Gewerbeummeldung
Entgegennahme und Bearbeitung von Gewerbeummeldungen
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Jede gewerberechtlich relevante Änderung ist der Gewerbestelle unverzüglich mitzuteilen, hierzu gehören insbesondere die Verlegung der Betriebsstätte, die Änderung der Tätigkeit und der Wechsel der Geschäftsführung. Die Identität des Gewebretreibenden und ggf. des Bevollmächtigten ist nachzuweisen.
Die Ummeldung kann schriftlich erfolgen und muss das Datum der Änderung enthalten.
Eine schriftliche Bestätigung erhält der Gewerbetreibende, sobald die notwendige Gebühr gezahlt wurde.
Die Übernahme des Gewerbebetriebes durch eine andere Person ist keine Gewerbeummeldung. Es muss eine Ab- und Anmeldung vorgenommen werden.
Gebühren
- Die Gebühr für die Gewerbeummeldung belaufen sich auf 13,00 bis 33,00.
- Die Gebühr soll grundsätzlich per EC-Cash-Karte gezahlt werden (Kreditkarten können nicht angenommen werden).
Besonderheiten / Befreiungen
Der gleichzeitige Betrieb verschiedener Gewerbe sowie desselben Gewerbes in mehreren Betriebs- oder Verkaufsstellen ist gestattet.
Gewerbemeldungen über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (nur mit Registrierung):
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personanstandswesen
- Gewerbe, Markt und Veranstaltungen -
Rathaus II, Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Telefon: 02331 207-4851
Telefax: 02331 207-2036
Öffnungszeiten
Montag | Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung |
Dienstag | Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung |
Mittwoch | Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung |
Donnerstag | Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung |
Freitag | Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |