Erwerbstätigkeit
Übertragung
Übertragung von Aufenthaltstiteln in aufgrund eines neuen Passes oder auf Wunsch in sonstigen Fällen (z.B. für Auslandsreisen / Arbeitsbemühungen)
Sofern Sie einen neuen Pass erhalten haben, müssen Sie eine neue Aufenthaltskarte beantragen. Gleiches gilt, sofern die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel (Aufenthaltskarte) ausgestellt werden soll.
Die Aufenthaltstitel werden seit dem 01.01.2005 mit einer Auflage zur Erwerbstätigkeit und seit dem 01.11.2011 als eigenständige Aufenthaltskarte im Scheckkartenformat ausgestellt.. Sofern Sie noch im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach altem Recht sind, können Sie auf Wunsch gegen Gebühr bereits jetzt die Übertragung als Niederlassungserlaubnis oder die Umstellung in eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG beantragen, auch wenn Ihr Pass noch gültig ist.
notwendige Unterlagen
Da die Ausstellung der elektronischen Aufenthaltskarte die Erfassung der Fingerabdrücke beeinhaltet ist ab dem 6. Lebensjahr immer eine persönliche Vorsprache erforderlich. Mitzubringende Unterlagen sind:
- Kopie des alten Passes
- Kopie des gültigen Aufenthaltstitels
- ein biometrietaugliches Lichtbild (bitte mit Namen versehen)
- Kopie des neuen Passes
- evtl. Leistungsbescheid des Jobcenters bzw. Sozialamtes für eine Gebührenermäßigung/-befreiung
Der neue Pass ist im Original mitzubringen.. Übersenden Sie bitte den Pass nicht an die Ausländerstelle.
Gebühren
- Gebühren (grundsätzlich fallen Gebühren in Höhe von 60,00 € für Personen ab dem 24. Lebensjahr und 30,00 € für Personen bis zum 24. Lebensjahr an)
- Familienangehörige von deutschen Staatsangehörigen sind nicht mehr von den Gebühren automatisch befret
- Gebührenermäßigungs- oder -befreiungstatbestände können bei der Ausländerstelle erfragt werden.
Besonderheiten / Befreiungen
Da der elektronische Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt wird, ist mit einer Bearbeitungszeit von 3 bis 6 Wochen zu rechnen.
Formulare und Merkblätter
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Ausländer- und Einbürgerungsbehörde
Erdgeschoß und 1. Etage
Böhmerstr. 1, 58095 Hagen
Telefax: 02331 207-2075
Information zu Betroffenenrechten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Information zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Bushaltestelle: MARKT (Linien 510, 512, 516, 535, SB71)
Öffnungszeiten
Montag | nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | nur nach Terminvereinbarung |
Mittwoch | nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | nur nach Terminvereinbarung |
Freitag | nur nach Terminvereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Formulare & Merkblätter
- Antrag Aufenthaltserlaubnis
- Abmeldung in der Gemeinde
- Anmeldung in der Gemeinde
- Antrag auf Reiseausweis
- Antrag auf Umstellung bzw. Übertragung eines Aufenhaltstitels nach neuem Recht
- Aufenthaltsgenehmigung für Kinder
- Aufenthaltskarte/Daueraufenthaltskarte/Daueraufenthaltsbescheinigung
- Aufenthaltsanzeige von Unionsbürgern
- Stellenbeschreibung der BA
- Verpflichtungserklärung
- Wohnraumerklärung