Fischerprüfung

(Ist bei der Stadt Hagen erst im Frühjahr 2025 wieder möglich)

Der Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Bei der Fischerprüfung sind ausreichende Kenntnisse über die Fische, über Fanggeräte und deren Gebrauch, über die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen und tierschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen.


Die Fischerprüfungen werden von der Stadt Hagen als Untere Fischereibehörde im Frühjahr des jeweiligen Jahres durchgeführt.


Nächster Termin:

   Die genauen Termine hierfür werden im Herbst nach der Gremienbeteiligung sowie Bekanntgabe in den Amtlichen Bekanntmachungen des Amtsblattes der Stadt Hagen hier ersichtlich sein. Anmeldungen werden erst nach der Veröffentlichung der neuen Termine entgegen genommen.
   
   Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung:
   
  • Antragsformular, Kopie Personalausweis/Reisepass
  • Jugendliche benötigen zusätzlich eine Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten (Kopie des Personalausweises/Reisepasses des Erziehungsberechtigten beifügen),
  • ggf. Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs.3 Fischerprüfungsordnung (erforderlich bei Personen deren Wohnsitz nicht in Hagen liegt)

diese richten Sie bitte an:


Umweltamt

Untere Fischereibehörde

Rathausstr. 11

58095 Hagen



Die Prüfung findet im Vereinshaus des Sportfischerei-Vereins Hagen, Herdecke und Umgebung, Vorhaller Weg 2, 58313 Herdecke in deutscher Sprache statt.

Zu der Prüfung ist ein gültiges Ausweisdokument und ebenfalls eigenes Schreibutensil mitzubringen.


Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind postalisch oder persönlich (nur nach vorheriger Terminvergabe) bei der Stadt Hagen, Umweltamt, Untere Fischereibehörde, Rathausstr. 11, 58095 Hagen, Zimmernummer: C.1017 sowie in einem Bürgeramt unter Vorlage bzw. Einsendung der o.a. Unterlagen zu stellen.

Jugendliche (Mindestalter: 13 Jahre) bedürfen der Einwilligung einer erziehungsberechtigten Person. Die Prüfungsgebühr beträgt 50,- € und ist bei der Antragstellung zu entrichten (bei postalischer Anmeldung nach Zusendung des Zulassungsbescheides).


Formular zur Anmeldung Fischerprüfung (anklicken, Link zum Formular)


Die Fischerprüfung ist bei der Behörde abzulegen, in der der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Somit müssen Prüflinge, die nicht in Hagen ihren Wohnsitz haben, eine Ausnahmegenehmigung gem. § 3 Abs. 3 Fischerprüfungsordnung der für Ihren Wohnsitz zuständigen Unteren Fischereibehörde (Kreisverwaltung bzw. bei kreisfreien Städten die Stadtverwaltung) bei der Anmeldung vorlegen. Die Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der unteren Fischereibehörde einzureichen.


Anträge auf Ausnahmegenehmigungen nach § 3 Abs. 3 Fischerprüfungsordnung zur Ablegung der Fischerprüfung in anderen Gemeinden können formlos per E-Mail an umweltamt@stadt-hagen.de gerichtet werden. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen, Adresse, Geburtsdatum sowie die Gemeinde in der die Fischerprüfung abgelegt werden soll an. Die Ausnahmegenehmigung ist mit 15,00 € gebührenpflichtig und wird Ihnen postalisch inkl. Aufforderung zur Entrichtung der Gebühren zugesandt.



Vorbereitungslehrgänge zur Fischerprüfung werden von den örtlichen Fischereivereinen durchgeführt:

  • Sportfischerei-Verein Hagen, Herdecke und Umgebung e.V.
    Vorhaller Weg 2, 58313 Herdecke Tel.Nr.: 02330/12233
  • Angelfreunde Lenne Hohenlimburg e.V.
    Ansprechpartner: Michael Schulz, Tel.: 02334/819824

Einzelheiten erfragen Sie bitte dort.

Standort & Erreichbarkeit

Umweltamt

Rathausstraße 11, 58095 Hagen



Öffnungszeiten

Montagnur nach Terminvereinbarung
Dienstaggeschlossen
Mittwochnur nach Terminvereinbarung
Donnerstagnur nach Terminvereinbarung
Freitagnur nach Terminvereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen