Kommunale Wärmeplanung
Mit Inkrafttreten des Landeswärmeplanungsgesetzes NRW (LWPG) haben die Kommunen den Auftrag nach Landesrecht erhalten, für ihr jeweiliges Stadtgebiet eine Wärmeplanung durchzuführen. Die gesetzliche Grundlage ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) auf Bundesebene. Der gesetzliche Rahmen umfasst außerdem das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) und das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele im Gebäudesektor.
Die kommunale Wärmeplanung zeigt dann den gegenwärtigen Zustand sowie ein Zielszenario der Wärmeversorgung im Stadtgebiet auf. Die Wärmeplanungen sind Ausgangspunkt für die Umsetzungsmaßnahmen, mit der die klimaneutrale Wärme-versorgung bis 2045 erreicht werden kann. Hiervon betroffen sind die Sektoren der zentralen und dezentralen Versorgung, die Wohngebäude, das Gewerbe sowie die Industrie und deren Abwärme. Die kommunale Wärmeplanung ist damit die Grundlage zur Orientierung und zur gemeinsamen Planung für alle beteiligten Akteure.
Die Potenziale der Stadt Hagen sollen bestmöglich genutzt und die zeitnahe Umsetzung initiiert werden. Hierfür müssen gemeinsame Schnittstellen und Wechselwirkungen beachtet und die Wärmeplanung mit anderen kommunalen Planungen koordiniert werden. Wichtig ist, dass es nicht nur bei der Planerstellung bleibt, sondern der Wärmeplanungsprozess zügig in eine Umsetzung und Verstetigung von Maßnahmen mündet.
Wie funktioniert die Kommunale Wärmeplanung?
Zunächst wird der aktuelle Wärmebedarf im gesamten Hagener Stadtgebiet erfasst. Dazu zählen Raumwärme, Warmwasserbereitung und Prozesswärme für die Industrie. Anschließend wird geprüft, wo durch gesteigerte Energieeffizienz oder energetische Sanierungen der Wärmebedarf verringert werden kann und welche regenerativen Energiequellen wie Geothermie, Solarthermie, industrielle Abwärme, Abwasser oder auch grüner Wasserstoff in Zukunft genutzt werden könnten. Darauf aufbauend wird dann ein Zielszenario für die klimaneutrale Wärmeversorgung der Stadt bis zum Jahr 2045 entwickelt und es werden Maßnahmen aufgestellt, wie dieses Ziel sozialverträglich und kosteneffizient erreicht werden kann. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Energieversorger, Netzbetreibern, der Wohnungswirtschaft, dem Handwerk, Bürgerinnen und Bürgern und vielen weiteren betroffenen Akteuren. Sie werden künftig umfassend und kontinuierlich an der Erarbeitung des Kommunalen Wärmeplans beteiligt und dazu eingeladen, sich im Zuge der zahlreichen bevorstehenden Beteiligungsformate aktiv mit ihren Anliegen, Anregungen und Ideen in die Planerstellung einzubringen, sich mit den Projektverantwortlichen für die Kommunale Wärmeplanung austauschen und sich unmittelbar über aktuelle Ergebnisse und Entwicklungen zu informieren.
Schon im Februar 2023 hat der Hagener Rat beschlossen, die Erstellung des kommunalen Wärmeplans vorzubereiten und nach Vorlage der finanziellen Möglichkeiten anzugehen.
Bundesregierung rückt kommunale Wärmeplanung in den Fokus
Erst wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sollen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) greifen. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohner*innen muss ein Wärmeplan spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 erstellt sein, so der Beschluss des Bundestages vom 17. November 2023. In dem Gesetz ist zudem geregelt, dass die Betreiber die Netze beziehungsweise die Erzeugung von Wärme, die über diese Netze transportiert wird, klimafreundlich gestalten müssen. Das Gesetz trat am 1. Januar 2024 in Kraft.
Jede Kommune soll selbst analysieren und eigene Ideen entwickeln, wie sie der gestellten Anforderung der Klimaneutralität gerecht werden kann. Die Kommunen teilen das Stadtgebiet dafür in einzelne Bereiche auf, in denen am besten mit Fernwärme (zentrales, großflächiges Netz, Priorität 1) oder durch ein Nahwärmenetz (dezentrales, kleines Netz in einzelnen Quartieren, Priorität 2) geheizt werden kann oder wo die Bürger*innen auf individuelle Einzellösungen wie Wärmepumpen (Priorität 3) setzen müssen.
Was beinhaltet die Kommunale Wärmeplanung
Jede Kommune entwickelt im kommunalen Wärmeplan ihren Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung, der die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt. Es gibt dabei vier Arbeitsschritte:
- 1. Bestandsanalyse - Um den Wärmebedarf zu ermitteln, wird der Gebäudebestand erhoben und räumlich verortet dargestellt. Berücksichtigt werden dabei unter anderem: Gebäude- und Siedlungstypen, Baualtersklassen, Energieverbrauch und -bedarf, Beheizungsstruktur bzw. zentrale Wärme- und Kälteinfrastruktur, ggf. bereits der Einsatz erneuerbarer Energien.
- 2. Potenzialanalyse - Zunächst werden die Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme ermittelt. Anschließend wird analysiert, welche erneuerbaren Wärmequellen in Hagen für eine Nutzung in Frage kommen.
- 3. Entwicklung von Zielszenarien - Unter Berücksichtigung der städtischen Voraussetzungen Klimaplans mehrere Zielszenarien entwickelt und in einer räumlichen Darstellung simuliert, welche Energieeinsparungen und zukünftige Versorgungsstruktur notwendig ist. Es wird dadurch auch deutlich, wo ein Ausbau der Fernwärmenetze oder ein Neubau sinnvoll ist.
- 4. Entwicklung einer Wärmewendestrategie - Aus den Erkenntnissen der Bestands-/Potenzialanalyse und der simulierten Zielszenarien werden Maßnahmen abgeleitet und ein sozial verträglicher Transformationspfad formuliert. Dieser beschreibt, was sich in Hagen schrittweise ändern muss, damit die Stadt in Zukunft klimaneutral mit Wärme versorgt werden kann. Dazu gehört auch die Identifikation von zwei bis drei sogenannten Fokusgebieten, d.h. Stadtvierteln, die kurz- und mittelfristig prioritär zu behandeln sind.
Was kann ich als private*r Eigentümer*in von Gebäuden und Wohnungen tun, bis die Wärmeplanung vorliegt?
Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet, Ihre Heizung sofort zu tauschen. Die Novelle des bundesweiten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) (Link) sieht nur für neu eingebaute Heizungen vor, dass diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Reparaturen alter Heizungen sind insofern möglich. Sollte Ihre Heizung ausfallen, gibt es verschiedene Übergangsfristen. Einen guten allgemeinen Überblick zu effizienten Gebäuden finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (Link).
Sie haben also in aller Regel Zeit abzuwarten, bis eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Diese macht Ihnen die Entscheidung für eine Heizungsvariante voraussichtlich deutlich einfacher. Droht Ihre Heizung unreparierbar auszufallen („Heizungshavarie“), oder wollen Sie schon jetzt umsteigen, dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie informieren sich frühzeitig darüber, ob Sie sich schon an ein Fernwärmenetz anschließen lassen können. Wenden Sie sich hierfür bitte an die ENERVIE (Link) oder die E.ON Energy Solutions GmbH (Link).
- Vielleicht können und wollen Sie sich auch als Nachbarschaft zusammenschließen und gemeinsam einen Antrag stellen, um die Anschlusskosten zu senken.
- Sie finden eine individuelle Wärmelösung für Ihr Haus. Das kann eine Wärmepumpe sein, deren Betrieb auch im Bestandsgebäude technisch und wirtschaftlich machbar ist.
Auch wenn Ihre Heizung noch intakt ist, sollten Sie beginnen, Schritt für Schritt das Dach, die oberste Geschossdecke, die Kellerdecke und die Außenwände zu dämmen sowie Fenster und Türen zu erneuern. So bleibt kostbare Heizwärme im Haus und Ihre jährlichen Heizwärmekosten werden deutlich sinken. Eine solche energetische Sanierung ist auch im Altbau möglich und bei einem Anschluss an die Fernwärme notwendig, damit die Wärme in Zukunft effektiv von allen genutzt werden kann.
Solche und andere Maßnahmen werden über die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) (Link) gefördert.
Zu Möglichkeiten und Förderung berät Sie ebenfalls die Verbraucherzentrale Hagen (Link).
Wärmeplanungsgesetz (WPG) und Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine gute Zusammenfassung als Präsentation der (copyright) NRW.Energy4Climate: (hier)
Stand der Wärmeplanung in Hagen
Im Februar 2023 hat der Rat der Stadt die Verwaltung damit beauftragt, eine Förderung für eine kommunale Wärmeplanung für die Stadt Hagen zu beantragen (Ratsbeschluss 09.02.2023, Drucksache 0101/2023).
Die Wärmeplanung stellt die wesentliche Grundlage dar für alle Entscheidungen, wie in Hagen zukünftig geheizt werden kann. Im August 2023 erhielt die Stadt Hagen eine Förderzusage durch Bundesmittel der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) zur Erstellung des Wärmeplans. Aber aktuell im Oktober 2024 hat das Wirtschaftsministerium NRW die Förderung für alle Kommunen gestoppt, da über das in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz des Bundes und des Landes NRW eine gesetzliche Verpflichtung besteht und eine Einigung erzielt wurde, diese über Bundesmittel ab 2025 zu finanzieren.
Die Fertigstellung der Wärmeplanung in Hagen wird 2026 angestrebt.
Die Verwaltung wird in den betreffenden Ausschüsse regelmäßig detailliert über den aktuellen Stand informieren. Diese Mitteilungen für die politischen Gremien finden Sie dann im Bürgerinformationssystem der Stadt Hagen: (hier)
Verbundprojekt der Forschungsinitiative »EnEff:Stadt«
Durch die Teilnahme an dem nachstehenden Verbundprojekt, unter Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), flankiert die Stadt Hagen ihre kommunale Wärmeplanung auch auf wissenschaftlicher Basis und möchte diese, unter Verwendung der zu entwickelnden Methoden, zielgerichtet in die Umsetzung bringen.
» KommWPlanPlus – Forschungs- und Entwicklungscluster zur Verknüpfung von kommunaler Wärmeplanung mit der Umsetzungsplanung von integralen Maßnahmen im Quartier, Teilvorhaben Koordination und Schnittstelle Hagen «
Förderkennzeichen 03EN3087E
Laufzeit 1.1.2024 – 31.12.2027
Projektträger Jülich GmbH
Beschreibung
Mit Inkrafttreten des Landeswärmeplanungsgesetzes NRW (LWPG) haben die Kommunen den Auftrag nach Landesrecht erhalten, für ihr jeweiliges Stadtgebiet eine Wärmeplanung durchzuführen. Die gesetzliche Grundlage ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) auf Bundesebene. Der gesetzliche Rahmen umfasst außerdem das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) und das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele im Gebäudesektor.
Die kommunalen Wärmeplanungen zeigen den gegenwärtigen Zustand sowie ein Zielszenario der Wärmeversorgung im Stadtgebiet auf. Die Wärmeplanungen sind Ausgangspunkt für die Umsetzungsmaßnahmen, mit der die klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 erreicht werden kann. Hiervon betroffen sind die Sektoren der zentralen und dezentralen Versorgung, die Wohngebäude, das Gewerbe sowie die Industrie und deren Abwärme. Die kommunale Wärmeplanung ist damit die Grundlage zur Orientierung und zur gemeinsamen Planung für alle beteiligten Akteure.
Die Potenziale der Kommunen sollen bestmöglich genutzt und die zeitnahe Um-setzung initiiert werden. Hierfür müssen Schnittstellen und Wechselwirkungen beachtet und die Wärmeplanung mit anderen kommunalen Planungen integral verschnitten werden. Wichtig ist, dass es nicht nur bei der Planerstellung bleibt, sondern der Prozess der Wärmeplanung zügig in eine Umsetzung und Verstetigung gelangt.
Mit dem Projekt KommWPlanPlus wird die kommunale Wärmeplanung mit der Umsetzungsplanung verknüpft und Möglichkeiten zur Verstetigung erarbeitet. Dies erfolgt über die Entwicklung von integralen Planungswerkzeugen. Hierbei werden auch Lösungen zur Sektorenkopplung und die Akteursbeteiligung mit einbezogen.
In KommWPlanPlus werden die kommunalen Wärmeplanungen an den drei Praxisstandorten Wuppertal, Garbsen und Hagen begleitet, neue Werkzeuge und Formate entwickelt und die Zusammenarbeit der lokalen Akteure gestärkt. Zusätzlich werden die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen sowie Hemmnisse identifiziert. Ein zusätzlicher Fokus liegt auf der Ansprache, Unterstützung und Aktivierung von weiteren Kommunen. Zu diesem Zwecke startet das Fraunhofer UMSICHT die Veranstaltungsreihe Komm.InFahrt.
Partner
- Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT Oberhausen (Projektkoordination)
- Stadt Wuppertal
- WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH
- Stadt Garbsen
- Stadtwerke Garbsen GmbH
- Stadt Hagen
- Enervie Service GmbH, Hagen
- items project GmbH & Co. KG, Berlin
- Civitas Connect e. V., Münster
FÖRDERHINWEIS
Standort & Erreichbarkeit
Umweltamt
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
- Projektleitung: Christine Kuhlmann, Tel. 02331 207 3501
- Hans Joachim Wittkowski , Tel. 207 3763
- Lars Gehrke, Projekt KommWPlanPlus, Tel. 207 2798
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Themenbereich.