
Das Ergebnis der Untersuchung wird direkten Einfluss auf den Umgang mit den weiteren Bauwerken haben. (Luftbild: Regionalverband Ruhr)
„Was kommt nach der ‚Ebene II‘“? – Stadt lässt diverse Varianten von Ingenieurbüro prüfen
24. März 2025 – „Wie geht es nach der ‚Ebene II‘ weiter?“: Um die Zukunft nach dem Rückbau der Altenhagener Brücke weiter zu planen und eine Antwort auf diese Frage zu finden, hat die Stadt Hagen ein Ingenieurbüro damit beauftragt, verschiedene Möglichkeiten für die künftige Verkehrsfläche zwischen Wittekind- und Körnerstraße zu überprüfen.
Dabei legt das beauftragte Büro in jedem Fall besonderes Augenmerk auf die Varianten einer klassischen Kreuzung und eines Kreisverkehrs. Ziel ist die Ableitung einer Vorzugsvariante ohne eine neue „Ebene II“. Dies würde in den Bereichen Bau und Unterhalt für Jahrzehnte eine wirtschaftlichere Lösung für den städtischen Haushalt bedeuten. Mit den Ergebnissen des Ingenieurbüros – welche nach dem aktuellen Plan Ende dieses Jahres vorliegen sollen – wird sich auch zeigen, welche neuen beziehungsweise geänderten Anforderungen auf die Verkehrsbauwerke im Umfeld zukommen. Das Projekt ist partizipativ in die Brückenkommission, den Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, Beschäftigung und Wirtschaft eingebunden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können diese öffentlichen Gremien jederzeit besuchen.
Standsicherheit der Brücke erneut bestätigt
Das Ergebnis einer Untersuchung im Januar dieses Jahres hat die Standsicherheit der „Ebene II“ erneut bestätigt. Nichtsdestotrotz ist die Brücke in ihrer heutigen Form Geschichte für den Verkehr. Eine Realisierung des Rückbaus auf Basis einer Abbruchplanung läuft bereits und wird bis Anfang Herbst 2025 ausgearbeitet. Im Fokus dieser Planung steht vor allem die Frage, wie die Zukunft der Verkehrsführung am ehemaligen Standort der Brücke aussehen soll. Besonderes Augenmerk muss dann auch auf die Wiederherstellung einer Fahrtbeziehung in Richtung Innenstadt, die schon seit Jahren durch die Sperrung der Arbeitsamtsrampe nicht mehr zur Verfügung steht, gelegt werden.
Doch die Frage „Was kommt nach der ‚Ebene II‘?“ ist nicht nur eine verkehrliche Frage – ebenso haben soziale und städtebauliche Aspekte mit dem Ende des Leitbilds der autogerechten Stadt an Bedeutung gewonnen. Ein Ziel, das bereits mit dem Masterplan Nachhaltige Mobilität der Stadt Hagen festgelegt und im Jahr 2018 einstimmig vom Rat der Stadt Hagen beschlossen wurde. Aus dem Masterplan geht hervor, dass die „Ebene II“ nicht durch eine neue Brücke zu ersetzen ist, sondern die darunterliegenden Verkehrsflächen im Interessensausgleich mit allen Mobilitätsformen neu auszurichten sind.
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