Tierschutz

Tiere sind Mitgeschöpfe des Menschen.

Das Leben und Wohlbefinden der Tiere muss der Mensch aus dieser Verantwortung heraus schützen.


So sieht es auch das Tierschutzgesetz.


Dieser wichtige Grundsatz ist gleich im ersten Paragraphen des Gesetzes verankert. Eine weitere - eigentlich selbstverständliche - Vorschrift wird im Paragraph 1 hinzugefügt: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen".


Diesen Grundsätzen des Tierschutzgesetzes sind alle Mitarbeiter*innen des Umweltamtes / Stabsstelle Tierschutz besonders verpflichtet; sie dienen als Richtschnur für deren täglichen Einsatz im Bereich Tierschutz.


Dabei handelt es sich um ein breites Spektrum verschiedenster Tätigkeiten:

  • Im Vordergrund stehen behördliche Überprüfungen von Tierhaltungen

Überprüfungen werden entweder als Routinekontrollen durchgeführt, wenn Tierhaltungen per se der regelmäßigen Überwachung durch die Veterinäre unterliegen (wie z.B. Nutztier- und Pferdehaltungen). Oder es gehen Hinweise aus der Bevölkerung über offensichtliche Missstände ein, die dann eine Verdachtskontrolle nach sich ziehen. Zu den von uns verfolgten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zählen u.a. Vernachlässigung von Tieren oder Einsatz verbotener technischer Hilfsmittel zur Erziehung von Tieren.

Die folgenden Bilder zeigen negative Fälle von Hundehaltungen:

Da die Mitarbeiter*innen des Amtes natürlich nicht die Bedingungen aller Tierhaltungen im Stadtgebiet gleichzeitig überblicken können, sind sie hier besonders auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.

Tierschutzbeschwerden

Auch Sie können etwaige Tierschutzbeschwerden an das Umweltamt / Stabsstelle Tierschutz richten:


Heimtiere (Hunde, Katzen, exotische Tiere, Kleinsäuger etc.)

  • Telefon: 02331 207-2575
  • Fax: 02331 207-2469
  • Schriftliche Eingabe: Rathausstr. 11, 58095 Hagen.

Nutztiere (Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Geflügel etc.) beim Veterinäramt

  • Telefon: 02331 207-3112
  • Fax: 02331 207-2453
  • Schriftliche Eingabe: Rathausstr. 11, 58095 Hagen.

Ihre Angaben sowie Namen und Adresse unterliegen dem Datenschutz und werden auf Wunsch selbstverständlich vertraulich behandelt. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Beratung

Die Beratung von Tierbesitzer*innen stellt einen weiteren Schwerpunkt dar. Sie geht über die rechtlichen Mindestanforderungen an Tierhaltungen hinaus.


Expertengremien haben Gutachten erarbeitet und Leitlinien zur artgerechten Tierhaltung festgelegt. Einen Überblick über die im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) erstellten Gutachten und Leitlinien erhalten Sie auf den Internetseiten des BML. Auf Anfrage stellen wir Interessenten gerne einzelne Broschüren zur Verfügung.


Eine Beratung beinhaltet ferner Hinweise zur Gesunderhaltung der Tiere (Fütterung, Impfung oder Parasitenvorbeuge).


Zur Errichtung von Tierhaltungen bieten wir Informationen bei der Planung von Baumaßnahmen zur tierartgerechten Unterbringung. Hierdurch wird gewährleistet, dass Neubauten auf dem neuesten tierschutzrechtlichen Stand sind. Beispiele hierfür sind die Errichtung von Pferdeställen, Wildgehegen und Hundezwingern.

Tierschutzrechtliche Genehmigungen

Tierschutzrechtliche Genehmigungen (§11-Erlaubnis) werden direkt vom Umweltamt / Stabsstelle Tierschutz erteilt. Diese Genehmigungen sind z.B. erforderlich für

  • Versuchstierzuchten
  • Tierheime
  • Tierpensionen
  • Zoologische Gärten
  • Stätten zur Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken
  • Tierbörsen
  • gewerbsmäßige Tierzüchter und –halter (Ausnahme landwirtschaftliche Nutztiere)
  • Viehhändler
  • Tiertransporteure
  • Zoohandlungen
  • Reit- und Fahrbetriebe
  • Zirkusbetriebe
  • Betriebe zur Schädlingsbekämpfung.

Eine §11-Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn der Antragsteller über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten sowie geeignete Räumlichkeiten verfügt.


Nähere Informationen erhalten Sie:

  • Heimtiere (Hunde, Katzen, exotische Tiere, Kleinsäuger etc.)
    Telefon: 02331 207-2575
    Fax: 02331 207-2469
    Schriftliche Anfrage: Rathausstr. 11, 58095 Hagen

  • Nutztiere (Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Geflügel etc.) beim Veterinäramt
    Telefon: 02331 207-3112
    Fax: 02331 207-2453
    Schriftliche Anfrage: Rathausstr. 11, 58095 Hagen

Betriebe, die eine §11-Erlaubnis erhalten haben, unterliegen - wie die landwirtschaftlichen Betriebe mit Nutztieren und die Pferdehaltungen - der Aufsicht durch die Veterinäre.


  • Der für den Tierschutz bei Heimtieren zuständige Tierarzt führt die entsprechende Fachaufsicht über das Tierheim aus.
  • Tiertransporte gehen mit einer plötzlichen Änderung der Umweltfaktoren einher und stellen für die Tiere mitunter eine große Belastung dar. Es muss daher darauf geachtet werden, dass durch den Transport den Tieren keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Der gewerbliche Transport ist an eine §11-Erlaubnis geknüpft.

  • Regulieren von Beständen verwilderter Haustiere

Weitere Ziele der Mitarbeiter*innen des Umweltamtes / Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes sind die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Belange des Tierschutzes und die Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Vereinen z.B. bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz.


Mit Tierschutzproblemen verquickt sind häufig auch Fragen des Artenschutzes.

Stadttaubenproblematik

Im Umweltamt werden Konzepte zur tierschutzgerechten Reduzierung der Stadttaubenpopulation erarbeitet. Hierzu gehören die Einrichtungen betreuter Taubentürme oder Taubenschläge, die den Zugriff auf die Gelege der Tauben ermöglichen, um die Eier gegen Gipseier auszutauschen. Durch gezielte Fütterung werden die Tauben in Bereiche gelockt, die eine geringe Frequentierung durch die Bürger der Stadt aufweisen. Auf diese Art wird die Belästigung der Besucher*innen der Stadt verringert und durch die artgerechte Nahrungsaufnahme der Taubenbestand für die menschliche Gesundheit unbedenklich gehalten. Für nähere Informationen rufen Sie bitte die Telefonnummer 02331 207-2575 an.

Das Taubenhaus der Stadt Hagen wird im Jahr 2017 gefördert vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen




Standort & Erreichbarkeit

Umweltamt

Rathausstraße 11, 58095 Hagen



Ansprechpartner*innen

Ansprechpartner*innen im Umweltamt / Stabsstelle Tierschutz der Stadt Hagen:

Heimtiere / Exoten:

  • Dr. Andrea Piepenbrink,Tel. 02331 207-2575

Verwaltung:

  • Mario Wohlan, Tel. 02331 207-2625

Ansprechpartner*innen im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz der Stadt Hagen)

Nutztiere:

  • Dr. Esser, Tierarzt Tel. 02331 207-3112
  • Dr. Böttcher, Tierärztin, Tel. 02331 207-3113
  • Dr. Römer, Tierärztin, Tel, 02331- 3841
  • Veterinäramt der Stadt Hagen

Städtisches Tierheim

Hasselstr. 15, 58091 Hagen

  • Leitung: Annika Möhl, Tel. 02331 207-2545
  • Leitung, amtliche Tierärztin Tierschutz: Dr. Andrea Piepenbrink, Tel. 02331 207-2575

Öffnungszeiten nach Vereinbarung.