Wärmepumpen - Erdwärmesonden
Erdwärmesonden sind eine Möglichkeit, die natürliche Wärme der Erde als regenerative Energiequelle zu erschließen. Dadurch können fossile Energieträger eingespart und der CO2 - Ausstoß verringert werden.
Voraussetzung
- der Bau und Betrieb einer Erdwärmesonde bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde.
- diese wird für einen Zeitraum von 25 Jahren erteilt,
- dabei wird eine Mindestgebühr von 100,00 € festgesetzt.
- das Formular ist im Kasten rechts abrufbar! ->
Bei der Planung und Erstellung von Wärmepumpenanlagen sind die entsprechenden Gesetze (WHG und LWG), Schutzgebietsverordnungen, DIN-Vorschriften, DVGW-Richtlinien und die VDI Richtlinie 4640 zu berücksichtigen.
Hinweis:
Bohrungen, mit mehr als 100 Meter Tiefe, sind bei der Bezirksregierung Arnsberg und beim Geologischen Dienst anzuzeigen.
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie in NRW
Goebenstr. 25, 44135 Dortmund
Geologischer Dienst
De-Greif-Str. 195, 47707 Krefeld
www.gd.nrw.de
Standort & Erreichbarkeit
Umweltamt
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
- Genehmigungsverfahren
NN, Telefon: 02331 207 2851 - Beratung zur Förderung
Hans Joachim Wittkowski, Telefon: 02331 207 3763
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Themenbereich.