Naturdenkmäler
Naturdenkmäler können sehr unterschiedlich sein. So sind nicht nur Lebewesen, wie Bäume, ein Naturdenkmal wert, sondern auch andere Bestandteile in der freien Natur, wie Findlinge, Höhlen oder Stollen. Eins haben sie aber alle gemeinsam. Es handelt sich bei Naturdenkmälern um Einzelschöpfungen der Natur.
Hier finden Sie folgende Informationen:
Was ist ein Naturdenkmal?
Naturdenkmäler sind Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz erforderlich ist. Die möglichen Gründe (auch „Schutzzwecke“) sind im § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes vorgegeben und können entweder in der wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Bedeutung liegen oder in der Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Objektes.
Wie wird ein Baum zum Naturdenkmal?
In Hagen gibt es zwei verschiedene Satzungen, mit denen Naturdenkmäler ausgewiesen werden. Für den Bereich von Wohnsiedlungen, Gewerbegebiete, der Innenstadt und den Stadtteilzentren (planungsrechtlich „Innenbereich“) gibt es die Naturdenkmalverordnung, eine ordnungsbehördliche Verordnung, die 2012 in Kraft getreten ist.
Außerhalb dieser dicht bebauten Gebiete (planungsrechtlich „Außenbereich“) gilt der Landschaftsplan der Stadt Hagen. Dieser besteht bereits seit 1994 und weist neben Naturdenkmälern auch Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile aus.
Weitere Informationen zur Landschaftsplanung finden Sie hier.
Naturdenkmäler im Innenbereich
Im Innenbereich der Stadt Hagen gibt es zurzeit über 40 als Naturdenkmal ausgewiesene Bäume oder Baumgruppen.
Hier finden Sie die Festsetzungen der Naturdenkmalverordnung:
- Naturdenkmalverordnung mit Liste der Naturdenkmäler
- interaktive Karte (bitte Bereich "Umwelt und Verkehr" auswählen)
Fördermittel zur Pflege von Naturdenkmälern
Um das Naturdenkmal langfristig zu erhalten sind regelmäßige Kontrollen und Pflegemaßnahmen notwendig. Pflegemaßnahmen können auf Antrag zu bis zu 100 % aus Mitteln des Landes über die "Förderrichtlinien Naturschutz – FöNa" gefördert werden.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW oder bei der unteren Naturschutzbehörde.
Etwas zum Nachdenken
Denk mal an Natur, so sollte heute der Leitspruch für jede Besitzerin und jeden Besitzer von Bäumen lauten. Bäume, die jetzt noch jung sind, können die Naturdenkmäler von morgen sein.
Jede Waldbesitzerin und jeder Waldbesitzer plant doch bei der Neubegründung oder auch bei der Wiederbegründung von Wald für die nächsten drei bis fünf Generationen. Warum sollte nicht auch jede Baumeigentümerin und jeder Baumeigentümer sich einmal für die kommenden Generationen „verpflichtet“ fühlen. Schließlich ist ein Baum, wie beispielsweise eine Eiche, mit 100 Jahren noch ein Jungspund, während der Mensch mit gleichem Alter schon ein Greis ist, der sich daran erfreuen kann, schon so lange gelebt zu haben. Aber die Eiche kann auch nach 500 Jahren noch leben und die nächsten Generationen erfreuen und der Umwelt etwas Gutes tun. Man denke einfach auch einmal an die vielen Tiere und Pflanzen, die sich von dem Baum ernähren oder an und in ihm leben. Das ist Natur, denkt mal.
Standort & Erreichbarkeit
Umweltamt
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Termine nach Vereinbarung.