Artenschutz
Die Aufgaben des Artenschutzes dienen dem Schutz und der Pflege der wildlebenden Tier- und Pflanzenwelt in ihrer natürlich und historisch gewachsenen Vielfalt.
Die gesetzlichen Grundlagen – der allgemeine und der besondere Artenschutz
Die gesetzlichen Grundlagen werden im Bundesnaturschutzgesetz geregelt (BNatSchG):
§ 39 BNatSchG regelt den allgemeinen Schutz von allen wild lebenden Tieren und Pflanzen.
Hiernach ist es u. a. verboten,
- Lebensstätten zu zerstören,
- in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, die außerhalb des Waldes, Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
- Auch das Entfernen von Gehölzschnitt sollte nicht in dieser Zeit erfolgen.
Weitere Informationen zum Schutzzeitraum finden Sie in unserem Merkblatt.
§ 44 BNatSchG regelt die Vorschriften für besonders geschützte und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten.
Hiernach ist es u. a. verboten,
- wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
- wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser‑, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören.
- Weiterhin ist die Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten wild lebender Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten verboten.
Besonders geschützt sind: alle europäischen Vogelarten, Amphibien, Reptilien, einige Insekten, nahezu alle heimischen Säugetierarten
Streng geschützt sind: alle Fledermausarten, zahlreiche Vogelarten, einige Insekten, einige Amphibien und Reptilien
Die Einhaltung dieser Gesetzte obliegt jeder einzelnen Person. Verstöße gegen Artenschutzvorschriften sind keine Kavaliersdelikte und können ggf. strafrechtlich verfolgt werden.
Die Gesetzestexte können Sie hier einsehen.
Artenschutz bei Bauvorhaben
Artenschutzrechtliche Konflikte treten häufig bei Bauvorhaben auf. So können z. B.
- in einem abzureißenden Haus in einem verstecktem Hohlraum hinter der Wand Hornissen ihr Nest gebaut haben,
- in der Verschieferung einer zu erneuernden Fassade Zwergfledermäuse ihr Quartier haben oder
- unter dem Dach, welches saniert werden soll, Mehlschwalben ihr Nest gebaut haben.
Nicht immer bedarf ein Vorhaben einer baurechtlichen Genehmigung. Dennoch müssen Bauherr*innen und Architekt*innen dafür Sorge tragen, dass die artenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Dazu ist es notwendig, sich im Vorfeld zu informieren, z. B. über das
- Fachinformationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, über das
- Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz des Bundesamtes für Naturschutz, in der
- Broschüre "Geschützte Arten – Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen" des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW oder bei der
- unteren Naturschutzbehörde.
Für eine artenschutzrechtliche Ersteinschätzung reichen Sie bitte mit dem Bauantrag das ausgefüllte Formular „Ergänzende Angaben zum Protokoll A einer Artenschutzprüfung“, eine begleitende Fotodokumentation und ein Protokoll des Vorgehens sowie die Protokollbögen zur Artenschutzprüfung (ASP) ein. Diese können Sie hier herunterladen:
Bitte beachten Sie, dass es notwendig sein kann, ein Fachbüro zu Rate zu ziehen. Dies kann im Baugenehmigungsverfahren auch verlangt werden.
Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt Artenschutz.
Artenschutz bei Haltung und Handel
Informationen zur Haltung von Tieren geschützter Arten oder dem Handel mit Tieren oder Pflanzen geschützter Arten sowie Teilen oder Erzeugnissen derer finden Sie hier.
Wespen, Bienen, Hummeln und Hornissen
Alle Wildbienen, Hummeln, Hornissen und viele Wespen sind gesetzlich geschützt.
Informationen finden Sie hier.
Amphibienschutz: Hilfe für Wanderer der wechselwarmen Art
Wie in jedem Jahr hat mit Einsetzen milder Temperaturen die Wanderung der Amphibien begonnen. Molche, Kröten, Frösche, Unken und Salamander wandern von ihren Winterquartieren in Wäldern und Wiesen zu ihren Laichgewässern, wo sie sich paaren und ihren Laich ablegen. Die Tiere sind in der Dämmerung und nachts und unterwegs.
Am auffallendsten sind die Wanderungen der Erdkröten und der Grasfrösche, denn diese Arten treten in großen Populationen auf und legen nicht selten mehrere Kilometer in ihrem Bestreben, einen Partner zu finden, zurück. Durchkreuzen Straßen die Wanderrouten der Amphibien, kommt es zum Massensterben. Die langsamen Tiere können den Fahrzeugen nicht ausweichen und finden hier ihr bitteres Ende.
Die untere Naturschutzbehörde bittet deshalb alle Hagener Autofahrer*innen ab sofort bis Ende April um erhöhte Aufmerksamkeit. Bitte achten Sie während der Dämmerung und in der Nacht, insbesondere an der Tiefendorfer Straße im Bereich des Golfclubs und entlang der Straße Lahmen Hasen, auf Amphibien, die auf ihren Wanderungen zu Teichen und Tümpeln die Straße überqueren.
Viele Menschen wollen den Tieren helfen und tragen diese über die Straße. Auf eigene Faust sollte allerdings niemand loslegen, die Sammelaktionen sollten koordiniert vonstattengehen. Das hat mehrere Gründe: Zum einen ist es wichtig, die Anzahl der Amphibien zu erfassen, um einen Überblick über die Populationsgrößen zu bekommen. Zum anderen sind beim Handling der Tiere bestimmte vorbeugende Hygienemaßnahmen erforderlich, damit eventuell auftretende Pilzerkrankungen nicht von Population zu Population verbreitet werden. Seit einigen Jahren verbreitet sich ein eingeschleppter Hauptpilz, Batrachochytrium salamandrivorans, kurz „Bsal“ unter unseren einheimischen Amphibienarten. Besonders betroffen ist der bei uns heimische Feuersalamander, bei dem eine Infektion mit Bsal immer zum qualvollen Tod führt. Aber auch Molche können betroffen sein. Für diese endet die Infektion zwar selten tödlich, sie können den Pilz aber weiterverbreiten. Tote Feuersalamander sollten mit Foto und Angabe des Fundortes und -datum bei der unteren Naturschutzbehörde Hagen gemeldet werden.
Bürger*innen, die sich im Amphibienschutz engagieren wollen, wenden sich bitte an die Hagener Ortsgruppe des Naturschutzbund Deutschland (Tel. 02331/3069033, ad-min@nabu-hagen.de). Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie bei der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen (Tel. 02331/84888). Auch Hinweise auf Straßenabschnitte, an denen besonders viele Tiere zu Tode kommen, werden dort gern entgegengenommen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die untere Naturschutzbehörde.
Standort & Erreichbarkeit
Umweltamt
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Termine nach Vereinbarung.