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Stadt Hagen
Rathausstraße 11 58095 Hagen

Gewerbeabmeldung

Annahme und Bearbeitung von Gewerbeabmeldungen


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

  • Die Gewerbeabmeldung kann schriftlich mit Vordruck oder durch persönliche Vorsprache (mit Vorlage des Personalausweises / Passes) erfolgen.
  • Bei Bevollmächtigten ist eine schriftliche Vollmacht und die Personalausweise / Pässe erforderlich.
  • Abmeldungen für juristische Personen, z. B. GmbH, nimmt der Geschäftsführer vor oder er bevollmächtigt eine Person schriftlich (s. o.). Bei mehreren Geschäftsfüheren müssen alle die Abmeldung bzw. Vollmacht unterschreiben.
  • Für die Abmeldung oder Teilabmeldung einer GbR müssen die Unterschriften aller Gesellschafter vorgelegt werden.
  • Bei der schriftlichen Abmeldung ist unbedingt das Datum der Betriebsaufgabe anzugeben.

Besonderheiten / Befreiungen

  • Die Abmeldung muß auch bei Inhaberwechsel erfolgen.
  • Bei Verlegung des Betriebes in eine andere Stadt muss das Gewerbe hier abgemeldet und beim -für den neuen Standort- zuständigen Gewerbeamt wieder angemeldet werden.
  • Die Bestätigung der Abmeldung ist gebührenfrei.
Information

Gewerbemeldungen über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (nur mit Registrierung):

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personanstandswesen

- Gewerbe, Markt und Veranstaltungen -

Rathaus II, Berliner Platz 22, 58089 Hagen


Telefon: 02331 207-4851

Telefax: 02331 207-2036

Öffnungszeiten

MontagNur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
DienstagNur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
MittwochNur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
DonnerstagNur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
FreitagNur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen