Fischerprüfung
Der Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Bei der Fischerprüfung sind ausreichende Kenntnisse über die Fische, über Fanggeräte und deren Gebrauch, über die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen und tierschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen.
Die Fischerprüfung wird von der Stadt Hagen als Untere Fischereibehörde im März 2025 durchgeführt. Eine weitere Prüfung im Herbst 2025 wird nicht angeboten werden.
Nächster Termin:
Fischerprüfung 2025 ()
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Ihre Anmeldung richten Sie bitte postalisch an das
Umweltamt
Untere Fischereibehörde
Rathausstr. 11
58095 Hagen
oder per E-Mail an: umweltamt@stadt-hagen.de
Die Prüfung findet im Vereinshaus des Sportfischerei-Vereins Hagen, Herdecke und Umgebung, Vorhaller Weg 2, 58313 Herdecke in deutscher Sprache statt. Dolmetscher sind nicht zulässig.
Ein gültiges Ausweisdokument sowie eigenes Schreibutensil sind mitzubringen.
Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind bevorzugt postalisch oder per E-Mail (umweltamt@stadt-hagen.de) an die Stadt Hagen, Umweltamt, Untere Fischereibehörde, Rathausstr. 11, 58095 Hagen zu richten, sowie in einem unserer Bürgerämter (nur nach vorheriger Terminvergabe) unter Vorlage bzw. Einsendung der o.a. Unterlagen zu stellen.
Jugendliche (Mindestalter: 13 Jahre) bedürfen der Einwilligung einer erziehungsberechtigten Person.
Die Prüfungsgebühr beträgt 50,- € und ist bei persönlichen Antragstellung zu entrichten (bei postalischer oder per E-Mail eingesandter Anmeldung nach Zusendung des Zulassungsbescheides zu überweisen).
Formular zur Anmeldung Fischerprüfung (anklicken, Link zum Formular)
Anträge auf Ausnahmegenehmigungen nach § 3 Abs. 3 Fischerprüfungsordnung zur Ablegung der Fischerprüfung in anderen Gemeinden können formlos mit Angabe des Namens, der Adresse sowie des Geburtsdatums per E-Mail an umweltamt@stadt-hagen.de gerichtet werden. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen, Adresse, Geburtsdatum sowie die Gemeinde in der die Fischerprüfung abgelegt werden soll an. Die Ausnahmegenehmigung ist mit 15,00 € gebührenpflichtig und wird Ihnen postalisch inkl. Aufforderung zur Entrichtung der Gebühren zugesandt.
Die Fischerprüfung ist bei der Behörde abzulegen, in der der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Somit müssen Prüflinge, die nicht in Hagen ihren Wohnsitz haben, eine Ausnahmegenehmigung der für Ihren Wohnsitz zuständigen Unteren Fischereibehörde (Kreisverwaltung bzw. bei kreisfreien Städten die Stadtverwaltung) bei der Anmeldung vorlegen. Die Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin unter Beachtung des oben veröffentlichten letzten Anmeldetermines bei der unteren Fischereibehörde einzureichen.
Vorbereitungslehrgänge zur Fischerprüfung werden von den örtlichen Fischereivereinen durchgeführt:
- Sportfischerei-Verein Hagen, Herdecke und Umgebung e.V.
Vorhaller Weg 2, 58313 Herdecke Tel.Nr.: 02330/12233 - Angelfreunde Lenne Hohenlimburg e.V.
Ansprechpartner: Michael Schulz, Tel.: 02334/819824
Einzelheiten erfragen Sie bitte dort.
Standort & Erreichbarkeit
Umweltamt
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Öffnungszeiten
Montag | nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | geschlossen |
Mittwoch | nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | nur nach Terminvereinbarung |
Freitag | nur nach Terminvereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |