Prüfungstermine Jägerprüfung 2025


  • Schriftliche Prüfung am Mittwoch, dem 23.04.2025, 15:00 Uhr beginnend

  • Schießprüfung am Mittwoch, dem 07.05.2025 , 09:00 Uhr beginnend
    Schießanlage Ehringhausen, Dahlerbrücker Str. 30, 58339 Breckerfeld

   Mündlich-praktischer Teil am
   
-  Donnerstag, dem 08.05.2025,
-  Freitag, dem 09.05.2025,
-  Montag, dem 12.05.2025, sowie falls erforderlich
-  Dienstag, dem 13.05.2025
jeweils 08:45, 10:30, 13:00 und 15:15 Uhr beginnend


letzter Anmeldetermin für die Jägerprüfung: 21.02.2025


Bitte nutzen Sie hierzu bevorzugt das Formular Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung und richten den Antrag postalisch an die:


Stadt Hagen

Umweltamt

Untere Jagdbehörde

Rathausstr. 11

58095 Hagen


oder per E_Mail an: umweltamt@stadt-hagen.de


Die Jägerprüfung wird in deutscher Sprache abgehalten.



   Nachprüfung frühestens 3 Monate nach dem letzten Teil der mündl.-prakt. Prüfung, nach den Sommerferien 2025, frühestens/möglicherweise ab/am 28.08.2025
   (wird nach Erfordernis zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben).
   
   Nachprüfung für Bewerberinnen und Bewerber, die die Schießprüfung oder den mündlich-praktischen Teil nicht bestanden haben:
  • Schießprüfung: 09:00 Uhr (Schießanlage Ehringhausen, Dahlerbrücker Str. 30, 580339 Breckerfeld)
  • anschließend mündlich-praktischer Teil

  • letzter Anmeldetermin für die Nachprüfung: (wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben)

Antrag und Zulassung

Ein Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung ist entweder postalisch (bitte bevorzugt nutzen) oder persönlich (nur nach vorheriger Terminabsprache) beim Umweltamt, Untere Jagdbehörde, Rathausstr. 11,10. Etage, Zimmer C 1017 (Tel.: 207-4846) sowie bei den Bürgerämtern (ebenfalls nur nach Terminabsprache, bestenfalls über Terminvergabe online) spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung einzureichen. Nach dem § 17 des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit §§ 5 und 6 des Waffengesetz ist vor der Zulassung zur Jägerprüfung zu prüfen, ob der Bewerber die erforderliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung besitzt. Daher ist die persönliche Vorsprache notwendig (hierauf wird Corona bedingt zur Zeit verzichtet).


Bei der Anmeldung zur Jägerprüfung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis
  • Bei Jugendlichen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
  • die Prüfungsgebühr in Höhe von 250,- € ist bei der Anmeldung zu entrichten (bei postalischem Antrag nach Zugang eines gesonderten Gebührenbescheides)
  • gem. § 4 Abs.1 Ziff.2 (DVO LJG NRW), anerkannter Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe (außer für Falknerjagdschein)
  • gem. § 4 Abs.1 Ziff.3 (DVO LJG NRW), Nachweis über eine anerkannte Schulung zur kundigen Person

Die untere Jagdbehörde kann im Einzelfall verlangen, dass ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis beigebracht wird.


Zu der Prüfung dürfen von der unteren Jagdbehörde nicht zugelassen werden:

  • Bewerberinnen und Bewerber, die bei Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Bewerberinnen und Bewerber, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzen. (siehe § 17 Bundesjagdgesetz und §§ 5 und 6 Waffengesetz)
  • Auswärtige Bewerber werden gemäß § 1 Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung nicht zugelassen

Falls Sie Interesse an einem Vorbereitungskurs zur Jägerprüfung haben, wenden Sie sich bitte an die Kreisjägerschaft Hagen.

Standort & Erreichbarkeit

Umweltamt

Rathausstraße 11, 58095 Hagen



Öffnungszeiten

Montagnur nach Terminvereinbarung
Dienstaggeschlossen
Mittwochnur nach Terminvereinbarung
Donnerstagnur nach Terminvereinbarung
Freitagnur nach Terminvereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen