wunschkennzeichen 12,80 €.
- Die Gebühren erhöhen sich bei gleichzeitiger Änderung der Technikdaten um 11,70 €.
Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel mit Beibehalt des Kennzeichens
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (sollte noch der Fahrzeugschein alter Art vorliegen, wird der Fahrzeugbrief ebenfalls benötigt)
- Nachweis über die Hauptuntersuchung
- elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB)
- Personalausweis/Reisepass mit Meldebestätigung (bei Ausländern aus Nicht-EG-Ländern mit gültiger Aufenthaltserlaubnis)
- evtl. Vollmacht (incl. der Personalausweise des Antragstellers und des Bevollmächtigten)
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 24,80 €.
- Falls Papiere alter Art vorgelegt werden, müssen diese in Zulassungsbescheinigungen getauscht werden. Die Gebühr erhöht sich um 9,20 €.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Zulassungsbehörde -
Freiheitstr. 3, 58119 Hagen
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Freitag | 08:00 - 11:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |