Ausschnitt des Landschaftsplans Hagen mit verschiedenen Schutzfestsetzungen.

Landschaftsplanung

Seit dem Jahr 1994 ist der Landschaftsplan der Stadt Hagen in Kraft. Der Landschaftsplan soll den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft in Hagen sicherstellen. Dies geschieht insbesondere über die Einrichtung von Naturschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen und Landschaftsschutzgebieten sowie durch die Ausweisung von Naturdenkmälern. Innerhalb der Landschaftsschutzgebiete nimmt auch die Naherholung für die Bevölkerung Hagens einen wichtigen Stellenwert ein.

Wo gilt der Landschaftsplan?

Der Landschaftsplan Hagen gilt im planungsrechtlichen Außenbereich des Stadtgebietes, d. h. außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne.

Was beinhaltet der Landschaftsplan?

Der Landschaftsplan Hagen beinhaltet eine Festsetzungs- und eine Entwicklungskarte sowie die textlichen Festsetzungen.


Hier finden Sie die Festsetzungen des Landschaftsplans Hagen:

  • Textliche Form
  • Kartendarstellung (bitte über "Allgemeine Auskunft" anmelden und dann im Menü "Sichtbarkeiten" den Bereich "Umwelt und Verkehr" auswählen)

Mit der Ausweisung als Schutzgebiet oder -objekt gehen verschiedene Verbote einher. So ist es zum Beispiel innerhalb aller Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete verboten, bauliche Anlagen zu errichten.

Unter bestimmten Voraussetzungen können von diesen Verboten Ausnahmen oder Befreiungen erteilt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die geplante Maßnahme mit dem besonderen Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes zu vereinbaren ist.

Das Antragsformular finden Sie in der unter "Formulare und Merkblätter".

Wo gibt es weitere Informationen?

Weitere Informationen über den Landschaftsplan als Planungsinstrument finden Sie

Standort & Erreichbarkeit

Umweltamt

Rathausstraße 11, 58095 Hagen



Termine nach Vereinbarung.

Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt. Die Stadt Hagen ist Mitglied im Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt". Das Bündnis hat sich den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt zum Ziel gemacht.

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