Allgemeine Informationen zur Umweltzone
Regelung ab 1. Januar 2012
Am 1. Januar 2012 wurde in Hagen eine Umweltzone eingerichtet. Sie umfasst im Wesentlichen die Innenstadt sowie Eckesey und Altenhagen bis zur Fuhrparkbrücke. Darüber hinaus liegen der gesamte Bereich Ischeland, der Loxbaum und das Hochschulviertel bis zur Feithstraße in der Umweltzone. Des Weiteren umfasst die Umweltzone weite Teile von Eppenhausen, Remberg, Oberhagen sowie Eilpe bis zur Selbecker Straße und Wehringhausen bis zur Rehstraße innerhalb der Umweltzone.
In der Umweltzone gelten Verkehrsbeschränkungen, um die Luftqualität dauerhaft zu verbessern.
Umweltzonen sind räumlich begrenzte Gebiete, in denen Fahrverbote für Fahrzeuge mit hohen Abgasemissionen gelten. Um sich in diesem Bereich weiterhin frei und ohne mögliche Sanktionen bewegen zu können, brauchen Pkw und Lkw dann die entsprechenden Plaketten. Die Einfahrt in die Umweltzone ist durch entsprechende Verkehrsschilder gekennzeichnet. Zum Befahren dieses Bereiches benötigen alle Autofahrer eine grüne, gelbe oder rote Plakette. Fahrzeugen ohne Plakette ist die Einfahrt in diese Zone nicht gestattet.
Feinstaubplakette
Die Feinstaubplakette regelt, welche Fahrzeuge zukünftig von der Einfahrt in die besonders ausgewiesene Umweltzonen ausgeschlossen sind. Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart. Grundlage hierfür ist die EU-Feinstaub Richtlinie, die Grenzwerte für Feinstaub festlegt.
Luftreinhalteplan Hagen
Seit dem 22. Januar 2009 gilt für Hagen ein neuer Luftreinhalteplan. Der insgesamt 28 Maßnahmen umfassende Plan soll die Menschen in Hagen vor schadhaften Luftbelastungen wie Feinstaub und Stickstoffdioxid schützen. Bereits 2004 wurde ein Luftreinhalteplan für den Bereich Hagen Innenstadt aufgestellt, der 2005 fortgeschrieben und durch einen Aktionsplan Innenstadtring ergänzt wurde. Ursächlich für die Aufstellung des neuen Luftreinhaltplanes ist die Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid in der Wehringhauser Straße. Weitere Untersuchungen zeigen jedoch, dass eine lokale Betrachtung und Bekämpfung von einzelnen Straßenabschnitten nicht sinnvoll ist, sondern vielmehr ein großflächiges Konzept nötig ist, um die Luftqualität wirkungsvoll zu verbessern. Daher beschränkt sich das Maßnahmenkonzept nicht allein auf die Wehringhauser Straße, sondern betrachtet das gesamte Stadtgebiet.
Der Luftreinhalteplan Hagen wurde von den Bezirksregierungen Arnsberg, in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Hagen, dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) aufgestellt.
Weitere Infos:
- Luftreinhalteplan Hagen 2008
Gesamtgebiet des Luftreinhalteplans Hagen inkl. aller Maßnahmen - Pressemitteilung zum Luftreinhalteplan Hagen 2008
Pressemitteilung der Bezirksregierung Arnsberg
Standort & Erreichbarkeit
Umweltamt
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Themenbereich.
Formulare & Merkblätter
- Anmeldung/Abmeldung von Tieren der besonders geschützten Art nach VO (EG) Nr. 338/97
- Antrag auf Ausgabe einer Reitplakette
- Antrag zur Einleitung von Oberflächenwasser
- Bemessung von Abscheideranlagen
- Indirekteinleitung von Abwasser aus der Chemiereinigung
- Indirekteinleitung von Abwasser aus der Metallverarbeitung
- Antrag auf Genehmigung der Indirekteinleitung von amalgamhaltigen Abwasser
- Indirekteinleitung von mineralölhaltigem Abwasser
- Mitteilung über den Verdacht eines Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen
- Streckenliste für ein Jagdjahr
- Streckenmeldung für einen Jagdbezirk