Jetzt online möglich: Die Belehrung für die Arbeit mit Lebensmitteln. (Foto: ESB Professional/shutterstock)

Gesundheitsamt führt Online-Belehrung für die Arbeit mit Lebensmitteln ein

28. November 2024 – Das Gesundheitsamt der Stadt Hagen geht einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung: Die verpflichtende Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz für die Arbeit mit Lebensmitteln kann ab sofort online absolviert werden.


Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz sind verpflichtend für alle Menschen, die beruflich mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Das Infektionsschutzgesetz legt fest, wann eine Tätigkeit aufgrund einer Infektionskrankheit nicht ausgeübt werden darf. Bei der Belehrung erfahren die Teilnehmenden, wie sie die Übertragung von Infektionskrankheiten verhindern und Symptome erkennen.


Die Online-Belehrung können Bürgerinnen und Bürger von zu Hause aus, zu jeder Zeit und in unterschiedlichen Sprachen absolvieren. Benötigt werden lediglich ein internetfähiges Endgerät und ein Ausweisdokument. Die Bezahlung der Belehrung erfolgt mit den gängigen Online-Bezahlmöglichkeiten. Nach einem erfolgreichen Abschluss ist die Bescheinigung direkt als Download verfügbar. Es ist weiterhin möglich, vor Ort im Gesundheitsamt an der Belehrung teilzunehmen.


Weitere Informationen zu den Belehrungen, online und vor Ort, erhalten Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des Gesundheitsamtes und dort unter dem Menüpunkt „Infektionsschutzbelehrung“ oder unter der Servicenummer Telefon 02331/207-3706.