Für Krafträder mit einem bisherigen Kennzeichenschild alter Art können die kleineren Kraftradkennzeichen mit einer Größe von 180 bis maximal 220 Millimeter zugeteilt werden. Neben den Kosten für ein neues Schild fällt hierbei eine Gebühr von 4,30 Euro an. Für den Tausch müssen das bisherige Kennzeichen sowie der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorgelegt werden.


Voraussetzungen

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • bisheriges Kennzeichenschild

Gebühren
  • 4,30 € Verwaltungsgebühr

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

- Zulassungsbehörde -

Freiheitstr. 3, 58119 Hagen

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Dienstag08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Freitag08:00 - 11:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen