Erteilung/Umschreibung Führerschein
Führerscheinersatz
ERSATZFÜHRERSCHEIN wegen Verlust oder als Austausch für einen mangelhaften Führerschein
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Voraussetzungen:
- Ein Ersatzführerschein darf von der Stadt Hagen nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz im Stadtgebiet hat.
- Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis
- Schriftlicher Antrag
- persönliche Vorsprache
Mitzuteilende Daten:
- Personendaten
- Daten über den Besitz der deutschen Fahrerlaubnis
- bei Verlust die Verlustumstände
Antragsunterlagen:
- 1 Lichtbild, "biometrisch", Format 35 x 45 mm
- Ausweis oder Pass
- Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines (wird bei der Antragsaufnahme veranlasst)
- Antrag auf Umtausch in EG-Führerschein, sofern es sich bei dem zu ersetzenden Führerschein noch nicht um einen Kartenführerschein handelt.
- Karteikartenabschrift, sofern der Führerschein nicht von der Stadt Hagen ausgestellt wurde.
Sie sollte von dem Betroffenen unmittelbar bei der Ausstellungsbehörde angefordert werden, u.z. zu Händen der Führerscheinstelle Hagen. Dadurch ist eine schnellere Bearbeitung möglich. Ansonsten wird die Abschrift von hier angefordert.
zusätzlich bei Ersatz:
- Führerschein (sofern dieser nicht von der Stadt Hagen ausgestellt wurde, Kopie des Führerscheines beifügen)
zusätzlich bei Verlust:
- Verlusterklärung, diese ist schriftlich abzugeben, u.z. so genau wie möglich; sofern die Verlustumstände nicht bekannt sind, dies auch so eintragen
- Erklärung, ob gegen Gebühr eine vorläufige Fahrbescheinigung (nur gültig im Inland) gewünscht wird. Bei Auslandsaufenthalten wird zusätzlich ein internationaler Führerschein benötigt.
Gebühren
- Austausch alt in EG: 24,00 €
- Austausch alt in EG mit gleichzeitiger Verlängerung Kl. C, CE: 57,90 €
- Verlust alter Führerschein: 55,40 €
- Verlust Kartenführerschein: 40,10 €
zusätzlich im Bedarfsfall:
- Fahrbescheinigung: 6,00 € (nur im Inland gültig)
- Aufklärung eines unklaren Besitzstandes: 25,00 €
Besonderheiten
Der Verlust des Führerscheins ist der Fahrerlaubnisbehörde unverzüglich anzuzeigen. Sie sind verpflichtet, sich umgehend Ersatzdokumente zu beschaffen. Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen.
Sofern der Antragsteller die Klasse 2 besitzt oder den Umtausch der Klasse 3 auf CE beschränkt auf Einachs/Tandemhänger bis zu 18 t beantragt und das 50. Lebensjahr vollendet hat oder innerhalb der nächsten 6 Monate vollendet, sind zusätzlich folgende Unterlagen beizubringen:
- Gutachten eines Augenarztes (amtlicher Vordruck)
- ärztliche Bescheinigung (amtlicher Vordruck)
Sofern kein Besitz der Klasse 2 besteht und beim Umtausch auch die Klasse T gewünscht wird, ist bei Landwirten eine Bescheinigung der Landwirtschaftskammer beizufügen oder bei Hilfskräften in der Landwirtschaft eine Bescheinigung des Landwirtes über das Beschäftigungsverhältnis.
Bei Abgabe des Antrages kann eine vorläufige Fahrbescheinigung sofort ausgestellt werden. Die Bearbeitungszeit für den Ersatzführerschein beträgt ca. 3 - 4 Wochen.
Formulare & Merkblätter
Führerscheinerteilung
ERSTERTEILUNG und ERWEITERUNG der Fahrerlaubnis
Voraussetzungen und notwendige Unterlagen:
Voraussetzungen:
• ordentlicher Wohnsitz im Stadtgebiet Hagen
• Mindestalter der beantragten Klasse (Antragsaufnahme erst ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters)
• schriftlicher Antrag (auch in der Fahrschule zu erhalten)
• persönliche Vorsprache (Ausnahme: Antragsstellung erfolgt durch die Fahrschule)
Mitzuteilende Daten:
• Personendaten
• Name und Anschrift der ausbildenden Fahrschule
• Erklärung, ob im Besitz einer in- oder ausländischen Fahrerlaubnis
• Erklärung zur gewünschten Führerscheinausfertigung, sofern mehrere Fahrerlaubnisklassen beantragt werden
• Hinweis: Sofern Sie an einer Erkrankung leiden, die Ihre Kraftfahreignung einschränkt, teilen Sie uns dieses bitte mit.
Folgende Antragsunterlagen sind grundsätzlich erforderlich:
• gültiges Ausweisdokument
• biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
• Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines (wird bei der Antragsaufnahme veranlasst oder kann in der Fahrschule erfolgen)
• Führerschein, sofern bereits eine Fahrerlaubnis besteht
• Erklärung, ob bereits ein Führerschein ausgestellt werden soll, sofern mehrere Führerscheinklassen beantragt werden (Doppelklassenantrag)
Klassen AM, B, L, BE, A, A2, A1 und T
• Sehtest (2 Jahre gültig)
• Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
• Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17) zusätzlich: Anlage 1 und Anlage 2 zum Fahrerlaubnisantrag - ausgefüllt mit den erforderlichen Unterschriften versehen - sowie Ausweiskopien der Erziehungsberechtigten und Führerscheinkopien der Begleitpersonen
Hinweis:
Die Unterschrift der Erziehungsberechtigten auf der Anlage 1 muss der Unterschrift auf dem Ausweis entsprechen, sofern der Elternteil nicht persönlich vorspricht. Sofern Änderungen bzgl. des Sorgerechts zu bisherigen Regelungen getroffen wurden, ist ein Nachweis vorzulegen bzw. bei Änderungswünschen früh genug ein Antrag beim Familiengericht zu stellen.
Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E:
• Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
• ärztliches Gutachten (1 Jahr gültig) und augenärztliches Gutachten (2 Jahre gültig) eines Arbeits- und Betriebsmediziners
zusätzlich für die Klassen D, D1, DE und D1E:
• Reaktionstest
• Führungszeugnis (wird bei Antragsannahme bestellt)
Gebühren:
• erstmalige Erteilung (mit Ausnahme der Klasse AM und T): 43,40 €
• erstmalige Erteilung Klasse AM und T: 42,60 €
• Erweiterungen: 42,60 € (bei D-Klassen zusätzlich 13,00 € für ein Führungszeugnis)
zusätzliche Gebühren:
• vorläufige Fahrbescheinigung statt Kartenführerschein zur Prüfstelle: 8,70 €
Besonderheiten / Befreiungen
Ausnahmen vom vorgeschriebenen Mindestalter können bei Berufsausbildung zum Kraftfahrer von den Führerscheinstellen, nach vorangegangener positiver medizinisch-psychologischer Begutachtung, gewährt werden.
Bearbeitungszeit:
• Weiterleitung des Führerscheinantrages (alle Klassen) zum TÜV: mit Kartenführerschein: 6-8 Wochen, ohne Kartenführerschein: 4-6 Wochen
Formulare und Merkblätter
Internationaler Führerschein
Der internationale Führerschein berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland und gilt nur in Verbindung mit dem nationalen EU-Kartenführerschein.
Die Gültigkeit hängt von der Wirksamkeit der nationalen Fahrerlaubnis ab. Ist diese befristet, ist auch der internationale Führerschein nach Fristablauf ungültig; ansonsten wird er mit einer Gültigkeit von drei Jahren ausgestellt. Eine Verlängerung ist nicht möglich, bei Bedarf muss ein neuer Schein beantragt werden.
Im Allgemeinen wird der internationale Führerschein nur noch selten benötigt; für einige Staaten (zum Beispiel USA, Kanada, Thailand) ist es jedoch empfehlenswert, sich einen internationalen Führerschein ausstellen zu lassen.
Voraussetzungen:
• Persönliche Vorsprache ist erforderlich
• Ordentlicher Wohnsitz im Stadtgebiet Hagen
• Der Bewerber muss 18 Jahre alt sein
• Besitz einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
Erforderliche Unterlagen:
• Gültiges Ausweisdokument
• 1 biometrisches Lichtbild (35mm x 45mm)
• EU-Kartenführerschein
Hinweis:
Sofern Sie noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind, muss der alte graue oder rosa Führerschein erst umgetauscht werden. Dieser Vorgang nimmt zusätzlich ca. 2-3 Wochen in Anspruch. Bitte berücksichtigen Sie die Bearbeitungsdauer ggf. bei Ihrer Reiseplanung.
Gebühren:
• bei Besitz EU-Kartenführerschein: 16,00 €
• mit Umtausch in EU-Kartenführerschein: 40,00 € (inkl. 16,00 € für den intern. Führerschein)
• mit Registrierung des ausländischen EG-Führerscheines, nicht älter als 2 Jahre: 30,60 €
• mit Registrierung des ausländischen EG-Führerscheines, älter als 2 Jahre: 29,80 €
Neuerteilung nach Entzug
Anträge auf Erteilung der Fahrerlaubnis nach ENTZIEHUNG, SPERRE, VERSAGUNG, VERZICHT, WIDERRUF, ABERKENNUNG
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Voraussetzungen:
- Ordentlicher Wohnsitz
Die Führerscheinerteilung darf von der Stadt Hagen nur erfolgen, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz im Stadtgebiet hat und seit mehr als 185 Tagen in der Bundesrepublik wohnhaft ist. - Schriftlicher Antrag (Antragsvordruck wird in der Führerscheinstelle aufgenommen)
Der Antrag darf frühestens 10 Wochen vor Ablauf einer Sperrfrist gestellt werden - Es ist kein Strafverfahren aufgrund eines Vergehens gegen die Vorschriften des Straßenverkehrs anhängig
- persönliche Vorsprache
Mitzuteilende Daten:
- Personendaten
- Daten über die Erteilung und Entzug früherer Fahrerlaubnisse
Antragsunterlagen:
- 1 Lichtbild, "biometrisch", Format 35 x 45 mm
- Personalausweis oder Reisepass
- Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines (bei Antragsaufnahme)
bei Antrag auf Klassen A, A1, B, BE, M, L, S, T:
- Sehtestbescheinigung oder ein Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes (2 Jahre gültig)
- Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (unbegrenzt gültig), sofern die frühere Fahrerlaubnis vor dem 01.09.1969 oder aufgrund einer ausländischen Fahrerlaubnis erteilt war
bei Antrag auf Klassen C, C1, CE, C1E:
- Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe (unbegrenzt gültig), sofern die frühere Fahrerlaubnis vor dem 01.09.1969 oder aufgrund einer ausländischen Fahrerlaubnis erteilt war
- Nachweis über das Sehvermögen
- bei Sehvermögen (mit Korrektur) von 100 % auf einem und mind. 80% auf dem anderen Auge durch: Bescheinigung eines Augenarztes oder Arztes für Arbeits-, Betriebsmedizin oder Arzt einer Begutachtungsstelle für Kraftfahreignung oder Arzt für öffentliche Verwaltung (amtlicher Vordruck – 2 Jahre gültig)
- bei Unterschreitung der Werte oder sonstige Mängel durch Zeugnis eines Augenarztes (amtlicher Vordruck - 2 Jahre gültig)
- ärztliche Bescheinigung - (amtlicher Vordruck - 2 Jahre gültig)
bei Antrag auf Klassen D, D1, DE, D1E zusätzlich zu den Nachweisen für die Klassen C, C1, C1E, CE:
- Leistungsvermögen: Reaktionstest (Gutachten - 2 Jahre gültig)
Die Unterlagen zu Nr. 4a, 4b und 4c können nachgereicht werden. Die ärztliche Untersuchung kann bei einer medizinisch-psychologische Untersuchung mit erledigt werden.
Gebühren
- Die Gebühr beträgt z.Z. 142,40 € bis 193,20 €, je nach Verwaltungsaufwand.
- Die Gebühren sind bei der Antragsaufnahme zu entrichten.
Wichtige Besonderheiten
Eine verbindliche Auskunft, welche sonstigen Voraussetzungen der Antragsteller erfüllen muss, z.B. ob eine medizinisch-psychologische Begutachtung erforderlich wird, kann grundsätzlich erst dann erteilt werden, wenn ein Antrag gestellt wurde und die aufgrund dieses Antrags eingeholten Auskünfte aus dem Verkehrs- und Bundeszentralregister vorliegen und ggf. die Strafakten eingesehen wurden.
Ein Anspruch auf Erteilung besteht nicht automatisch, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist. Vielmehr ist die Kraftfahreignung in vollem Umfang zu überprüfen, erst wenn sich bei dieser Prüfung keine Eignungsbedenken ergeben, bzw. diese ausgeräumt wurden, kann die Fahrerlaubnis erteilt werden. Zur Abklärung von Eignungsbedenken kann die Vorlage von Eignungsgutachten angeordnet werden. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) muss auf jeden Fall angeordnet werden, wenn ein Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 o/oo oder mehr oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel (BTM, Medikamente) geführt wurde oder mehr als eine Zuwiderhandlungen unter Alkohol- oder BTM-Einfluss begangen wurden.
Eine Fahrerlaubnisprüfung (theoretisch und praktisch) kann immer dann von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden, wenn Bedenken an der Befähigung des Antragstellers bestehen. Dies kann insbesondere auch nach langjährigen Entzug der Fahrerlaubnis der Fall sein.
Ausländischer Führerschein, keine EU Fahrerlaubnis
Umschreibung von ausländischen Führerscheinen dessen Länder nicht zur EU oder Ihnen gleichgestellter Staaten gehören
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Voraussetzungen Austausch:
- Der Führerscheinaustausch darf von der Stadt Hagen nur vorgenommen werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz im Stadtgebiet hat.
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bei Antragstellung, die vor der 1. Einreise nach Deutschland erworben wurde (kein Lernführerschein oder Provisionel License).
- Der Antrag kann mittlerweile auch nach 3 Jahren nach der Einreise gestellt werden (nach der Einreise besteht eine Fahrberechtigung für die ersten 6 Monate).
- Es darf kein Fahrverbot, Führerscheinsperre oder Versagung im Bundesgebiet vorliegen.
- Schriftlicher Antrag (wird in der Führerscheinstelle aufgenommen)
- persönliche Vorsprache
Mitzuteilende Daten:
- Personendaten
- Daten über die Fahrerlaubnis
Antragsunterlagen:
- 1 Lichtbild, "biometrisch", Format 35 x 45 mm
- Ausweis oder Pass
- Ausländische Fahrerlaubnis
- Echtheitserklärung
- eine Übersetzung durch Automobilclubs oder eine amtliche Stelle des Ausstellungsstaates oder öffentlich bestellte und allgemein vereidigte Dolmetscher, die vom OLG hierzu ermächtigt sind
- Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines (wird bei der Antragsaufnahme veranlasst)
zusätzlich bei ausländischen Führerscheinen, deren Klasse nicht in der Anlage 11 FeV aufgeführt ist:
- Name der Fahrschule, über die die Führerscheinprüfung abgelegt werden soll
Antrag auf Klassen A, A1, B, BE, M, L, T:
- Sehtestbescheinigung oder ein Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes (2 Jahre gültig)
- Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Antrag auf Klassen C, C1, CE, C1E:
- Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe (unbegrenzt gültig)
- Nachweis über das Sehvermögen
bei Sehvermögen (mit Korrektur) von 100 % auf einem und mind. 80% auf dem anderen Auge durch:
- Bescheinigung eines Augenarztes oder Arztes für Arbeits-, Betriebsmedizin oder Arzt einer Begutachtungsstelle für Kraftfahreignung oder Arzt für öffentliche Verwaltung (amtlicher Vordruck – 2 Jahre gültig),
bei Unterschreitung der Werte oder sonstige Mängel
- durch Zeugnis eines Augenarztes (amtlicher Vordruck – 2 Jahre gültig)
- Gesundheitszeugnis: ärztliche Bescheinigung - (amtlicher Vordruck –1 Jahr gültig)
Antrag auf Klassen D, D1, DE, D1E zusätzlich zu den Unterlagen für Kl. C, C1E:
- Leistungsvermögen: Reaktionstest (Gutachten - 1 Jahr gültig)
Gebühren
Umschreibung von Führerscheinklassen, die in der Anlage 11 FeV aufgeführt sind:
- mit Probezeit: 35,80 €
- ohne Probezeit: 35,00 €
sonstige Führerscheinklassen:
- Umschreibung mit Probezeit: 43,40 €
- Umschreibung ohne Probezeit: 42,60 €
Besonderheiten / Befreiungen
Die Fahrerlaubnis wird nur nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung erteilt. Eine Fahrschulausbildung ist nicht erforderlich, für die praktische Prüfung ist jedoch die Begleitung durch einen Fahrlehrer vorgeschrieben.
Für Fahrerlaubnisinhaber aus Anlagestaaten entfällt die Prüfung ganz oder teilweise für die in der Anlage 11 FeV aufgeführten Klassen.
Dienstfahrerlaubnis
Als Dienstfahrerlaubnis werden, gemäß § 26 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die von den Dienststellen der Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr erteilten Fahrerlaubnisse bezeichnet. Diese berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen.
Die Dienstfahrerlaubnis kann während und nach der Dienstzeit gemäß § 27 FeV in den zivilen Führerschein umgeschrieben werden.
Sollten Sie bereits aus dem Dienst ausgeschieden sein, ist bei Antragstellung eine Bescheinigung über den Verbleib der Dienstfahrerlaubnis beizufügen.
Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis:
Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis (Bundeswehr, Bundespolizei, Polizei)
Voraussetzungen:
• persönliche Vorsprache ist erforderlich
• Der Antragsteller muss seinen ordentlichen Wohnsitz im Stadtgebiet Hagen haben.
• Wenn Hagen Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen gemäß § 73 FeV und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen:
• gültiges Ausweisdokument
• 1 biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
• Dienstführerschein
• ziviler Führerschein (falls vorhanden)
• ggf. Truppenausweis der Bundeswehr
Sollten Sie zwischenzeitlich aus dem Dienst ausgetreten sein, ist bei Antragstellung eine Bescheinigung über den Verbleib der Dienstfahrerlaubnis beizufügen.
Gebühren:
• 35,00 Euro
Rechtsgrundlagen:
§ 27 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Verlängerung und/oder Umstellung auf den neuen EU-Kartenführerschein
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Voraussetzungen:
- Der Führerscheinaustausch, die Verlängerung darf von der Stadt Hagen nur vorgenommen werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz im Stadtgebiet hat.
- Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis
- Schriftlicher Antrag
- persönliche Vorsprache
Mitzuteilende Daten:
- Personendaten
- Daten über den Besitz der deutschen Fahrerlaubnis
- Erklärung, auf welche EG-Klassen umgestellt werden soll
Antragsunterlagen:
- 1 Lichtbild, "biometrisch", Format 35 x 45 mm
- Ausweis oder Pass
- Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines (bei Antragsaufnahme)
- Führerschein, sofern dieser nicht von der Stadt Hagen ausgestellt wurde, Karteikartenabschrift. Sie sollte von dem Betroffenen unmittelbar bei der Ausstellungsbehörde angefordert werden, u.z. zu Händen der Führerscheinstelle Hagen. Dadurch ist eine schnellere Bearbeitung möglich. Ansonsten wird die Abschrift von hier angefordert.
Zusätzliche Unterlagen:
Sofern der Bewerber die Klasse 2 besitzt oder den Umtausch der Klasse 3 auf CE beschränkt auf LKW mit Anhänger bis zu 18 t beantragt und das 50. Lebensjahr vollendet hat oder innerhalb der nächsten 6 Monate vollendet und diese Klassen weiter nutzen möchte,
oder sofern der Bewerber seine befristete Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE oder die bisherige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen verlängern möchte,
folgende Unterlagen:
- Nachweis über das Sehvermögen
bei Sehvermögen (mit Korrektur) von 100 % auf einem und mind. 80% auf dem anderen Auge durch:
- Bescheinigung eines Augenarztes oder Arztes für Arbeits-, Betriebsmedizin oder Arzt einer Begutachtungsstelle für Kraftfahreignung oder Arzt für öffentliche Verwaltung (amtlicher Vordruck – 2 Jahre gültig),
bei Unterschreitung der Werte oder sonstige Mängel
- durch Zeugnis eines Augenarztes (amtlicher Vordruck – 2 Jahre gültig)
- ärztliche Bescheinigung (amtlicher Vordruck –1 Jahr gültig)
- und ab Vollendung des 50. Lebensjahres für die Klassen D1, D1E, D, DE (Busfahrerlaubnisse) weiterhin ein Gutachten über einen Reaktionstest gem. der Anlage 5 Nr. 2 zu § 11 FeV (1 Jahr gültig)
Bei Umtausch Kl. T ohne Besitz Klasse 2: Bescheinigung der Landwirtschaftskammer oder eines Landwirtes erforderlich.
Gebühren
- Austausch alt in EG: 24,00 €
- Austausch alt in EG mit gleichzeitiger Verlängerung Klassen C1, C1E, C, CE: 57,90 €
- Austausch alt in EG mit gleichzeitiger Verlängerung Klassen D1, D1E, D, DE: 70,90 €
- Verlängerung Klassen C1, C1E, C, CE bei Inhabern eines Kartenführerscheines: 42,60 €
- Verlängerung Klassen D1, D1E, D, DE bei Inhabern eines Kartenführerscheines: 55,60 €
Besonderheiten / Befreiungen
- Mittlerweile kann auch nach Ablauf von 2 Jahren eine nicht verlängerte Fahrerlaubnis auf Antrag ohne erneute Führerscheinprüfung verlängert werden. Bei Bedenken an der Befähigung (auch langjähriger Ablauf der Gültigkeit) kann allerdings auch eine erneute Führerscheinprüfung (theoretisch und praktisch) angeordnet werden.
- Bearbeitungszeit: 1 - 2 Monate
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Fahrerlaubnisbehörde -
Verwaltungsgebäude Hohenlimburg, Freiheitstr. 3, 58119 Hagen
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) |
Dienstag | geschlossen |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Formulare und Merkblätter
- Information nach Art. 13 DSGVO
- Antrag auf Ausnahme-Prüfung
- Antrag auf einen internationalen Führerschein
- Antrag auf Ersatzführerschein
- Antrag auf Fahren ab 17 (Angaben der Begleitperson)
- Antrag auf Fahren ab 17 (Zustimmung des ges. Vertreters)
- Antrag auf Führerschein
- Antrag auf Umtausch Führerschein
- Übersicht der Führerscheinklassen