Umkennzeichnung eines zugelassenen Fahrzeuges mit Hagener Kennzeichen


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief bzw. Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • Kennzeichen
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (freiwillig!)
  • Personalausweis/Reisepass mit Meldebestätigung (bei Ausländern aus Nicht-EG-Ländern mit gültiger Aufenthaltserlaubnis)
  • evtl. Vollmacht (incl. Personalausweise von Antragsteller und bevollmächtigter Person)

Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 31,50 €.
  • Bei Wunschkennzeichen 10,20 €, bei vorab reservierten Wunschkennzeichen 12,80 €.
  • Die Gebühren erhöhen sich bei gleichzeitiger Änderung der Technikdaten um 11,70 €.

Umkennzeichnung nach Kennzeichendiebstahl

Umkennzeichnung eines zugelassenen Fahrzeuges mit Hagener Kennzeichen, bei welchem mindestens ein Kennzeichen gestohlen wurde.


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief bzw. Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • Bericht der Polizei, dass das Kennzeichen zur Fahndung ausgeschrieben wurde
  • ggf. das noch vorhandene zweite Kennzeichen
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (freiwillig!)
  • Personalausweis/Reisepass mit Meldebestätigung (bei Ausländern aus
  • Nicht-EG-Ländern mit gültiger Aufenthaltserlaubnis)
  • evtl. Vollmacht (incl. Personalausweise von Antragsteller und bevollmächtigter Person)

Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 31,50 €.
  • Bei Wunschkennzeichen 10,20 €, bei vorab reservierten Wunschkennzeichen 12,80 €.
  • Die Gebühren erhöhen sich bei gleichzeitiger Änderung der Technikdaten um 11,70 €.

Umkennzeichnung nach Kennzeichenverlust

Umkennzeichnung eines zugelassenen Fahrzeuges mit Hagener Kennzeichen, bei welchem mindestens ein Kennzeichen verloren wurde.


Es wird eine Verlusterklärung aufgenommen.


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II oderFahrzeugbrief bzw. Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • ggf. das noch vorhandene zweite Kennzeichen
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung
  • elektronische Versicherungsbestätigung(freiwillig!)
  • Personalausweis/Reisepass mit Meldebestätigung (bei Ausländern aus Nicht-EG-Ländern mit gültiger Aufenthaltserlaubnis)
  • evtl. Vollmacht (incl. Personalausweise von Antragsteller und bevollmächtigter Person)

Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 31,50 €.
  • Bei Wunschkennzeichen 10,20 €, bei vorab reservierten Wunschkennzeichen 12,80 €.
  • Die Gebühren erhöhen sich bei gleichzeitiger Änderung der Technikdaten um 11,70 €.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

- Zulassungsbehörde -

Freiheitstr. 3, 58119 Hagen

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Dienstag08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Freitag08:00 - 11:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
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Sonntaggeschlossen