Der Koenigsee in Hohenlimburg ergrünt zur Bachaue. (Foto: Michael Kaub/Stadt Hagen) Der Koenigsee in Hohenlimburg ergrünt zur Bachaue. (Foto: Michael Kaub/Stadt Hagen)

Artenschutz

Die Aufgaben des Artenschutzes dienen dem Schutz und der Pflege der wildlebenden Tier- und Pflanzenwelt in ihrer natürlich und historisch gewachsenen Vielfalt. Der Artenschutz umfasst den Schutz wildlebender Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume, den Schutz vor Beeinträchtigungen durch menschlichen Zugriff, die Ansiedlung von verdrängten Tieren und Pflanzen, den Schutz von Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten und die Ahndung von Verstößen gegen die entsprechenden Vorschriften. Zu weiteren Aufgaben zählen auch die Genehmigung und Kontrolle von Tiergehegen und die Beratung bei verletzt aufgefundenen und pflegebedürftigen Wildtieren. Aus den Aufgaben des Washingtoner Artenschutzübereinkommens werden besonders geschützte Pflanzenarten aus aller Welt im Handel kontrolliert. Selbstverständlich berät die untere Naturschutzbehörde Schulen, Verbände und interessierte Bürger und gibt regelmäßig Informationen an die Öffentlichkeit heraus.


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Bodenschutz & Altlasten

Im Rahmen der Erweiterung von Siedlungs-, Betriebs- und Verkehrsflächen wurden und werden zunehmend natürlich gewachsene Böden in Anspruch genommen. Durch diese Versiegelung können die Niederschläge nicht mehr in den Boden versickern und fließen oberflächig ab. Dies führt besonders bei langanhaltenden starken Niederschlägen zu katastrophalen Hochwasserereignissen; die sogenannte Grundwasserneubildung wird beeinträchtigt. Versiegelte Flächen wirken sich außerdem negativ auf das Stadtklima aus und mindern die Wohnumfeldqualität.


Die Altlastenbearbeitung beziehungsweise die Bearbeitung von Verdachtsflächen ist in der Regel ein mehrstufiger Prozess, der sich in die aufeinander aufbauenden Arbeitsschritte gliedert. Auslöser eines Prüfvorganges kann ein Baugesuch, eine Anzeige oder ein akuter Schadensfall sein. Die einzelnen Schritte der Altlastenbearbeitung müssen in enger Zusammenarbeit mit der Unteren Bodenschutzbehörde durchgeführt werden.


Weitere Informationenzu Bodenschutz und Altlasten

Tierheim

Das Tierheim Hagen pflegt ständig eine Vielzahl von Tieren. Auf diesen Seiten können Sie viele der zurzeit im Tierheim lebenden Hunde, Katzen und anderen Tiere sehen. Die Tiere sind in liebevolle Hände abzugeben.


Das Tierheim Hagen

Untere Naturschutzbehörde im Umweltamt der Stadt Hagen


Landschaftsplan

Mit dem am 10.09.1994 in Kraft getretenen Landschaftsplan der Stadt Hagen sollen Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft im Außenbereich der Stadt sichergestellt werden. Dies geschieht insbesondere über die Einrichtung von Naturschutzgebieten, schützenswerten Landschaftsbestandteilen und Landschaftsschutzgebieten sowie durch die Ausweisung von Naturdenkmalen.


Naturschutzwacht / Naturschutzbeirat

Diese Einrichtungen des ehrenamtlichen Naturschutzes beraten die Untere Naturschutzbehörde und informieren über Vorgänge in der freien Landschaft. Als Mittler sind sie bei der Aufklärung der Bevölkerung über Belange des Umwelt- und Naturschutzes behilflich. Im Naturschutzbeirat sind neben den Naturschutz- und Heimatverbänden auch Nutzergruppen wie Forst- und Landwirte vertreten.


Eingriffsregelung

Das Feststellen von erheblichen oder nachhaltigen Veränderungen bei Eingriffen in Natur und Landschaft und das Festlegen von Vermeidungs-, Verminderungs- sowie von notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind eine zentrale Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde. Nach dem "Verursacherprinzip" hat ein Bauwilliger den Nachweis der Unvermeidbarkeit seines Vorhabens zu führen und eigene Vorschläge über Ausgleich und Ersatz zu machen. Diese werden in einem Bescheid / einer Genehmigung festgeschrieben, erfasst und vor Ort kontrolliert.


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Wasser

Hagen am nördlichen Rand des Sauerlandes wird durchflossen von den wasserreichen Hauptvorflutern Lenne, Volme und Ennepe. Daneben existiert noch ein Geflecht von circa 240 Nebenbächen. In den Ballungsräumen sind die kleineren Nebenläufe überwiegend verrohrt, lediglich in den Außenbereichen erschließt sich dem aufmerksamen Beobachter der Wasserreichtum Hagens.


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