WICHTIG Artenschutz: Neulistung zahlreicher Arten zum 23.02.2023

Im Februar 2023 hat es einige Neuerungen bezüglich der Tierarten in den CITES- Anhängen gegeben. Insgesamt wurde der Status mit Wirkung vom 23.02.2023 von über 500 Arten zu den CITES-Anhängen hinzugefügt oder geändert.


Hervorzuheben ist z.B. die Neulistung des Süßwasserzierfisches Zebrawels (Hypancistrus zebra). Exemplare dieser Art sind in der Aquaristik in Deutschland (und insgesamt in der EU) bereits weit verbreitet.

Die Neulistung bzw. Höherlistung von zahlreichen Schildkrötenarten ist ebenfalls erwähnenswert. Darunter befindet sich z.B. die Gewöhnliche Moschusschildkröte (Sternotherus odoratus), welche zu der Gattung der Schlammschildkröten gehört (Sternotherus spp.). Es handelt sich dabei um eine in Nordamerika weit verbreitete, häufige und weltweit viel gehandelten Art. (Newsletter BfN)

Halter, insbesondere der neu in Anhang I oder II gelisteten oder höhergestuften Arten, müssen diese umgehend anmelden.

Neulistung in Anhang I

- Adelaide-Blauzungenskink (Tiliqua adelaidensis)

- Zwei Klappschildkrötenarten (Kinosternon cora und Kinosternon vogti)

Hochstufung in Anhang I

- Gelbscheitelbülbül (Pycnonotus zeylanicus) (tritt mit 12-monatiger Verzögerung am 25.11.2023 in Kraft)

- Batagur Sumpfschildkröte (Batagur kachuga)

- Indische Scharnierschildkröte (Cuora galbinifrons)

- Leiths Weichschildkröte (Nilssonia leithii)

Herabstufung von Anhang I auf Anhang II

- Südliches Breitmaulnashorn (Ceratotherium simum simum) – nur die Population aus Namibia, ausschließlich für internationalen Handel mit lebenden Tieren zu in-situ Schutzzwecken und nur innerhalb der natürlichen und historischen Verbreitung von Ceratotherium simum in Afrika

- Mexikanischer Präriehund (Cynomys mexicanus)

- Aleuten-Zwerkanadagans (Branta canadensis leucopareia)

- Kurzschwanzalbatros (Phoebastria albatrus)

- Breitschnauzenkaiman (Caiman latirostris) - Population aus Brasilien, mit Annotierung

- Leistenkrokodil (Crocodylus porosus) -Population der Palawan Inseln, Philippinen, mit Annotierung

- Puerto Rico Boa (Chilabothrus inornatus)

Neulistung in Anhang II und Hochstufung von Anhang III

- Schamadrossel (Copsychus malabaricus)

- Grüne Wasseragame (Physignathus cocincinus)

- Jeypor-Gecko (Cyrtodactylus jeyporensis)

- Helmkopfgecko (Tarentola chazaliae)

- Krötenechsen (Phrynosoma spp., Aufnahme der noch nicht gelisteten Arten in Anhang II)

- Fransenschildkröten (Chelus fimbriata, beinhaltet Chelus orinocensis)

- Geierschildkröte (Macrochelys temminckii, vorher Anhang III)

- Schnappschildkröte (Chelydra serpentina, vorher Anhang III)

- Höckerschildkröten (Graptemys barbouri, Graptemys ernsti, Graptemys gibbonsi, Graptemys pearlensis und Graptemys pulchra, vorher alle Anhang III)

- Amerikanische Erdschildkröten (Rhinoclemmys spp.)

- Schmalbrücken-Moschusschildkröte (Claudius angustatus)

- Klappschildkröten (Kinosternon spp., außer den Arten in Anhang A)

- Riesenmoschusschildkröte (Staurotypus salvinii)

- Mexikanische Moschusschildkröte (Staurotypus triporcatus)

- Schlammschildkröten (Sternotherus spp.)

- Dornrand-Weichschildkröte (Apalone spp., außer den Unterarten in Anhang A)

- Glasfrösche (Centrolenidae spp.)

- Lemur-Laubfrosch (Agalychnis lemur, mit 0-Exportquote für Wildfänge zu kommerziellen Zwecken)

- Laos-Warzenmolch (Laotriton laoensis, mit 0-Exportquote für Wildfänge zu kommerziellen Zwecken)

- Requiemhaie (Carcharhinidae spp., soweit noch nicht gelistet; tritt mit 12-monatiger Verzögerung am 25.11.2023 in Kraft)

- Hammerhaie (Sphyrnidae spp., soweit noch nicht gelistet)

- Süßwasser-Stechrochen (Potamotrygon albimaculata,

Potamotrygon henlei, Potamotrygon jabuti, Potamotrygon leopoldi, Potamotrygon marquesi, Potamotrygon signata, Potamotrygon wallacei)

- Geigen-/Gitarrenrochen (Rhinobatidae spp.)

- Zebra-Harnischwels (Hypancistrus zebra, mit 0-Exportquote für Wildfänge zu kommerziellen Zwecken, vorher Anhang III)

- Seegurken (Thelenota spp., tritt mit 18-monatiger Verzögerung am 25.05.2024 in Kraft)

- Ipê-Hölzer / Trompetenbäume (Handroanthus spp., Roseodendron spp., Tabebuia spp., jeweils mit Annotierung; treten mit 24-monatiger Verzögerung am 25.11.2024 in Kraft)

- Rosenwurz (Rhodiola spp., mit Annotierung)

- Doussié (Afzelia spp., Afrikanische Populationen, mit Annotierung)

- Cumarú (Dipteryx spp., mit Annotierung; tritt mit 24-monatiger Verzögerung am 25.11.2024 in Kraft)

- Padouk (Pterocarpus spp., (Afrikanische Populationen, mit Annotierung)

- Afrikanisches Mahagoni (Khaya spp., Afrikanische Populationen, mit Annotierung).

Quellen:

https://www.bfn.de/aktuelle-meldungen/neue-cites-listungen-treten-kuerze-kraft-was-ist-zu-beachten

https://enb.iisd.org/convention-international-trade-endangered-species-wild-fauna-flora-cites-cop19-summary#proposals-amend-appendices


Artenschutz für heimische Tiere und Pflanzen

Die Aufgaben des Artenschutzes dienen dem Schutz und der Pflege der wildlebenden Tier- und Pflanzenwelt in ihrer natürlich und historisch gewachsenen Vielfalt. Der Artenschutz umfasst den Schutz wildlebender Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume, den Schutz vor Beeinträchtigungen durch menschlichen Zugriff, die Ansiedlung von verdrängten Tieren und Pflanzen, den Schutz von Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten und die Ahndung von Verstößen gegen die entsprechenden Vorschriften.

Weitere Informationen zum Schutz heimischer Arten, insbesondere bei Bauvorhaben, finden Sie hier.


Zu weiteren Aufgaben zählen auch die Genehmigung und Kontrolle von Tiergehegen und die Beratung bei verletzt aufgefundenen und pflegebedürftigen Wildtieren.


Aus den Aufgaben des Washingtoner Artenschutzübereinkommens werden besonders geschützte Pflanzenarten aus aller Welt im Handel kontrolliert. Selbstverständlich berät die untere Naturschutzbehörde Schulen, Verbände und interessierte Bürger*innen und gibt regelmäßig Informationen an die Öffentlichkeit heraus.

Artenschutz für exotische Tiere

Nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1975 sind auch exotische Tiere gefährdeter Arten unter besonderen Schutz gestellt. Hier handelt es sich insbesondere um Haltungen bei Privatpersonen, in Zoogeschäften und in Zoo- und Zirkusunternehmen, die daneben auch noch nach dem Tierschutzgesetz genehmigungspflichtig sind.


Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens enthält alle von der Ausrottung bedrohten Arten, die durch den Handel beeinträchtigt werden (können). Daher ist der Handel verboten oder nur in Ausnahmefällen zugelassen.


Anhang II enthält Arten, die von der Ausrottung bedroht werden können, wenn der Handel nicht streng reglementiert wird.


Anhang III führt Arten auf, die in ihrem Lebensraum einer Regelung unterliegen, um ihre Ausbeutung zu verhindern.


Die im Artenschutzübereinkommen gelisteten exotischen Tierarten unterliegen je nach Anhang der sog. Cites-Bescheinigungspflicht bzw. der Meldepflicht an die Artenschutzbehörde (Umweltamt). Von hier aus werden auch Beratungen und im Verdachtsfall Tierhaltungskontrollen durchgeführt, um die artgemäße Haltung der Tiere sicher zu stellen. Deutlich zeigt sich hier der Zusammenhang zwischen Tierschutz und Artenschutz, die zum Wohle der in Gefangenschaft gehaltenen Wildtiere untrennbar miteinander verbunden sind.


Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Artenschutz geht jeden an" des Bundesamtes für Naturschutz.


Achtung! Änderung des Schutzstatus !

Mit Wirkung vom 4. Februar 2017 sind alle Graupapageien sowie Lygodactylus williamsi in Anhang A der Verordnung 2017/160 bzw. in der VO (EU) 338/97 gelistet.

Was hat dies zur Folge?

Ab dem 4. Februar 2017 dürfen Exemplare dieser Tierarten nur noch mit EU-Vermarktungsbescheinigungen verkauft oder in sonstiger Weise vermarktet werden. Dies gilt auch bei Vorliegen einer früheren blauen Bescheinigung für Graupapageien, die nicht als Ausnahme vom Vermarktungsverbot anerkannt wird. Bei Abgabe dieser Tiere müssen Sie vorab eine gelbe "CITES"-Bescheinigung beantragen.

Verstöße stellen eine Straftat dar und werden geahndet."

Standort & Erreichbarkeit

Umweltamt

Rathausstraße 11, 58095 Hagen



Ansprechpartnerinnen Artenschutz für heimische Tiere und Pflanzen:

  • Bezirk Nord-West: Isabella Närdemann,
    Tel. 02331 207-3855
  • Bezirk Nord-Ost: Daniela Kreische,
    Tel.: 02331 207-2783
  • Bezirk Süd-West: Richter-Glebe,
    Tel.: 02331 207-2350
  • Bezirk Süd-Ost: Anne Schulte,
    Tel.: 02331 207-2904

Ansprechpartnerin Artenschutz für exotische Tiere:

  • Dr. Andrea Piepenbrink
    Tel. 02331 207-2575

Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

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