Prüfungstermine Jägerprüfung 2024
- Schriftliche Prüfung am Montag, dem 22.04.2024, 15:00 Uhr beginnend
- Schießprüfung am Dienstag, dem 07.05.2024 und bei Bedarf am Mittwoch, dem 08.05.2024, 09:00 Uhr beginnend
Schießanlage Ehringhausen, Dahlerbrücker Str. 30, 58339 Breckerfeld
Mündlich-praktischer Teil am | |||||||||||
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letzter Anmeldetermin für die Jägerprüfung: 21.02.2024
Bitte nutzen Sie hierzu bevorzugt das Formular Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung und richten den Antrag postalisch an die:
Stadt Hagen
Umweltamt
Untere Jagdbehörde
Rathausstr. 11
58095 Hagen
oder per E_Mail an: umweltamt@stadt-hagen.de
Die Jägerprüfung wird in deutscher Sprache abgehalten.
Nachprüfung frühestens 3 Monate nach dem letzten Teil der mündl.-prakt. Prüfung, nach den Sommerferien 2024 | |
(wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben). | |
Nachprüfung für Bewerberinnen und Bewerber, die die Schießprüfung oder den mündlich-praktischen Teil nicht bestanden haben:
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- letzter Anmeldetermin für die Nachprüfung: (wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben)
Antrag und Zulassung
Ein Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung ist entweder postalisch (bitte bevorzugt nutzen) oder persönlich (nur nach vorheriger Terminabsprache) beim Umweltamt, Untere Jagdbehörde, Rathausstr. 11,10. Etage, Zimmer C 1017 (Tel.: 207-4846) sowie bei den Bürgerämtern (ebenfalls nur nach Terminabsprache, bestenfalls über Terminvergabe online) spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung einzureichen. Nach dem § 17 des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit §§ 5 und 6 des Waffengesetz ist vor der Zulassung zur Jägerprüfung zu prüfen, ob der Bewerber die erforderliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung besitzt. Daher ist die persönliche Vorsprache notwendig (hierauf wird Corona bedingt zur Zeit verzichtet).
Bei der Anmeldung zur Jägerprüfung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis
- Bei Jugendlichen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
- die Prüfungsgebühr in Höhe von 250,- € ist bei der Anmeldung zu entrichten (bei postalischem Antrag nach Zugang eines gesonderten Gebührenbescheides)
- gem. § 4 Abs.1 Ziff.2 (DVO LJG NRW), anerkannter Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe (außer für Falknerjagdschein)
- gem. § 4 Abs.1 Ziff.3 (DVO LJG NRW), Nachweis über eine anerkannte Schulung zur kundigen Person
Die untere Jagdbehörde kann im Einzelfall verlangen, dass ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis beigebracht wird.
Zu der Prüfung dürfen von der unteren Jagdbehörde nicht zugelassen werden:
- Bewerberinnen und Bewerber, die bei Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Bewerberinnen und Bewerber, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzen. (siehe § 17 Bundesjagdgesetz und §§ 5 und 6 Waffengesetz)
- Auswärtige Bewerber werden gemäß § 1 Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung nicht zugelassen
Falls Sie Interesse an einem Vorbereitungskurs zur Jägerprüfung haben, wenden Sie sich bitte an die Kreisjägerschaft Hagen.
- Informationen dazu erhalten Sie unter www.ljv-nrw.de/inhalt/kjs-hagen/uber-uns/unsere-kreisjagerschaft/5_3486.html
Standort & Erreichbarkeit
Umweltamt
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Öffnungszeiten
Montag | nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | geschlossen |
Mittwoch | nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | nur nach Terminvereinbarung |
Freitag | nur nach Terminvereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |