Gewerbeanmeldung
Annahme und Bearbeitung von Gewerbeanmeldungen
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Erstattet der Gewerbetreibende die Anzeige persönlich, ist bei der Anmeldung die Identität anhand des Personalausweises / Passes zuüberprüfen. Außerdem müssen ausländische Mitbürger eine aktuelle Meldebescheinigung vorlegen.
Wird die Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten erstattet, wird der Nachweis der schriftlichen Bevollmächtigung, die Identitätsnachweise und die Meldebescheinigung verlangt.
Bei einer schriftlichen Gewerbeanzeige müssen die o. g. Unterlagen in lesbarer Kopie beigefügt werden. Außerdem muss die gewerbliche Tätigkeit und deren Beginn genau bezeichnet werden.
Gebühren
Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung betragen zwischen 13,00 und 33,00 €. Die Gebühren sollen grundsätzlich per EC-Cach-Karte gezahlt werden (Kreditkarten können nicht angenommen werden).
Besonderheiten / Befreiungen
Bei bestimmten Gewerbetreibenden, an deren Vertrauenswürdigkeit besondere Anforderungen zu stellen sind (z.B. Auskunfteien, Detekteien, Ehevermittler, Reisebürounternehmer, Alt- und Metallwarenhändler), ist die Einholung eines Führungszeugnisses und eines Gewerbezentralregisterauszuges beim Bundeszentralregister in Bonn unerläßlich.Die Beantragung der Nachweise kann anhand der Quittung erfolgen. Die Anträge sind beim zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgeramt zu stellen
Die Prüfung von erlaubnispflichtigen Personen, die ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Makler, Baubetreuer, Gaststättengewerbe oder Handwerk) betreiben wollen oder Ausländer sind bei der Erstattung von Anzeigen aufzufordern, die Erlaubnis nachzuweisen, die Handwerkskarte vorzulegen bzw. zu belegen, daß die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltserlaubnis erteilt ist.
Wird ein Gewerbebetrieb von einem Minderjährigen oder im Namen eines Minderjährigen angezeigt, ist eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes nachzuweisen.
Mangelhafte Anzeigen, die nicht gut lesbar, unvollständig oder unrichtig ausgefüllt wurden, können zurückgewiesen werden.
Sofern eine juristische Person oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine Gewerbeanzeige vornehmen möchte, kann vorab telefonisch ein Termin abgesprochen werden.
Eine Gewerbeanmeldung muß nicht erfolgen, wenn es sich hierbei um eine freiberufliche Tätigkeit gemäß § 6 GewO handelt, z.B. Land- und Forstwirtschaft, Garten und Weinbau, Fischerei und Bergbau. Ferner zählen hierzu wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten.
Gewerbemeldungen über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (nur mit Registrierung):
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personanstandswesen
- Gewerbe, Markt und Veranstaltungen -
Rathaus II, Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Telefon: 02331 207-4851
Telefax: 02331 207-2036
Öffnungszeiten
Montag | Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung |
Dienstag | Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung |
Mittwoch | Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung |
Donnerstag | Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung |
Freitag | Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |