Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen
Mit dem am 01.01.2008 in Kraft getretenen "Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts" sind in Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeiten im Umweltbereich neu geregelt worden. Den Kreisen und kreisfreien Städten als Untere Umweltschutzbehörden wurden zahlreiche Aufgaben übertragen, unter anderem der anlagenbezogene Immissionsschutz.
Unter den Begriff Anlage fallen dabei in erster Linie Betriebsstätten oder sonstige ortsfeste Einrichtungen, aber auch Maschinen, Geräte, technische Einrichtungen oder Grundstücke können eine Anlage darstellen
Standort & Erreichbarkeit
Umweltamt
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Themenbereich.
Formulare & Merkblätter
- Anmeldung/Abmeldung von Tieren der besonders geschützten Art nach VO (EG) Nr. 338/97
- Antrag auf Ausgabe einer Reitplakette
- Antrag zur Einleitung von Oberflächenwasser
- Bemessung von Abscheideranlagen
- Indirekteinleitung von Abwasser aus der Chemiereinigung
- Indirekteinleitung von Abwasser aus der Metallverarbeitung
- Antrag auf Genehmigung der Indirekteinleitung von amalgamhaltigen Abwasser
- Indirekteinleitung von mineralölhaltigem Abwasser
- Mitteilung über den Verdacht eines Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen
- Streckenliste für ein Jagdjahr
- Streckenmeldung für einen Jagdbezirk