Eheschließungen


Wichtiger Hinweis:

Die Anmeldung zur Eheschließung muss immer beim Wohnsitzstandesamt vorgenommen werden. Sollten Sie in Hagen wohnen, aber nicht hier heiraten, nutzen Sie bitte bevor Sie Unterlagen einreichen unseren Direktkontakt.


Bitte stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen spätestens 14 Tage vor dem Trautermin komplett vorliegen, da ansonsten der reservierte Termin nicht zugesichert werden kann.


Die Teilnehmerzahl bei Trauungen ist abhängig von der jeweiligen Örtlichkeit. Sie liegt aktuell bei 50 Personen im Trauzimmer Hagen, die anderen Trauorte variieren.

Nachbeurkundung von Eheschließungen im Ausland

Nach einer Eheschließung im Ausland kann die Nachbeurkundung der Eheschließung beantragt werden. Damit kann die Eheschließung und die Namensführung mittels einer deutschen Personenstandsurkunde nachgewiesen werden.


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

Der Antragsteller muss deutscher Staatsangehöriger sein.


Es ist vom Einzelfall abhängig, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen . Bitte erkundigen Sie sich bei der o. g. zuständigen Stelle.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

- Standesamt Hagen -

Rathaus I, Rathausstr. 11, 58095 Hagen


Information zu den Betroffenenrechten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)


Information zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Öffnungszeiten

Montagnur nach Terminvereinbarung
Dienstagnur nach Terminvereinbarung
Mittwochnur nach Terminvereinbarung
Donnerstagnur nach Terminvereinbarung
Freitagnur nach Terminvereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Ansprechpartner

  • A - D
    Frau Fink, Tel 02331 207-2231
    Rathaus I, Zimmer B. 117
    Direktkontakt
  • E - M
    Frau Hasslinger, Tel. 02331 207-2820
    Rathaus I, Zimmer B. 116
    Direktkontakt
  • N - Z
    Frau Handschak, Tel 02331 207-2956
    Rathaus I, Zimmer B. 115
    Direktkontakt

Die Buchstabenzuordnung richtet sich nach dem Nachnamen des Mannes.