Für Krafträder mit einem bisherigen Kennzeichenschild alter Art können die kleineren Kraftradkennzeichen mit einer Größe von 180 bis maximal 220 Millimeter zugeteilt werden. Neben den Kosten für ein neues Schild fällt hierbei eine Gebühr von 4,30 Euro an. Für den Tausch müssen das bisherige Kennzeichen sowie der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorgelegt werden.
Voraussetzungen
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- bisheriges Kennzeichenschild
Gebühren
- 4,30 € Verwaltungsgebühr
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Zulassungsbehörde -
Freiheitstr. 3, 58119 Hagen
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Freitag | 08:00 - 11:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |