Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen
Anlagenüberwachung
Der Betrieb technischer Anlagen ist im Regelfall mit Einwirkungen auf die Umwelt verbunden.
Umwelteinwirkungen können Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen sein. Sie verlassen eine Anlage als Emissionen und kommen als Immissionen in der Nachbarschaft an.
Bei Störungen durch Gewerbebetriebe an Werktagen sind vorrangig die Mitarbeiter der Anlagenüberwachung zuständig.
Grundsätzlich dürfen Gewerbebetriebe von Montag bis Samstag in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr den Lärm verursachen, der in unmittelbarer und unvermeidbarer Weise mit der Gewerbeausübung oder der Ausübung des Handwerks verbunden ist.
- Die Mitarbeiter der Unteren Umweltschutzbehörde unterliegen der Schweigepflicht. Darüber hinaus gilt Geheimhaltungspflicht für Geschäfts-, und Betriebsgeheimnisse.
Ansprechpartner Anlagenüberwachung
- Jennifer Liebers, Telefon: 02331/207-4780
- Holger Theisen, Telefon: 02331/207-4785
- Pocorobba, Antonio, Telefon, 02331/207-2980
Ansprechpartner Nachtarbeitsgenehmigung nach LImSchG § 9 (Schutz der Nachtruhe)
- Klaus Scholven, Telefon: 02331/207-4775
- Benedikt Klose, Telefon: 02331/207- 4781
Standort & Erreichbarkeit
Umweltamt
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Themenbereich.
Formulare & Merkblätter
- Anmeldung/Abmeldung von Tieren der besonders geschützten Art nach VO (EG) Nr. 338/97
- Antrag auf Ausgabe einer Reitplakette
- Antrag zur Einleitung von Oberflächenwasser
- Bemessung von Abscheideranlagen
- Indirekteinleitung von Abwasser aus der Chemiereinigung
- Indirekteinleitung von Abwasser aus der Metallverarbeitung
- Antrag auf Genehmigung der Indirekteinleitung von amalgamhaltigen Abwasser
- Indirekteinleitung von mineralölhaltigem Abwasser
- Mitteilung über den Verdacht eines Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen
- Streckenliste für ein Jagdjahr
- Streckenmeldung für einen Jagdbezirk