Lebensmittelüberwachung
Ziel der Lebensmittelüberwachung ist es, den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können, zu schützen. Gleichzeitig soll der Verbraucher vor Übervorteilung, Irreführung und Täuschung bewahrt werden. Die Aufgaben werden von den Lebensmittelkontrolleuren, amtlichen Kontrollassistenten und den Tierärzten des Bereichs Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt wahrgenommen.
Sachverständige der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm und bei Bedarf des Staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes Arnsberg werden beteiligt.
Bei den Kontrollen in den Betrieben wird in erster Linie auf die Einhaltung der Betriebs-, Produktions-, Transport- und Personalhygiene geachtet. Die Eigenkontrolle der Betriebe und die turnusmäßige Personalschulung werden überwacht. Beanstandungen ergeben sich vor allem hinsichtlich der Betriebshygiene und der Personalhygiene.
Im Rahmen der Kontrollen werden stichprobenweise Lebensmittelproben entnommen und im Chemischen Untersuchungsamt oder Veterinäruntersuchungsamt analysiert. Die Beanstandungsquote schwankt zwischen 15 und 30 Prozent.
Verbraucherbeschwerden werden entgegengenommen und verfolgt. Verstöße gegen Vorschriften des Lebensmittelrechts werden von den Verwaltungsmitarbeitern der Abteilung geahndet. Bei Straftaten werden die Fälle an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Ziel der Lebensmittelüberwachung ist es, den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können, zu schützen. Gleichzeitig soll der Verbraucher vor Übervorteilung, Irreführung und Täuschung bewahrt werden. Die Aufgaben werden von den Lebensmittelkontrolleuren und den Tierärzten der Abteilung Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes wahrgenommen. Sachverständige der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm und bei Bedarf des Staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes Arnsberg werden beteiligt.