Auskunftssperre
Einrichtung von Auskunftssperren
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Der Antrag auf eine Auskunftssperre wegen Gefahr für Leben, Gesundheit, Gefährdung der persönlichen Freiheit oder ähnlicher schutzwürdiger Güter kann formlos schriftlich in jedem Bürgeramt gestellt werden und ist durch entsprechende Nachweise (z. B. Urteile, gerichtliche Anordnungen, Bescheinigungen, Zeugenaussagen, ärztliche Atteste, Polizeiberichte) zu unterstützen.
Es wird zunächst eine vorläufige Sperre eingerichtet. Über die Entscheidung, ob tatsächlich eine Sperre eingerichtet wird, wird ein Bescheid zugesandt.
Der Wunsch, sich durch eine Auskunftssperre seinen Gläubigern oder Unterhaltsverpflichtungen zu entziehen, zählt nicht zu den schutzwürdigen Gütern.
Beglaubigung
Durchführung von Beglaubigungen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz und im privaten Bereich
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen von Negativen:
- die entsprechende Urschrift / beglaubigte Ablichtung / Abschrift der Urschrift und die zu beglaubigende Abschrift/Ablichtung muss vorgelegt werden.
Sie benötigen keine Kopien in schwarz-weiß vorab. Diese können vor Ort im Bürgeramt gemacht werden. Farbkopien sind allerdings nicht möglich.
Mehr als 6 Seiten Beglaubigungen können Sie über die Online-Terminvergabe nicht buchen. Sollten Sie mehr Seiten benötigen, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte per E-Mail an buergeramt@stadt-hagen.de
Je nach Anzahl der Beglaubigungen können diese nicht am gleichen Tag ausgehändigt werden.
Beglaubigungen von Unterschriften: - das von der / dem Betroffenen noch zu unterzeichnende Schriftstück muss mitgebracht werden und vor dem Mitarbeiter des Bürgeramtes unterschrieben werden. Eine Unterschrift, die bereits vorab geleistet wurde, kann nicht mehr beglaubigt werden.
Gebühren (die Bezahlung ist bar oder per EC-Karte möglich)
(Achtung: Neue Gebühren zum 01.01.2025)
- Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen: Je 1,50 Euro (ab dem 01.01.2025 je 3,00 Euro)
- Beglaubigung von Abschriften / Ablichtungen: Je Seite des Originals im Format bis DIN A4 2,50 Euro (ab dem 01.01.2025 je 5,00 Euro)
- Beglaubigung mit erhöhtem Aufwand: Je Seite 6,00 Euro (ab dem 01.01.2025 je 8,00 Euro)
Besonderheiten
Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen von Negativen werden nicht vorgenommen, sofern durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften/Ablichtungen aus amtlichen Registern und Archiven anderer Behörden auschließlich diesen vorbehalten ist (z.B. Personenstandsurkunden).
Führungszeugnis
Annahme und Bearbeitung von Anträgen auf Führungszeugnisse
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Link:
Bundesjustizamt: Führungszeugnisse
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Die persönliche Antragstellung ist laut Bundeszentralregistergesetz vorgeschrieben. Ein Nachweis der Identität ist erforderlich.
Gebühren (die Bezahlung ist bar oder per EC-Karte möglich (keine Kredtikartenzahlung))
- 13,- Euro pro Antrag
Bei Mittellosigkeit des Antragstellers (z.B. Nachweis über die Zahlung laufender Hilfe zum Lebensunterhalt durch das Sozialamt oder die ARGE) kann ein Gebührenerlass beantragt werden.
Weiterhin sind auf Antrag Gebührenbefreiungen möglich, wenn die Unentgeltlichkeit einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgewiesen wird.
Besonderheiten
Der Antragsteller kann sich nur vom gesetzlichen Vertreter vertreten lassen.
Bei Geschäftsunfähigen ist nur der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt.
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es dieser Behörde direkt übersandt (hierzu ist die Angabe der Adresse der Behörde notwendig!). In diesem Fall ist außerdem ein Verwendungszweck anzugeben.
Der Antragsteller kann verfügen, dass das Führungszeugnis, falls es Eintragungen enthält, einem von ihm zu bestimmenden Amtsgericht zu seiner Einsichtnahme übersandt wird.
Zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch kann ein Arbeitgeber von jeder Person, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreut, erzieht oder ausbildet, ein erweitertes Führungszeugnis verlangen. Der Antragsteller muss hierzu eine Bescheinigung der Stelle, die dieses Führungszeugnis verlangt bei der Antragstellung vorlegen.
Unter folgenden Link erhalten Sie Informationen zur Onlinebeantragung:
Meldebescheinigung
Erteilung von Meldebescheinigungen zur Vorlage bei Behörden und privaten Institutionen.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
- Nachweis der persönlichen Berechtigung (Ausweispapiere, evtl. zuzüglich Vollmacht)
- Die oder der Betroffene muss in Hagen gemeldet (oder in der Vergangenheit gemeldet gewesen) sein.
Gebühren (die Bezahlung ist bar oder per EC-Karte möglich (keine Kreditkartenzahlung))
- 9,- Euro
Gebührenfrei sind Bescheinigungen für steuerliche Zwecke oder Zwecke nach dem Sozialgesetzbuch (Nachweis ist erforderlich).
Gebührenbefreiung besteht bei Bedürftigkeit (mit Bescheinigung der ARGE und einer Bescheinigung der anfordernden Stelle).
Besonderheiten
Daten länger als 50 Jahre verstorbener oder verzogener Einwohner stehen grundsätzlich wegen der Löschungspflicht nicht mehr zur Verfügung, es sei denn, es handelt sich um Zeiten im Reichsarbeitsdienst, der Wehrmacht oder der Kriegsgefangenschaft.
Sie können die Meldebescheinigung über den folgenden Link ebenfalls online beantragen:
Personenauskunft
Erteilung von Auskünften aus dem Einwohnermelderegister
Die Meldebehörde darf über einzelne bestimmte Einwohner Auskunft aus dem Melderegister über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschriften erteilen, sofern keine sogenannten schutzwürdigen Belange des Betroffenen beeinträchtigt werden. Diese Auskünfte können z.B. für Klassentreffen oder Familienzusammenführungen notwendig sein.
Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese genau zu bezeichnen.
Eine Auskunft kann nur erteilt werden, wenn durch Angaben des Antragstellers die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden kann und die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Einfache Melderegisterauskünfte (Name, Vorname, Doktorgrad, Adresse) können persönlich oder formlos schriftlich beantragt werden. Mindestens drei Kriterien (z.B. Vorname, Nachname, Geburtsdatum) müssen genannt werden.
Erweiterte Melderegisterauskünfte (Name, Vorname, Doktorgrad, Adresse, Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand - beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht -, Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzliche Vertreter sowie Sterbetag und -ort) sind schriftlich oder zur Niederschrift zu beantragen. Das berechtigte oder rechtliche Interesse ist nachzuweisen.
Gebühren
- Einfache Auskünfte: 11,- Euro je gesuchte Person
- Erweiterte Auskünfte: 15,- Euro je gesuchte Person
Die Gebühr muss in Form von Einzugsermächtigungen oder Verrechnungschecks der Melderegisteranfrage beigefügt werden.
Die Melderegisterauskunftsgebühr erhöht sich auf 30,- Euro je gesuchte Person, falls die Auskunft einen erhöhten Verwaltungsaufwand erfordert, wie zum Beispiel die Auskunft aus alten Datenträgern.
Die Gebühr für beantragte örtliche Ermittlungen beträgt 45,- Euro.
Über folgenden Link können Sie eine Auskunft online beantragen:
Untersuchungsberechtigungsschein
Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für Minderjährige
Wenn Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein benötigen, können Sie diesen hier online beantragen