Hagen für Ehrenamtliche
Die Möglichkeiten für ehrenamtliches Engagement in Hagen sind vielfältig. Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Ansprechpartner zur Freiwilligenzentrale und dem Bundesfreiwilligendienst. Zudem stellen wir Ihnen das Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement" vor.
Freiwilligenzentrale Hagen
Als unabhängige Einrichtung verfolgt die Freiwilligenzentrale Hagen das Ziel, den Gedanken des bürgerschaftlichen Engagements an die Bürgerinnen und Bürger heranzutragen und die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt zu verbessern. Hier lassen sich die Hagenerinnen und Hagener inspirieren und bringen sich aktiv in unterschiedlichen Bereichen ein.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Freiwilligenzentrale ist die kompetente Beratung potenzieller Freiwilliger. Das Team der Freiwilligenzentrale ist bemüht, eine Passung zu finden zwischen den Wünschen potenzieller Freiwilliger und dem Bedarf der nachfragenden Einrichtung. Über den Katalog der Möglichkeiten auf der Internetseite der Freiwilligenzentrale können sich Interessierte bereits vorab einen Überblick über die Möglichkeiten ehrenamtlicher Arbeit verschaffen und sich dann gezielt in der Freiwilligenzentrale beraten lassen. Zudem hält die Freiwilligenzentrale viele Informationen rund ums Thema Ehrenamt parat.
Kontakt:
- Friedrich-Ebert-Platz 3, 58095 Hagen
- Telefon: 02331-184170, Fax: 02331-184172
- E-Mail: info@fzhagen.de
Bundesfreiwilligendienst – für meine Stadt
An die Stelle des bisherigen Zivildienstes ist seit dem 1. Juli 2011 der Bundesfreiwilligendienst (BFD) getreten. Freiwillige können sich seitdem unabhängig von ihrem Alter, ihrem Geschlecht, ihrer Nationalität oder der Art ihres Schulabschlusses in ein sehr weites Feld von Aufgaben einbringen, die für den Zusammenhalt der Gesellschaft wichtig sind. Der Deutsche Städtetag hat nun das Heft in die Hand genommen und eine eigene Servicestelle eingerichtet. Der Internetauftritt bietet Freiwilligen und städtischen Einsatzstellen eine Informationsplattform über den Bundesfreiwilligendienstes im städtischen Gemeinwesen.
Bundesfreiwilligendienst bei der Stadtverwaltung Hagen
Bei der Stadtverwaltung Hagen gibt es eine Vielzahl an Einsatzstellen für den Bundesfreiwilligendienst. Diese sind im sozialen, kulturellen oder auch ökologischen Bereich zu finden. Jede/r die/der die Schulpflicht erfüllt hat, kann im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes tätig werden. Interessierte, die älter als 27 Jahre sind, können den Bundesfreiwilligendienst auch in Teilzeit (mindestens 20 Stunden pro Woche) ausüben.
Ihre Hilfe und Unterstützung im Tierheim der Stadt Hagen
Das Tierheim der Stadt Hagen übernimmt wichtige Aufgaben im Tierschutz. Wer sich die vielfältigen Aufgaben in einem Tierheim einmal angeschaut hat, weiß, wieviel Arbeit damit verbunden ist. Daher ist das Tierheim der Stadt Hagen froh über jegliche Form der Unterstützung. Wie Sie das Tierheim unterstützen können, lesen Sie auf der Internetseite des Tierheims.
Mitmachen bei dem Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement"
Die Stadt Hagen nimmt am Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement" des Landes NRW teil. Das Programm fördert Maßnahmen, die dem Bereich des bürgerschaftlichen Engagements zuzuordnen sind. Dabei werden jährlich 2.000 Vorhaben zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema mit je 1.000 Euro gefördert. Das Land Nordrhein-Westfalen überträgt dafür die zwei Millionen Euro Fördermittel an die 54 Kreise, kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen nach einem bestimmten Verteilschlüssel. Die Stadt Hagen erhält eine Pauschale in Höhe von 19.000 Euro und kann damit 19 Projekte fördern.
Die Landesregierung startete im Jahr 2021 mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement". Am 1. August 2024 hat das Land NRW über die Fortsetzung des Programms informiert. Dieses Jahr lautet das Schwerpunktthema „Miteinander engagiert – Du+Wir=Eins. Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit.“
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Es können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen) in Nordrhein-Westfalen, die eine Maßnahme mit Bezugspunkt zum bürgerschaftlichen Engagement durchführen, einen Antrag einreichen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Jedes Jahr wird pro Verein, zivilgesellschaftliche Organisation oder Initiative maximal ein Projekt gefördert, das im jeweiligen Förderjahr bis zum 31. Dezember durchgeführt werden und einen inhaltlichen Bezug zum jährlichen Schwerpunktthema aufweisen muss. Wichtig ist, dass mit der Umsetzung der konkreten Maßnahme, die gefördert werden soll, vor der Förderzusage (Bewilligung) noch nicht begonnen werden darf. Ausgaben, die vor der Bewilligung getätigt oder rechtlich begründet wurden, können nicht gefördert werden. Vor der Bewilligung dürfen daher keine Verträge für die Maßnahme (für das Projekt) geschlossen werden; dies betrifft alle Leistungs- und Lieferungsverträge, wie beispielsweise Käufe, Bestellungen oder auch Mietverträge.
Wie viel Geld erhalte ich? Welche Ausgaben können gefördert werden, welche nicht?
Jedes geförderte Projekt erhält einen Festbetrag von 1.000 Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Dabei dürfen die gesamten förderfähigen Ausgaben der Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschritten werden. Es sind alle Ausgaben förderfähig, die der zu fördernden Maßnahme zuzurechnen und tatsächlich entstanden sind. Förderfähig sind z.B. Ausgaben für Verbrauchsgüter (Getränke usw.), Ausgaben für die Bewerbung der geplanten Aktion (z.B. Plakate oder Flyer), Mietkosten für extra für die Maßnahme angemietete Räumlichkeiten oder Material für den Veranstaltungstag sowie Honorarkosten (z.B. für einen Vortrag oder Workshop). Die aufzuführenden Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme entstehen und wichtig für deren erfolgreiche Durchführung sein. Die im Rahmen von bürgerschaftlichem Engagement erbrachte Arbeitsleistungen können bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der geförderten Maßnahme berücksichtigt werden. Pro geleistete Arbeitsstunde können 15 Euro pauschal angesetzt werden, welche jedoch nicht an die Ehrenamtlichen ausgezahlt werden müssen. Die Höhe dieser fiktiven Ausgaben für bürgerschaftliches Engagement darf 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (maximal 200 Euro) nicht überschreiten. Die für die Arbeitsleistung angesetzten fiktiven Ausgaben stellen dann Ihre Eigenleistung (zum Beispiel Ihres Vereins) dar und sind damit nicht Teil der 1.000 Euro Projektkosten, die gefördert werden.
Allgemeine Verwaltungsausgaben können nicht gefördert werden. Darunter sind diejenigen Ausgaben zu verstehen, die auch ohne das Projekt anfallen würden. Dazu zählen zum Beispiel Büromiete, Kosten für einen Internetvertrag, Kontoführungsgebühren und andere, die nicht unmittelbar durch das Projekt verursacht werden und auch ohne das Projekt entstehen und daher vom Zuwendungsempfänger selber zu tragen sind.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Die Beantragung der Förderung erfolgt über ein Onlineformular im Förderportal www.engagementfoerderung.nrw. In dem Antrag müssen Sie Ihre geplante Maßnahme und den Bezug zum jährlichen Schwerpunktthema kurz beschreiben und eine Aufstellung der voraussichtlichen förderfähigen Ausgaben erstellen. Der Förderantrag muss zusätzlich im Anschluss an die Online-Antragsstellung im Original unterschrieben und an die Stadt Hagen geschickt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Förderportal.
Wann wird das Geld ausgezahlt?
Es wird ein Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro je geförderter Maßnahme gewährt. Die Fördermittel müssen also nicht gesondert von Ihnen angefordert werden. Sie werden mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheids, der Ihnen mit der Bewilligung Ihres Vorhabens zugeht, ausgezahlt. Konkrete Informationen dazu werden Ihnen dann mit dem Zuwendungsbescheid zugehen.
Muss ich einen Verwendungsnachweis erbringen?
Ja, ein Nachweis über die tatsächlichen Ausgaben ist bis zum 28. Februar des Folgejahres als vereinfachter Verwendungsnachweis vorzulegen. Das Einreichen des Verwendungsnachweises erfolgt, wie die Antragsstellung, über ein Online-Formular im Förderportal www.engagementfoerderung.nrw. Unter »Meine Anträge« finden Sie dort die Möglichkeit zur Erstellung des Online-Verwendungsnachweises. Auch der Verwendungsnachweis muss dann zusätzlich im Original unterschrieben und an die Stadt Hagen geschickt werden.
Wie, ab und bis wann kann ich einen Antrag stellen?
Der Antragszeitraum beginnt am 19. August und endet am 1. November. Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal https://www.engagementfoerderung.nrw/onlineantrag#login.
Die Bewilligung der förderfähigen Anträge erfolgt nach Reihenfolge ihres Eingangs. Sobald die Fördermittel erschöpft sind, wird die Möglichkeit zur Antragsstellung auf www.Engagementfoerderung.nrw geschlossen.
- Hier kommen Sie zu der Klickanleitung zur Erstellung eines Online-Antrags bei engagementfoerderung.NRW.
- Hier kommen SIe zu der Klickanleitung zur Erstellung eines Online-Verwendungsnachweises bei engagementfoerderung.NRW.
Haben Sie weitere Fragen?
Bei konkreten Fragen zu Ihrer Projektidee oder der Umsetzung der von Ihnen geplanten Maßnahme, wenden Sie sich bitte direkt an
Fachbereich des Oberbürgermeisters
Michaela Ochsenfahrt
Telefon: 02331/207-2730