Umkennzeichnung eines zugelassenen Fahrzeuges mit Hagener Kennzeichen
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief bzw. Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Kennzeichen
- Nachweis über die Hauptuntersuchung
- elektronische Versicherungsbestätigung (freiwillig!)
- Personalausweis/Reisepass mit Meldebestätigung (bei Ausländern aus Nicht-EG-Ländern mit gültiger Aufenthaltserlaubnis)
- evtl. Vollmacht (incl. Personalausweise von Antragsteller und bevollmächtigter Person)
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 31,50 €.
- Bei Wunschkennzeichen 10,20 €, bei vorab reservierten Wunschkennzeichen 12,80 €.
- Die Gebühren erhöhen sich bei gleichzeitiger Änderung der Technikdaten um 11,70 €.
Umkennzeichnung nach Kennzeichendiebstahl
Umkennzeichnung eines zugelassenen Fahrzeuges mit Hagener Kennzeichen, bei welchem mindestens ein Kennzeichen gestohlen wurde.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief bzw. Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Bericht der Polizei, dass das Kennzeichen zur Fahndung ausgeschrieben wurde
- ggf. das noch vorhandene zweite Kennzeichen
- Nachweis über die Hauptuntersuchung
- elektronische Versicherungsbestätigung (freiwillig!)
- Personalausweis/Reisepass mit Meldebestätigung (bei Ausländern aus
- Nicht-EG-Ländern mit gültiger Aufenthaltserlaubnis)
- evtl. Vollmacht (incl. Personalausweise von Antragsteller und bevollmächtigter Person)
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 31,50 €.
- Bei Wunschkennzeichen 10,20 €, bei vorab reservierten Wunschkennzeichen 12,80 €.
- Die Gebühren erhöhen sich bei gleichzeitiger Änderung der Technikdaten um 11,70 €.
Umkennzeichnung nach Kennzeichenverlust
Umkennzeichnung eines zugelassenen Fahrzeuges mit Hagener Kennzeichen, bei welchem mindestens ein Kennzeichen verloren wurde.
Es wird eine Verlusterklärung aufgenommen.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II oderFahrzeugbrief bzw. Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- ggf. das noch vorhandene zweite Kennzeichen
- Nachweis über die Hauptuntersuchung
- elektronische Versicherungsbestätigung(freiwillig!)
- Personalausweis/Reisepass mit Meldebestätigung (bei Ausländern aus Nicht-EG-Ländern mit gültiger Aufenthaltserlaubnis)
- evtl. Vollmacht (incl. Personalausweise von Antragsteller und bevollmächtigter Person)
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 31,50 €.
- Bei Wunschkennzeichen 10,20 €, bei vorab reservierten Wunschkennzeichen 12,80 €.
- Die Gebühren erhöhen sich bei gleichzeitiger Änderung der Technikdaten um 11,70 €.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Zulassungsbehörde -
Freiheitstr. 3, 58119 Hagen
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Freitag | 08:00 - 11:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |