Wer etwas verloren hat, kann sich unter 02331/207-5776 zu folgenden Zeiten erkundigen, ob der Gegenstand im Fundbüro abgegeben wurde und dann einen Termin zur Abholung vereinbaren:

  • Montags und dienstags 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
  • Mittwochs und freitags 8.30 - 12.00 Uhr
  • Donnerstags 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Unter folgendem Link können Sie nachschauen, ob ihr verlorener Gegenstand bereits im Fundbüro abgegeben wurde:

Fundbüro Online


Zu den Öffnungszeiten können Fundsachen in allen Bürgerämtern abgegeben werden.


Verlust & Onlinesuche


Haben Sie etwas verloren?

Bevor Sie sich mit dem Fundbüro in Verbindung setzen, können Sie im Fundbüro Online nachschauen, ob sich der gesuchte Gegenstand bereits im Fundbüro befindet.

Da die Fundgegenstände häufig auch erst in einem Zeitraum von etwa 10 - 14 Tagen nach dem Verlust zugehen, empfiehlt sich ein erneutes Aufrufen dieser Seite nach dieser Zeit.

Sollte die Eigentümerin/der Eigentümer einer Fundsache im Fundbüro bekannt sein (z. B. durch in der Fundsache vorhandene Ausweisdokumente), wird der/die Betroffene schriftlich benachrichtigt.

Fundgegenstände von "auswärtigen Verlierern" werden dem Fundbüro des Wohnortes übersandt. Fundsachen von Ausländern ohne Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) zugeschickt.

Im Rahmen eines umfassenden 24-Stunden-Bürgerservice bieten wir Ihnen die Online-Recherche. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fundbüros bereiten die Daten von allen abgegebenen Fundstücken zeitnah auf, um Sie möglichst schnell ins Internet zu stellen. Die zeitnahe Verarbeitung garantiert, dass Bürgerinnen und Bürger bereits kurz nach Ihrem Verlust prüfen können, ob Ihr verlorenes Stück schon gefunden wurde. Bitte beachten Sie hierbei aber trotzdem, dass Fundsachen nicht immer sofort beim Fundbüro abgegeben werden. Es kann daher 10 - 14 Tage dauern bis die Fundsache das Fundbüro erreicht.

Fundbüro Online

Fundsachenannahme

Entgegennahme von Fundsachen und Aufnahme der Fundanzeigen


Die Fundsache ist mitzubringen. Es wird bei Vorsprache ein Fundnachweis aufgenommen.


Wer eine verlorene Sache findet, an sich nimmt und den Eigentümer nicht kennt, hat den Fund laut BGB unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.


Besonderheiten

Der Finder hat laut BGB verschiedene Rechte, die er in Anspruch nehmen kann:

  • das Recht auf Ersatz der Aufwendungen, d.h. Fahrtkosten, Telefonkosten usw.
  • das Recht auf Finderlohn (z.B: bis 500 € Wert 5%)
  • das Recht auf Erwerb des Eigentums an der Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wenn sich der Verlierer nicht gemeldet hat (auch hier wird die Aufbewahrungsgebühr fällig)

Fundsachenausgabe

Verloren gegangene Gegenstände können im Fundbüro im Zentralen Bürgeramt unter Vorlage eines Ausweispapiers abgeholt werden. Hierbei sollten folgende Angaben gemacht werden können:

  • Benennung des Gegenstandes, besondere Kennzeichen
  • Zeitpunkt des Verlustes (Tag, Monat, Uhrzeit)
  • vermeintlicher Ort des Verlustes
  • gegebenenfalls ist auch ein Eigentumsnachweis erforderlich

Fundgegenstände, die in öffentlichen Verkehrsmitteln der Hagener Straßenbahn gefunden werden, werden am übernächsten Tag an das Fundbüro abgegeben.


Gebühren

Bei Abholung der Fundsache wird eine Gebühr für die Verwahrung fällig, aber erst ab einem Wert von 26 Euro.


Die Gebühren (die Bezahlung ist bar oder per EC-Karte möglich keine Kreditkartenzahlung):

  • im Werte bis 26 Euro kostenfrei
  • im Werte von 26 - 150 Euro 10 Euro
  • im Werte von 151 - 500 Euro 15 Euro
  • im Werte über 500 Euro 20 Euro
  • je weitere angefangene 500 Euro 20 Euro

Bei sperrigen Fundsachen (Fahrräder, Kinderwagen o.ä.) fällt ein Zuschlag von 15 Euro an.


Besonderheiten

Der Finder hat laut BGB verschiedene Rechte, die er in Anspruch nehmen kann:

das Recht auf Ersatz der Aufwendungen, d.h. Fahrtkosten, Telefonkosten usw.

das Recht auf Finderlohn (z.B: bis 500 € Wert 5%)


Verlustbescheinigungen

Ausstellen von Verlustbescheinigungen zur Vorlage bei Versicherungen, beim Versorgungsamt sowie beim Sozialamt


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

  • Schreiben der anfordernden Stelle
  • Anzeige bei der Polizei
  • Vordruck Verlustbescheinigung (wird bei den o.g. Stellen aufgenommen)

Gebühren (die Bezahlung ist bar oder per EC-Karte möglich (keine Kreditkartenzahlung))
  • 5 Euro