Kommunale Wärmeplanung


Wie funktioniert die Kommunale Wärmeplanung?


Zunächst wird der aktuelle Wärmebedarf im gesamten Hagener Stadtgebiet erfasst. Dazu zählen Raumwärme, Warmwasserbereitung und Prozesswärme für die Industrie. Anschließend wird geprüft, wo durch gesteigerte Energieeffizienz oder energetische Sanierungen der Wärmebedarf verringert werden kann und welche regenerativen Energiequellen wie Geothermie, Solarthermie, industrielle Abwärme, Abwasser oder auch grüner Wasserstoff in Zukunft genutzt werden könnten. Darauf aufbauend wird dann ein Zielszenario für die klimaneutrale Wärmeversorgung der Stadt bis zum Jahr 2045 entwickelt und es werden Maßnahmen aufgestellt, wie dieses Ziel sozialverträglich und kosteneffizient erreicht werden kann. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Energieversorger, Netzbetreibern, der Wohnungswirtschaft, dem Handwerk, Bürgerinnen und Bürgern und vielen weiteren betroffenen Akteuren. Sie werden künftig umfassend und kontinuierlich an der Erarbeitung des Kommunalen Wärmeplans beteiligt und dazu eingeladen, sich im Zuge der zahlreichen bevorstehenden Beteiligungsformate aktiv mit ihren Anliegen, Anregungen und Ideen in die Planerstellung einzubringen, sich mit den Projektverantwortlichen für die Kommunale Wärmeplanung austauschen und sich unmittelbar über aktuelle Ergebnisse und Entwicklungen zu informieren.

Schon im Februar 2023 hat der Hagener Rat beschlossen, Fördermittel für die externe Erstellung des kommunalen Wärmeplans einzuholen.

Bundesregierung rückt kommunale Wärmeplanung in den Fokus


In einer intensiven öffentlichen Debatte im Frühjahr 2023 hat die Bundesregierung beschlossen, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) (Link) ganz eng mit einem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Link)“ zu koppeln. Erst wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sollen die Vorgaben des GEG greifen. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohner*innen muss ein Wärmeplan spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 erstellt sein, so der Beschluss des Bundestages vom 17. November 2023. In dem Gesetz ist zudem geregelt, dass die Betreiber die Netze beziehungsweise die Erzeugung von Wärme, die über diese Netze transportiert wird, klimafreundlich gestalten müssen. Das Gesetz trat am 1. Januar 2024 in Kraft.


So soll jede Kommune selbst analysieren und eigene Ideen entwickeln, wie sie der gestellten Anforderung der Klimaneutralität gerecht werden kann. Die Kommunen teilen das Stadtgebiet dafür in einzelne Bereiche auf, in denen am besten mit Fernwärme (zentrales, großflächiges Netz, Priorität 1) oder durch ein Nahwärmenetz (dezentrales, kleines Netz in einzelnen Quartieren, Priorität 2) geheizt werden kann oder wo die Bürger*innen auf individuelle Einzellösungen wie Wärmepumpen (Priorität 3) setzen müssen.

Was beinhaltet die Kommunale Wäremplanung

Jede Kommune entwickelt im kommunalen Wärmeplan ihren Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung, der die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt. Es gibt dabei vier Arbeitsschritte:

1. Bestandsanalyse

Um den Wärmebedarf zu ermitteln, wird der Gebäudebestand erhoben und räumlich verortet dargestellt. Berücksichtigt werden dabei unter anderem: Gebäude- und Siedlungstypen, Baualtersklassen, Energieverbrauch und -bedarf, Beheizungsstruktur bzw. zentrale Wärme- und Kälteinfrastruktur, ggf. bereits der Einsatz erneuerbarer Energien.

2. Potenzialanalyse

Zunächst werden die Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme ermittelt. Anschließend wird analysiert, welche erneuerbaren Wärmequellen in Hagen für eine Nutzung in Frage kommen.

3. Entwicklung von Zielszenarien

Unter Berücksichtigung der städtischen Voraussetzungen Klimaplans mehrere Zielszenarien entwickelt und in einer räumlichen Darstellung simuliert, welche Energieeinsparungen und zukünftige Versorgungsstruktur notwendig ist. Es wird dadurch auch deutlich, wo ein Ausbau der Fernwärmenetze oder ein Neubau sinnvoll ist.

4. Entwicklung einer Wärmewendestrategie

Aus den Erkenntnissen der Bestands-/Potenzialanalyse und der simulierten Zielszenarien werden Maßnahmen abgeleitet und ein sozial verträglicher Transformationspfad formuliert. Dieser beschreibt, was sich in Hagen schrittweise ändern muss, damit die Stadt in Zukunft klimaneutral mit Wärme versorgt werden kann. Dazu gehört auch die Identifikation von zwei bis drei sogenannten Fokusgebieten, d.h. Stadtvierteln, die kurz- und mittelfristig prioritär zu behandeln sind.

Eine kommunale Wärmeplanung ist immer in Prozesse eingebettet: Sie dient als strategische Grundlage, um konkrete Entwicklungswege zu finden und die Kommune in puncto Wärmeversorgung zukunftsfähig zu machen. Dabei wird sie auch zu einem wichtigen Werkzeug für eine nachhaltige Stadtentwicklung.

Was kann ich als private*r Eigentümer*in von Gebäuden und Wohnungen tun, bis die Wärmeplanung vorliegt?


Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet, Ihre Heizung sofort zu tauschen. Die Novelle des bundesweiten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) (Link) sieht nur für neu eingebaute Heizungen vor, dass diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Reparaturen alter Heizungen sind insofern möglich. Sollte Ihre Heizung ausfallen, gibt es verschiedene Übergangsfristen. Einen guten allgemeinen Überblick zu effizienten gebäuden finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (Link).


Sie haben also in aller Regel Zeit abzuwarten, bis eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Diese macht Ihnen die Entscheidung für eine Heizungsvariante voraussichtlich deutlich einfacher.


Droht Ihre Heizung unreparierbar auszufallen („Heizungshavarie“), oder wollen Sie schon jetzt umsteigen, dann haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie informieren sich frühzeitig darüber, ob Sie sich schon an ein Fernwärmenetz anschließen lassen können. Wenden Sie sich hierfür bitte an die ENERVIE (Link) oder die E.ON Energy Solutions GmbH (Link).
  • Vielleicht können und wollen Sie sich auch als Nachbarschaft zusammenschließen und gemeinsam einen Antrag stellen, um die Anschlusskosten zu senken.
  • Sie finden eine individuelle Wärmelösung für Ihr Haus. Das kann eine Wärmepumpe sein, deren Betrieb auch im Bestandsgebäude technisch und wirtschaftlich machbar ist. Daneben gibt es noch einige andere Alternativen. Wir empfehlen Ihnen hierfür das folgende Beratungsangebot (Link).

Fällt Ihre Heizung plötzlich aus, wenden Sie sich an Ihren Fachbetrieb für Sanitär, Heizung, Klima (SHK). Einige bieten Second-Hand-Heizungen für Notfälle an.


Auch wenn Ihre Heizung noch intakt ist, sollten Sie beginnen, Schritt für Schritt das Dach, die oberste Geschossdecke, die Kellerdecke und die Außenwände zu dämmen sowie Fenster und Türen zu erneuern. So bleibt kostbare Heizwärme im Haus und Ihre jährlichen Heizwärmekosten werden deutlich sinken. Eine solche energetische Sanierung ist auch im Altbau möglich und bei einem Anschluss an die Fernwärme notwendig, damit die Wärme in Zukunft effektiv von allen genutzt werden kann.


Solche und andere Maßnahmen werden über die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) (Link) gefördert. Zu Möglichkeiten und Förderung berät Sie ebenfalls die Verbraucherzentrale Hagen (Link).

Im Februar 2023 hat der Rat der Stadt die Verwaltung damit beauftragt, eine Förderung für eine kommunale Wärmeplanung für die Stadt Hagen zu beantragen (Ratsbeschluss 09.02.2023, Drucksache 0101/2023).

Die Wärmeplanung stellt die wesentliche Grundlage dar für alle Entscheidungen, wie in Hagen zukünftig geheizt werden kann. Im August 2023 erhielt die Stadt Hagen eine Förderzusage durch Bundesmittel der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) zur Erstellung des Wärmeplans. Im Mai 2024 wurde eine EU-weite Ausschreibung für die Suche eines externen Gutachterbüros auf den Weg gebracht. Voraussichtlich im Juni 2024 wird der Auftrag vergeben werden können.

Die Fertigstellung der Wärmeplanung wird Mitte 2025 angestrebt.

Die Verwaltung informiert die betreffenden Ausschüsse regelmäßig detailliert über den aktuellen Stand. Diese Mitteilungen für die politischen Gremien finden Sie im Bürgerinformationssystem der Stadt Hagen:

Standort & Erreichbarkeit

Umweltamt

Rathausstraße 11, 58095 Hagen



Ansprechpartner

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Themenbereich.