Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen


Gewerbe - Service


Planen oder betreiben Sie eine Anlage, die im Anhang der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BimSchV) genannt ist, erfordert dies eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Branchen Kontakte
  • Windkraftanlagen
  • Bauleitplanung

  • Wärme- und Energieerzeugung
  • Umspannwerke
  • Tierintensivhaltung
  • Schlachtanlagen
  • Herstellung von Fleisch- oder Gemüsekonserven
  • Räuchern von Fleisch- oder Fischwaren
  • Trocknung von Grünfutter
  • Brauereien
  • Herstellung von Speisewürzen
  • Rösten oder Mahlen von Kaffee
  • Steinbrüche
  • Brechen, Mahlen, oder Klassieren von Gestein
  • Formsteinherstellung
  • Vergussmassenherstellung



  • Schmieden von Metallen mit Hämmern oder Fallwerken
  • Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösungsmittel
  • Bedrucken bahnen- oder tafelförmiger Materialien
  • Tränken oder Überziehen mit Teer,
    Teeröl oder heißem Bitumen
  • Herstellung künstlicher Schleifmittel
  • Herstellung von Polyurethanformteilen
  • Vulkanisieren von Natur-, oder Synthesekautschuk
  • Prüfstände für Verbrennungsmotoren, Gasturbinen oder Triebwerke
  • Motorsportanlagen
  • Schießstände
  • Thermische Reinigung von metallischen Gegenständen
  • Innenreinigung von Tanks und Fässern
  • Kälteanlagen





  • Abfallsortierung
  • Erzeugung von Kompost
  • Zerkleinern von Schrott durch Rotormühlen
  • Lagerung von Eisen- oder Nichteisenschrotten
  • Behandlung von Altautos
  • Behandlung oder Lagerung nicht gefährlicher Abfälle
  • Umschlag von gefährlichen Abfällen
  • Lagerung von brennbaren Gasen
  • Be-, oder Entladung staubender Schuttgüter



Nachtarbeitsgenehmigung nach LImSchG § 9 (Schutz der Nachtruhe)


Ansprechpartner:


Genehmigungsverfahren nach BImSchG

Wichtig: Die Errichtung, der Berieb oder Änderung einer Anlage darf erst nach Erteilung der Genehmigung erfolgen. Es besteht für die Genehmigungsbehörde die Möglichkeit, auf Antrag den vorzeitigen Beginn zuzulassen. Ebenfalls möglich ist die Erteilung eines Vorbescheides oder einer Teilgenehmigung.


Damit Sie Ihr Projekt zügig und erfolgreich abschließen können, berät und unterstützt die Behörde Sie schon vor der Antragstellung. Wir


  • unterrichten Sie darüber, ob Ihr Vorhaben genehmigungsbedürftig ist und - wenn ja - nach welchen Rechtsvorschriften.
  • informieren Sie über den Ablauf des Genehmigungsverfahrens.
  • sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen.
  • nennen Ihnen Listen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und Umweltgutachter, die Sie beim Erstellen Ihrer Antragsunterlagen unterstützen können (z.B. bei der IHK).
  • bieten Ihnen die Antragsformulare gleich hier zum Download.

Die Mitarbeiter der gemeinsamen Unteren Umweltschutzbehörde unterliegen der Schweigepflicht. Darüber hinaus gilt Geheimhaltungspflicht für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.