Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen


Anlagenüberwachung

Der Betrieb technischer Anlagen ist im Regelfall mit Einwirkungen auf die Umwelt verbunden.


Umwelteinwirkungen können Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen sein. Sie verlassen eine Anlage als Emissionen und kommen als Immissionen in der Nachbarschaft an.


Bei Störungen durch Gewerbebetriebe an Werktagen sind vorrangig die Mitarbeiter der Anlagenüberwachung zuständig.


Grundsätzlich dürfen Gewerbebetriebe von Montag bis Samstag in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr den Lärm verursachen, der in unmittelbarer und unvermeidbarer Weise mit der Gewerbeausübung oder der Ausübung des Handwerks verbunden ist.


  • Die Mitarbeiter der Unteren Umweltschutzbehörde unterliegen der Schweigepflicht. Darüber hinaus gilt Geheimhaltungspflicht für Geschäfts-, und Betriebsgeheimnisse.

Ansprechpartner Anlagenüberwachung


Ansprechpartner Nachtarbeitsgenehmigung nach LImSchG § 9 (Schutz der Nachtruhe)