Gewerbeabmeldung
Annahme und Bearbeitung von Gewerbeabmeldungen
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
- Die Gewerbeabmeldung kann schriftlich mit Vordruck oder durch persönliche Vorsprache (mit Vorlage des Personalausweises / Passes) erfolgen.
- Bei Bevollmächtigten ist eine schriftliche Vollmacht und die Personalausweise / Pässe erforderlich.
- Abmeldungen für juristische Personen, z. B. GmbH, nimmt der Geschäftsführer vor oder er bevollmächtigt eine Person schriftlich (s. o.). Bei mehreren Geschäftsfüheren müssen alle die Abmeldung bzw. Vollmacht unterschreiben.
- Für die Abmeldung oder Teilabmeldung einer GbR müssen die Unterschriften aller Gesellschafter vorgelegt werden.
- Bei der schriftlichen Abmeldung ist unbedingt das Datum der Betriebsaufgabe anzugeben.
Besonderheiten / Befreiungen
- Die Abmeldung muß auch bei Inhaberwechsel erfolgen.
- Bei Verlegung des Betriebes in eine andere Stadt muss das Gewerbe hier abgemeldet und beim -für den neuen Standort- zuständigen Gewerbeamt wieder angemeldet werden.
- Die Bestätigung der Abmeldung ist gebührenfrei.
Information
Gewerbemeldungen über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (nur mit Registrierung):
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personanstandswesen
- Gewerbe, Markt und Veranstaltungen -
Rathaus II, Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Telefon: 02331 207-4851
Telefax: 02331 207-2036
Öffnungszeiten
Montag | Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung |
Dienstag | Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung |
Mittwoch | Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung |
Donnerstag | Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung |
Freitag | Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |