Hundesteueranmeldung
Gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Hagen ist jeder Halter eines Hundes im Hagener Stadtgebiet zur Anmeldung zur Hundesteuer verpflichtet.
Gebühren
Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam
- nur ein Hund gehalten wird 180,00 €
- zwei Hunde gehalten werden 210,00 € je Hund,
- drei oder mehr Hunde gehalten werden 240,00 € je Hund.
Besonderheiten / Befreiungen
Die schriftliche Anmeldung zur Hundesteuer ist erforderlich.
Erforderliche Angaben sind:
- Name und Anschrift des (jetzigen) Hundehalters
- Von wem haben Sie den Hund übernommen?
- Anzahl der im Haushalt gehaltenen Hunde.
- Wann haben Sie den Hund übernommen?
Diese Angaben können formlos vorgenommen werden (Anmeldevordruck siehe rechts unter "Formulare").
Hundesteuerabmeldung
Die schriftliche Abmeldung zur Hundesteuer ist erforderlich.
Erforderliche Angaben sind:
- Name und Anschrift des (jetzigen) Hundehalters
- Kassenzeichen
- Datum der Abschaffung
- Grund der Abmeldung
- Umzug in eine andere Stadt (Bitte neue Anschrift mitteilen.)
- Einschläferung des Hundes (ärztliche Bescheinigung einreichen)
- Abgabe an einen anderen Hundehalter mit Angabe des Namens und der Anschrift
Diese Angaben können formlos vorgenommen werden (Abmeldevordruck siehe rechts unter "Formulare").
Hundesteuerbefreiung
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für einen Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen.
Die Behinderung muss durch Vorlage des Behindertenausweises nachgewiesen werden (Merkmal: Bl, Gl und /oder H).
Hundesteuerermäßigung
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Geringes Einkommen
Besonderheiten / Befreiungen
Für Hunde, die von Empfängern laufender Leistungen der Sozialhilfe, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII und die von Empfängern laufender Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes nach dem SGB II und von solchen Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen, gehalten werden, ist die Steuer auf Antrag zu ermäßigen. Wenn nur ein Hund im Haushalt gehalten wird, beträgt die ermäßigte Steuer 70 €, ansonsten die Hälfte des Steuersatzes anch § 2 der Satzung, jedoch nur für einen Hund.
Hundesteuermarke
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Steuerliche Anmeldung eines Hundes
Besonderheiten / Befreiungen
Die Stadt Hagen übersendet dem Hundehalter für jeden bei der Stadt Hagen angemeldeten Hund eine Hundesteuermarke. Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Hundesteuermarke umherlaufen lassen.
Der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der Stadt Hagen die gültige Hundesteuermarke auf Verlangen vorzuzeigen. Bis zur Übersendung einer neuen Hundesteuermarke ist die bisherige zu befestigen.
Andere Gegenstände, die der Hundesteuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Finanzen und Controlling
Bereich Steuern
Sachgruppe Grundbesitzabgaben / Hundesteuer
Rathaus I, Verwaltungshochhaus, 13. Etage
Rathausstr. 11, 58095 Hagen
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung
- Telefax: 02331 207-2422