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Stadt Hagen
Rathausstraße 11 58095 Hagen

Gewerbeummeldung

Entgegennahme und Bearbeitung von Gewerbeummeldungen


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

Jede gewerberechtlich relevante Änderung ist der Gewerbestelle unverzüglich mitzuteilen, hierzu gehören insbesondere die Verlegung der Betriebsstätte, die Änderung der Tätigkeit und der Wechsel der Geschäftsführung. Die Identität des Gewebretreibenden und ggf. des Bevollmächtigten ist nachzuweisen.


Die Ummeldung kann schriftlich erfolgen und muss das Datum der Änderung enthalten.


Eine schriftliche Bestätigung erhält der Gewerbetreibende, sobald die notwendige Gebühr gezahlt wurde.


Die Übernahme des Gewerbebetriebes durch eine andere Person ist keine Gewerbeummeldung. Es muss eine Ab- und Anmeldung vorgenommen werden.



Gebühren

  • Die Gebühr für die Gewerbeummeldung belaufen sich auf 13,00 bis 33,00.
  • Die Gebühr soll grundsätzlich per EC-Cash-Karte gezahlt werden (Kreditkarten können nicht angenommen werden).


Besonderheiten / Befreiungen

Der gleichzeitige Betrieb verschiedener Gewerbe sowie desselben Gewerbes in mehreren Betriebs- oder Verkaufsstellen ist gestattet.

Information

Gewerbemeldungen über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (nur mit Registrierung):

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personanstandswesen

- Gewerbe, Markt und Veranstaltungen -

Rathaus II, Berliner Platz 22, 58089 Hagen


Telefon: 02331 207-4851

Telefax: 02331 207-2036

Öffnungszeiten

MontagNur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
DienstagNur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
MittwochNur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
DonnerstagNur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
FreitagNur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen