Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen


Veröffenlichungen


Die gemeinsame untere Umweltschutzbehörde ist zuständig für zahlreiche nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen der Städte Bochum, Dortmund und Hagen. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf die Genehmigung und die Überwachung.


Genehmigungsverfahren


Genehmigungsverfahren bei Anlagen von besonderer Bedeutung sind mit Hinweis auf die öffentliche Auslegung der Antragunterlagen bekannt zu geben (§ 10 Abs.3 Bundes-Immissionsschutzgesetz). Auch die Genehmigung ist in diesem Fall bekannt zu machen (§ 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV). Weiterhin sind Entscheidungen im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung in Genehmigungsverfahren bekannt zu geben (§ 3a Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung).


Umweltinspektionen


Die genehmigungsbedürftigen Anlagen sind gemäß der Richtlinie 2010/75 der Europäischen Union regelmäßig durch medienübergreifende Umweltinspektionen zu überwachen. Ziel ist die systematische Überwachung von Anlagen unter Berücksichtigung immissionsschutz-, abfall-, wasser- und bodenschutzrechtlicher Aspekte. Die Ergebnisse dieser Überwachungen sind im Internet der zuständigen Behörde zu veröffentlichen.


Umweltinspektionsberichte


Genehmigungsbescheide