Eheschließungen
Wichtiger Hinweis:
Die Anmeldung zur Eheschließung muss immer beim Wohnsitzstandesamt vorgenommen werden. Sollten Sie in Hagen wohnen, aber nicht hier heiraten, nutzen Sie bitte bevor Sie Unterlagen einreichen unseren Direktkontakt.
Bitte stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen spätestens 14 Tage vor dem Trautermin komplett vorliegen, da ansonsten der reservierte Termin nicht zugesichert werden kann.
Die Teilnehmerzahl bei Trauungen ist abhängig von der jeweiligen Örtlichkeit. Sie liegt aktuell bei 50 Personen im Trauzimmer Hagen, die anderen Trauorte variieren.
Nachbeurkundung von Eheschließungen im Ausland
Nach einer Eheschließung im Ausland kann die Nachbeurkundung der Eheschließung beantragt werden. Damit kann die Eheschließung und die Namensführung mittels einer deutschen Personenstandsurkunde nachgewiesen werden.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Der Antragsteller muss deutscher Staatsangehöriger sein.
Es ist vom Einzelfall abhängig, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen . Bitte erkundigen Sie sich bei der o. g. zuständigen Stelle.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Standesamt Hagen -
Rathaus I, Rathausstr. 11, 58095 Hagen
Information zu den Betroffenenrechten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Öffnungszeiten
Montag | nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | nur nach Terminvereinbarung |
Mittwoch | nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | nur nach Terminvereinbarung |
Freitag | nur nach Terminvereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Ansprechpartner
- A - D
Frau Fink, Tel 02331 207-2231
Rathaus I, Zimmer B. 117
Direktkontakt - E - M
Frau Hasslinger, Tel. 02331 207-2820
Rathaus I, Zimmer B. 116
Direktkontakt - N - Z
Frau Handschak, Tel 02331 207-2956
Rathaus I, Zimmer B. 115
Direktkontakt
Die Buchstabenzuordnung richtet sich nach dem Nachnamen des Mannes.