Eheschließungen
Wichtiger Hinweis:
Die Anmeldung zur Eheschließung muss immer beim Wohnsitzstandesamt vorgenommen werden. Sollten Sie in Hagen wohnen, aber nicht hier heiraten, nutzen Sie bitte bevor Sie Unterlagen einreichen unseren Direktkontakt.
Bitte stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen spätestens 14 Tage vor dem Trautermin komplett vorliegen, da ansonsten der reservierte Termin nicht zugesichert werden kann.
Die Teilnehmerzahl bei Trauungen ist abhängig von der jeweiligen Örtlichkeit. Sie liegt aktuell bei 50 Personen im Trauzimmer Hagen, die anderen Trauorte variieren.
Anmeldung der Eheschließung
Anmeldungen zur Eheschließung bzw. Prüfung der Ehefähigkeit
Die Eheschließenden melden ihre Eheschließung grundsätzlich persönlich beim Standesamt an. Zusätzlich haben Sie aktuell die Möglichkeit der Anmeldung auf dem Schriftweg (Vordruck s. u.) mit Anlage der erforderlichen Unterlagen. Hierfür steht Ihnen ein eigener Briefkasten für das Standesamt zur Verfügung (Rathausstr. 11, im Eingangsbereich auf der linken Seite). Die Gebühr erfragen Sie bitte. Sobald ausländische Dokumente vorzulegen sind, klären Sie die Art der Anmeldung bitte mit dem Standesbeamten vorab. Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Eheschließung auf dem Postweg oder gemeinsam anzumelden, besteht die Möglichkeit, den anderen Partner oder auch Dritte zu bevollmächtigen, die Anmeldung durchzuführen (Vordruck s. u.).
Hinweis: Das Standesamt arbeitet nur mit Dokumenten im Original.
- Anmeldung zur Eheschließung
- Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
- Merkblatt (Video/Bild/Ton)
- Merkblatt (Trauzimmer Hagen, Bitte an das Brautpaar)
Welche Fristen sind einzuhalten ?
Da die Anmeldung zur Eheschließung nur sechs Monate gültig ist, kann sie nicht früher als sechs Monate vor dem beabsichtigten Eheschließungstermin erfolgen. Der Termin für die Reservierung der Ambiente- Schloss- und Samstagstrauungen wird Ende Oktober eines jeden Vorfahres mit den möglichen Terminen bekanntgegeben und kann dann ab dem benannten Stichtag für ein Jahr in die Zukunft reserviert werden. Reservierungen nehmen Sie bitte online selber vor: Online-Traukalender.
Welche Unterlagen benötigen Sie für die Anmeldung zur Eheschließung ?
Hochzeit bedeutet nicht nur Polterabend, Freudenfest und Blumenregen, sie ist zugleich ein offizieller, rechtsgestaltender Akt, der einer ganzen Anzahl von Gesetzen und Formvorschriften unterliegt. Die erforderlichen Unterlagen sind stark vom Einzelfall abhängig. Daher sollten Sie sich in folgenden Fällen auf jeden Fall bei Ihrem zuständigen Standesamt nach den erforderlichen Unterlagen erkundigen:
- wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben
- wenn Sie im Ausland geboren sind
- wenn Sie im Ausland verheiratet waren
Unter der Voraussetzung, dass Sie deutsche Staatsangehörige, in Deutschland geboren sind und nicht im Ausland verheiratet waren, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Sie waren noch nicht verheiratet:
- Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht erforderlich, wenn Sie in Hagen geboren sind)
- Aufenthaltsbescheinigung, falls Sie nicht in Hagen wohnen
Sie waren einmal oder mehrfach verheiratet:
- Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Eheurkunde mit Eheauflösungsvermerk der letzten Eheschließung
- Nachweise über weitere Vorehen (z.B. Scheidungsurteil, Abschrift vom Familienbuch)
- Aufenthaltsbescheinigung, falls Sie nicht in Hagen wohnen
Falls Sie Kinder haben:
- Geburtsurkunde eines gemeinsamen Kindes
Den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister erhalten Sie bei dem Standesamt der Stadt, wo sie geboren sind für eine Gebühr ab 10,00 Euro (in NRW, die Gebühren in anderen Bundesländern sowie einigen Städten in NRW können abweichen). Sind Geburten, Vorehen in Hagen beurkundet worden, ist eine Vorlage der Urkunden bei der Anmeldung nicht erforderlich.
Die Aufenthaltsbescheinigung erhalten Sie bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes.
Da die Anmeldung zur Eheschließung nur sechs Monate gültig ist, kann sie nicht früher als sechs Monate vor dem beabsichtigten Eheschließungstermin erfolgen. Sie sollte spätestens zwei Wochen vorher durchgeführt werden. Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung der Eheschließung einen Termin mit Ihren Ansprechpartnern. Wegen einer Reservierung Ihres Wunschhochzeitstermins setzen Sie sich bitte mit Ihren Ansprechpartnern in Verbindung.
Gebühren
Die Grundgebühren betragen für deutsche Staatsangehörige 50,00 Euro für die Prüfung der Ehefähigkeit zuzüglich der Gebühren für die am Trautag ausgehändigten Urkunden (ab 14,00 Euro).
Bei Auslandsbeteiligung beträgt die Grundgebühr 75,00€ oder 90,00€ je nach Fallkonstellation zuzüglich der Gebühren für Urkunden.
Wenn Sie nicht bei Ihrem Wohnsitzstandesamt heiraten möchten, fallen voraussichtlich noch einmal Gebühren (in Nordrhein-Westfalen 40,00 Euro) für das Heiratsstandesamt an.
Bitte beachten Sie auch die zusätzlichen Kosten bei den Trauungen zu besonderen Zeiten bzw an besonderen Orten
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Standesamt Hagen -
Rathaus I, Rathausstr. 11, 58095 Hagen
Information zu den Betroffenenrechten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Öffnungszeiten
Montag | nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | nur nach Terminvereinbarung |
Mittwoch | nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | nur nach Terminvereinbarung |
Freitag | nur nach Terminvereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Ansprechpartner
Hinweis:Die Buchstabenzuordnung richtet sich nach dem Nachnamen des Mannes bzw. bei gleichgeschlechtlichen Paaren nach dem älteren Partner.
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag in der Zeit von 11 bis 12 Uhr (außer Feiertag/Brückentag).
- F, O, P, U,W
Herr Kremser. Tel 02331-207 3546
Rathaus I, Zimmer B. 111
Direktkontakt - E, T, Y
Frau Engel, Tel 02331-207 2238
Rathaus I, Zimmer B. 118
Direktkontakt - C, S
Frau Kopitz, Tel 02331-207 3550
Rathaus I, Zimmer B. 114
Direktkontakt - G, H, N
Herr Herbold, Tel. 02331-207 2598
Rathaus I, Zimmer B. 113
Direktkontakt - B
Frau Graß-Feldmeier, Tel. 02331-207 2955
Rathaus I, Zimmer B. 108
Direktkontakt - D, L Dienstag bis Donnerstag
Frau Krause, Tel. 02331-207 3510
Rathaus I, Zimmer B.108
Direktkontakt - M, R
Frau Stampka, Tel. 02331-207 3549
Rathaus I, Zimmer B. 110
Direktkontakt - A, I, V
Frau Strana, Tel. 02331-207 2628
Rathaus I, Zimmer B. 109
Direktkontakt - J, K, Q, X, Z
Frau Fiebich, Tel. 02331 207-3542
Rathaus I, Zimmer B.112
Direktkontakt